Sachverhalt:
Zum Antrag der
Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist die Verwaltung
darauf hin, dass die Fortschreibung des Radwegekonzepts Kreisstraßen 2013
aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie lediglich mit Verkehrsdaten aus dem
Jahr 2015 erfolgen kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die für das Jahr
2020 vorgesehene Bundesverkehrswegezählung, deren Daten als Grundlage für die
Verkehrsbelastung herangezogen werden, auf das Jahr 2021 verschoben wurde.
Verwertbare Daten
aus der Bundesverkehrswegezählung werden somit frühestens 2023 zur Verfügung
stehen.
Mit der
Fortschreibung des Radwegekonzepts Kreisstraßen 2013 werden die planerischen
Voraussetzungen für die Berücksichtigung baulicher Maßnahmen zur Förderung des
Radverkehrs im Kreisstraßenbauprogramm geschaffen.
Für die Fortschreibung des Radwegekonzept Kreisstraßen wird überschlägig –
basierend auf den Kosten von 2012/2013 – ein Honorarvolumen von ca. 50.000 €
geschätzt.
Der Auftragsvergabe geht ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus.