Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
beschließt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Innovation,
Digitalisierung und Standortmarketing zu verweisen.
Sachverhalt:
Seit mehr als zehn
Jahren beschäftigt sich der Rhein-Kreis Neuss mit mobilen Informationsangeboten
und verfolgt seitdem als einer der ersten Kreise in NRW konsequent den
Denkansatz „Mobile First“, insbesondere bei digitalen Eigenentwicklungen.
Über die Landesgrenzen
Nordrhein-Westfalens hinaus bekannt ist der Rhein-Kreis Neuss für seine
eigenentwickelten Service-Apps (z.B. Straßenverkehrsamt-App, Pflegefinder-App,
Rettungsdienst-App), die mit einem kleinen kreativen Team und dem jeweiligen
Fachamt umgesetzt wurden. Für seine innovativen Apps wurde der Rhein-Kreis
Neuss mehrfach in landesweiten Wettbewerben ausgezeichnet, zuletzt vor wenigen
Tagen als Preisträger im landesweiten Ideenwettbewerb der NRW.BANK für seine
„Pflegefinder-App“. Im Rahmen der (kooperativen) Digitalisierungsstrategie und
dem Denkansatz „Einer für alle“ stellt die Kreisverwaltung seine erfolgreichen
App-Entwicklungen auch anderen Kommunen und sogar Bundesländern als Blaupause
zur Verfügung (sh. z.B. Übernahme der Pflegefinder-App des Kreises durch das
Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020).
Die Rhein-Kreis
Neuss verfolgt mit seiner „App-Offensive“ das Ziel, ausgesuchte
Prozesse mobil und niederschwellig anzubieten, um Mehrwerte für Bürger und
Mitarbeiterschaft zu schaffen. Die Idee einer „RKN-App“, die verschiedenen
Anwendungsszenarien in einer mobilen Applikation bündelt (zum Teil ähnlich wie
von den Antragstellern vorgeschlagen), befindet sich bereits seit Herbst 2019
im Blickfeld der Stabsstelle Digitalisierung, wurde jedoch zurückgestellt, da
Kosten-Nutzen-Aufwand, Personalkapazitäten und die derzeitigen vordringlichen
Digitalisierungsprojekte eine Weiterbeschäftigung mit diesem Thema nicht
zuließen.
Vordringliche
Aufgabenstellungen sind derzeit z.B.:
- Digitalisierungsprozesse im Rahmen der Corona-Pandemiebekämpfung im
Gesundheitsamt
- die Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalisierung in unseren zwölf
Kreisschulen
- flächendeckende Einführung E-Rechnung
- flächendeckende Einführung E-Payment
- Digitalisierung von Dienstleistungen der Fachämter (u.a. OZG)
- Einführung der E-Akte und DMS in allen Fachämtern
- …
Eine native App,
darunter versteht man eine individuelle Anwendung für mobile Endgeräte wie
iPhone oder Android, wurde immer nur dann erwogen, wenn für die Nutzerinnen und
Nutzer ein deutlicher Mehrwert zu
erwarten ist, der durch eine klassische Webanwendung nicht erreicht werden
kann.
Viele der von den Antragstellern gewünschten Funktionalitäten sind heute schon mobil und barrierefrei
über eigene Internetangebote auf der Kreishomepage (z.B. Bürgerportal mit
Kreistags-Informationen, kreisweiter Online-Veranstaltungskalender Open
Data-Portal usw.) bzw. über etablierte Apps und Online-Angebote von
Drittanbieter (z.B. Fahrplanauskunft, Ticketkauf, Mängelmelder) umgesetzt.
Weitere Informationen zu Kreistagsabgeordneten, Gremienarbeit usw. ließen sich
auch auf der Kreishomepage wunschgemäß erweitern.
Die Darstellung
der Informationen, Kontaktformulare und Funktionalitäten der Kreiswebseite
wurde darüber hinaus als erste unter den kommunalen Angeboten im Kreisgebiet
bereits 2013 speziell für mobile Endgeräte optimiert, so dass der Aufruf dieser
Webseiten auch z.B. auf allen gängigen Smartphone-Geräten funktioniert.
Weitere Faktoren beeinflussen den möglichen Mehrwert einer App:
1.
Wie
oft benötigt die Nutzer/Nutzerinnen die Unterstützung der Organisation? Umso
geringer die Anzahl, umso höher muss der Mehrwert sein.
2.
Gibt
es Anbieter/Applikationen, die das Problem bereits lösen bzw. die Leistung aus
„erster Hand“ anbieten (bspw. VRR oder Deutsche Bahn)? Erfahrungsgemäß haben es
flankierende Applikationen daneben sehr schwer und werden oft bereits nach dem
ersten Tag der Installation nicht mehr genutzt.
3.
Die
Anbindung externer Dienste erzeugt selbst bei Vorhandensein gut dokumentierter
Schnittstellenbeschreibungen einen nicht zu unterschätzenden Folgeaufwand.
Frühestens in 2022
sollen darüber hinaus erst die 575 wichtigsten Online-Dienstleistungen im
Rahmen der von Bund und Ländern entworfenen Digitalen Agenda und des Onlinezugangsgesetzes
(OZG) zur Verfügung stehen, die zum Teil gemeinsam mit der kommunalen Ebene
digital entwickelt werden. Auch hier beteiligt sich der Rhein-Kreis Neuss bei
den digitalen Entwicklungen.
So wünschenswert
eine RKN-App wäre, fehlen (derzeit noch) ausreichend Mehrwerte für Nutzerinnen
und Nutzer gegenüber der vorhandenen, für mobile Endgeräte optimierte
Kreiswebsite, die aus Sicht der Verwaltung die zu erwartenden hohen
Investitions- und Folgekosten sowie den großen zusätzlichen Personalaufwand im IT-Bereich
zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen
würden.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte das Thema vertiefend zunächst im Fachausschuss Innovation,
Digitalisierung und Standortmarketing (IDS) beraten werden, zumal im Falle
einer Beschlussfassung erhebliche finanzielle Mittel bereits im Haushalt 2021
bereitgestellt werden müssten.