Betreff
Anpassung der Rettungsdienst-Gebührensatzung zum 01.01.2021
Vorlage
32/0117/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die rettungsdienstliche Gebührensatzung zum 01.01.2021.

 


Sachverhalt:

Nach § 12 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte spätestens alle fünf Jahre Bedarfspläne auf.

In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen.

Gemäß § 14 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes.

Der Entwurf der Gebührensatzung ist den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.

 

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2018. Zwischenzeitlich ist es in dem Gebührenbudget zu einem Defizit von 1,4 Millionen Euro gekommen; ursachlich sind gestiegene Personalkosten, die Kosten der Notfallsanitäterqualifizierung, die zusätzliche Rettungswache Rommerskirchen und die erforderliche Einsetzung weiterer Fahrzeuge im Sonder- und Spitzenbedarf. Mehrbedarfe durch die Corona-Pandemie sind in diesem Defizit nicht enthalten und sind auch nicht in die Gebührenkalkulation eingeflossen.

Im Rahmen des Verfahrens zum Erlass einer neuen Rettungsdienst-Gebührensatzung sind die vorgegebenen Kassen und Verbände am 11.November 2020 beteiligt worden. Eine abschließende Äußerung dieser ist bislang noch nicht erfolgt.

Die Neuberechnung der Gebührentarife erfolgte im Hinblick auf eine Abschmelzung des Defizits sowie eine Hochrechnung des erforderlichen Finanzbedarfs für 2021.

Die Anpassung soll zum 01.01.2021 erfolgen.