Betreff
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.12.20 zum Thema "RKNApp" bis 2022
Vorlage
010/0135/XVII/2020
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing zu verweisen.

 


Sachverhalt:

Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt sich der Rhein-Kreis Neuss mit mobilen Informationsangeboten und verfolgt seitdem als einer der ersten Kreise in NRW konsequent den Denkansatz „Mobile First“, insbesondere bei digitalen Eigenentwicklungen.

 

Über die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens hinaus bekannt ist der Rhein-Kreis Neuss für seine eigenentwickelten Service-Apps (z.B. Straßenverkehrsamt-App, Pflegefinder-App, Rettungsdienst-App), die mit einem kleinen kreativen Team und dem jeweiligen Fachamt umgesetzt wurden. Für seine innovativen Apps wurde der Rhein-Kreis Neuss mehrfach in landesweiten Wettbewerben ausgezeichnet, zuletzt vor wenigen Tagen als Preisträger im landesweiten Ideenwettbewerb der NRW.BANK für seine „Pflegefinder-App“. Im Rahmen der (kooperativen) Digitalisierungsstrategie und dem Denkansatz „Einer für alle“ stellt die Kreisverwaltung seine erfolgreichen App-Entwicklungen auch anderen Kommunen und sogar Bundesländern als Blaupause zur Verfügung (sh. z.B. Übernahme der Pflegefinder-App des Kreises durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020).

 

Die Rhein-Kreis Neuss verfolgt mit seiner „App-Offensive“ das Ziel, ausgesuchte Prozesse mobil und niederschwellig anzubieten, um Mehrwerte für Bürger und Mitarbeiterschaft zu schaffen. Die Idee einer „RKN-App“, die verschiedenen Anwendungsszenarien in einer mobilen Applikation bündelt (zum Teil ähnlich wie von den Antragstellern vorgeschlagen), befindet sich bereits seit Herbst 2019 im Blickfeld der Stabsstelle Digitalisierung, wurde jedoch zurückgestellt, da Kosten-Nutzen-Aufwand, Personalkapazitäten und die derzeitigen vordringlichen Digitalisierungsprojekte eine Weiterbeschäftigung mit diesem Thema nicht zuließen.

Vordringliche Aufgabenstellungen sind derzeit z.B.:

- Digitalisierungsprozesse im Rahmen der Corona-Pandemiebekämpfung im
  Gesundheitsamt
- die Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalisierung in unseren zwölf
  Kreisschulen
- flächendeckende Einführung E-Rechnung
- flächendeckende Einführung E-Payment
- Digitalisierung von Dienstleistungen der Fachämter (u.a. OZG)
- Einführung der E-Akte und DMS in allen Fachämtern
- …

Eine native App, darunter versteht man eine individuelle Anwendung für mobile Endgeräte wie iPhone oder Android, wurde immer nur dann erwogen, wenn für die Nutzerinnen und Nutzer ein deutlicher Mehrwert zu erwarten ist, der durch eine klassische Webanwendung nicht erreicht werden kann.
Viele der von den Antragstellern gewünschten Funktionalitäten sind heute schon mobil und barrierefrei über eigene Internetangebote auf der Kreishomepage (z.B. Bürgerportal mit Kreistags-Informationen, kreisweiter Online-Veranstaltungskalender Open Data-Portal usw.) bzw. über etablierte Apps und Online-Angebote von Drittanbieter (z.B. Fahrplanauskunft, Ticketkauf, Mängelmelder) umgesetzt. Weitere Informationen zu Kreistagsabgeordneten, Gremienarbeit usw. ließen sich auch auf der Kreishomepage wunschgemäß erweitern.

Die Darstellung der Informationen, Kontaktformulare und Funktionalitäten der Kreiswebseite wurde darüber hinaus als erste unter den kommunalen Angeboten im Kreisgebiet bereits 2013 speziell für mobile Endgeräte optimiert, so dass der Aufruf dieser Webseiten auch z.B. auf allen gängigen Smartphone-Geräten funktioniert.


Weitere Faktoren beeinflussen den möglichen Mehrwert einer App:

1.    Wie oft benötigt die Nutzer/Nutzerinnen die Unterstützung der Organisation? Umso geringer die Anzahl, umso höher muss der Mehrwert sein.

2.    Gibt es Anbieter/Applikationen, die das Problem bereits lösen bzw. die Leistung aus „erster Hand“ anbieten (bspw. VRR oder Deutsche Bahn)? Erfahrungsgemäß haben es flankierende Applikationen daneben sehr schwer und werden oft bereits nach dem ersten Tag der Installation nicht mehr genutzt.

3.    Die Anbindung externer Dienste erzeugt selbst bei Vorhandensein gut dokumentierter Schnittstellenbeschreibungen einen nicht zu unterschätzenden Folgeaufwand.

Frühestens in 2022 sollen darüber hinaus erst die 575 wichtigsten Online-Dienstleistungen im Rahmen der von Bund und Ländern entworfenen Digitalen Agenda und des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung stehen, die zum Teil gemeinsam mit der kommunalen Ebene digital entwickelt werden. Auch hier beteiligt sich der Rhein-Kreis Neuss bei den digitalen Entwicklungen.

So wünschenswert eine RKN-App wäre, fehlen (derzeit noch) ausreichend Mehrwerte für Nutzerinnen und Nutzer gegenüber der vorhandenen, für mobile Endgeräte optimierte Kreiswebsite, die aus Sicht der Verwaltung die zu erwartenden hohen Investitions- und Folgekosten sowie den großen zusätzlichen Personalaufwand im IT-Bereich zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte das Thema vertiefend zunächst im Fachausschuss Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing (IDS) beraten werden, zumal im Falle einer Beschlussfassung erhebliche finanzielle Mittel bereits im Haushalt 2021 bereitgestellt werden müssten.