Sachverhalt:
Mit Datum
vom 02.12.2020 haben die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
den als Anlage beigefügten Antrag
„Beantragung von Fördermitteln des Bundes für ein kreisweites
Klimaschutzkonzept“ vorgelegt.
Die
Verwaltung nimmt zu den im Antrag formulierten Beschlussvorschlägen wie folgt
Stellung:
Die
Kreisverwaltung bereitet, wie von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke im September
des Jahres bereits angekündigt, die Erarbeitung einer
Klimawandelvorsorgestrategie vor, die insbesondere die Ergebnisse der
Klimawandelvorsorgestrategie des Region Köln/Bonn e. V., an der der Rhein-Kreis
Neuss maßgeblich mitgearbeitet hat, auf die Ebene des Kreises übertragen und
herunterbrechen wird.
Die
Klimawandelvorsorgestrategie wird dabei inhaltlich wesentlich aus einem
Klimaschutzkonzept und einem Klimaanpassungskonzept bestehen.
Zur
Finanzierung ist beabsichtigt, Fördermittel im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“
in Anspruch zu nehmen und ergänzend dazu für eine/n KlimaschutzmanagerIn,
die/der das Konzept erstellt und erste Maßnahmen implementiert, zu beantragen.
Das
Klimaschutzkonzept wird in seinen durch die Kommunalrichtlinie auch vorgegebenen
Bausteinen eine Energie- und Treibhausgasbilanz und eine Potenzialanalyse zur
Minderung von Emissionen beinhalten. Mit dem Klimawandelanpassungskonzept
werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel auf kommunaler Ebene beschrieben.
Eine
besondere Betrachtung, die auch explizit vom Fördergeber unterstützt wird, wird
das Thema „klimafreundliche Mobilität“ erfahren. Dies ist in mehrerlei Hinsicht
sinnvoll: Zum einen schließt sich das Thema gut an das Projekt „Fokusberatung
zu nachhaltiger Mobilität im Rhein-Kreis Neuss“ an, welches federführend vom
Kreis koordiniert und in Kooperation mit allen kreisangehörigen Kommunen
durchgeführt wird.
Eines der
ausgewiesenen Ziele dieses Projektes ist es, dass daraus ein kreisweiter
„Klimafahrplan“ resultieren soll. Zum anderen erfährt das Thema „klimafreundliche
Mobilität“ einer besonderen Wertschätzung im Rahmen des Strukturwandels und
dort im Handlungsfeld Raum und Infrastruktur sowie in den Revierknoten Energie,
Infrastruktur und Mobilität und Innovation und Bildung. Im Kontext des
Strukturwandels macht es daher Sinn in diesem Bereich eine größtmögliche
Kompetenz für den Rhein-Kreis Neuss und letztlich für das gesamte Rheinische
Revier aufzubauen.
Weiterhin
ist beabsichtigt, die in der Kommunalrichtlinie eingeräumte Möglichkeit zu
nutzen, dass sich der Kreis mit Kommunen zusammentut, die noch über kein
eigenes Klimaschutzkonzept verfügen. Der Kreis könnte in diesem Falle die
Erstellung auch für diese kreisangehörigen Kommunen koordinieren.
Vom
Fördergeber ist vorgegeben, dass man eine/n fachlich geeignete/n
KlimaschutzmanagerIn zur Erstellung des Konzeptes sowie zur Implementierung
erster Maßnahmen aus ebenjenem Konzept einstellt. Für die Erstellung des
Konzeptes ist ein Förderzeitraum von 24 Monaten vorgesehen. Für ein eventuelles
Folgeprojekt zur Umsetzung erster Maßnahmen kann der Förderzeitraum insgesamt
zusätzlich bis zu 36 Monate betragen. Die Förderquote beläuft sich für den
Rhein-Kreis Neuss auf 80 %. Die/Der KlimaschutzmanagerIn muss zwingend eine
fachliche Eignung nachweisen: Es ist zielführend, eine Person mit einer
naturwissenschaftlichen akademischen Ausbildung einzustellen, die technisch
versiert und auf Klimathemen spezialisiert ist. Des Weiteren sind Erfahrungen
in der kommunalen Verwaltungsarbeit wünschenswert.
Die
Verwaltung ist bestrebt, den sog. „EnergieTisch im Rhein-Kreis Neuss“ zu
reformieren. Es ist vorgesehen ein Klimabündnis unter dem Titel „Allianz für
Klima und Nachhaltigkeit im Rhein-Kreis Neuss“ zu gründen, um somit eine
offizielle Austauschplattform für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen
in diesen beiden Themenbereichen zu schaffen. Unterstützt wird die Klima-Allianz
von der EnergieAgentur NRW.
Über den
Prozess wird die Verwaltung regelmäßig, insbesondere im Planungs-, Klimaschutz-
und Umweltausschuss berichten.