Beschlussvorschlag:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßen-und Radwegebauprogramm 2021 zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Das
aktuelle Kreisstraßen- und Radwegebauprogramm 2021 beinhaltet vier
Neubaumaßnahmen:
Hierbei
handelt es sich um den Neubau der K 9n Strümp – Osterath Teil 1
(Radwegmaßnahme) und Teil 2 (Straßenbaumaßnahme).
Darüber
hinaus ist der Neubau des kombinierten Geh- und Radweges entlang der
Kreisstraße K42 von Lüttenglehn bis zur
L 32 eingeplant.
Des
Weiteren steht die Baumaßnahme K 37 Anpassung der Bahnübergangssicherungsanlage
(BÜSA) Gümpgesbrücke in Kaarst im Zuge der Elektrifizierung und Zweigleisigkeit
der Regiobahn auf der Agenda.
] K 9n Strümp – Osterath 1. Teil und 2. Teil
Im Rahmen des Programmgesprächs 2018 bei der
Bezirksregierung Düsseldorf wurde die kreisseits beantragte Gesamtmaßnahme
Neubau der K 9n zwischen der AS-Bovert/A57/L 476 und Buschstraße/Forststraße in
Meerbusch-Strümp auf Wunsch und Beteiligung der Stadt Meerbusch in drei
Bauabschnitte unterteilt, da die Stadt einerseits den straßenbegleitenden
kombinierten Rad- und Gehweg entlang der geplanten K9n vom Kreisverkehr Buschstraße/Forststraße
bis zum Meerbusch-Gymnasium im Rahmen der Schulwegsicherung schnellstmöglich
realisiert und andererseits auch das dazugehörige Straßenstück zur besseren
Erschließung des Gewerbegebietes Bundenrott sowie zur Entlastung der dortigen
Wohnbebauung Am Strümper Busch realisieren möchte.
Das Planungsrecht für die Radwege- und
Straßenbaumaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt) liegt durch den seit 15.11.2010
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 280, Meerbusch-Strümp, Am Strümper
Busch/Kreisstraße K 9n vor. Der erforderliche Grunderwerb ist ebenfalls
abgeschlossen und es liegt nach Aussage der Stadt Meerbusch uneingeschränktes
Baurecht für beide Abschnitte vor. Und alle für den Straßen- und Radwegebau
erforderlichen Flächen stehen der Stadt Meerbusch zur Verfügung.
Die
Erteilung des Bewilligungsbescheides ist der Verwaltung für das Jahr 2021 von
Seiten des Zuwendungsgebers in Aussicht gestellt worden. Dies hat die
Verwaltung veranlasst, den Baubeginn beider Maßnahmen für die Jahresmitte
anzuvisieren.
Das
Baurecht für den dritten Bauabschnitt liegt noch nicht vor, da der bereits
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 281, Meerbusch-Osterath“ Auf dem
Kamp/Kreisstraße K 9n“ durch ein Normenkontrollverfahren im Jahr 2015
aufgehoben wurde. Wann mit einem neuen Satzungsbeschluss durch die Stadt
Meerbusch zu rechnen ist, kann derzeit nicht belastbar beurteilt werden.
] K 37 Anpassung BÜSA Gümpgesbrücke / Zweigleisigkeit und
Elektrifizierung der Regiobahn
Zur
Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs ist die
vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke anzupassen.
Aufgrund
der Errichtung des 2. Streckengleises und der Elektrifizierung der Regiobahn
GmbH in diesem Streckenabschnitt sind die vorhandenen Anlagen der BÜSA und die
dortigen Straßenanlagen an die neuen verkehrlichen Verhältnisse anzupassen.
Um
die betrieblichen Verhältnisse des Eisenbahn- und Straßenverkehrs
beizubehalten, werden zusätzliche Anlagen an der Leit- und Sicherungstechnik
der Infrastruktur der Regiobahn GmbH erforderlich. Mit den vorzunehmenden
Umbauarbeiten werden die gesetzlichen Forderungen zur Sicherung von
Bahnübergängen und des Straßenverkehrs erfüllt.
] K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32
Durch die Umsetzung der
Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet
werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch
eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die
Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn
geschlossen.
Bei
dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig
anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L
32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu
kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege
sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als
einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang
Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und
schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.
Seitens des Rhein-Kreises
Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz
vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die
Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.
Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine
unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des
Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter)
und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege
verlaufen, werden so besser erschlossen.
Die Grunderwerbsverhandlungen wurden Ende 2017
abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten
Flächenanteile zur Verfügung stehen.
Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung
der Bezirksregierung Düsseldorf im November 2018 aufgrund des weit
fortgeschrittenen Planungsstands mit der Priorisierung 1 gemeldet.
Der erforderliche Bewilligungsbescheid wurde der
Verwaltung im Dezember 2020 durch den Zuschussgeber erteilt. Die Realisierung
der Radwegemaßnahme kann somit im Sommer des Jahres 2021 starten.
Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 8,56 Mio. €
beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 2,44 Mio. € für die Straßenbaumaßnahme
und die Radwegemaßnahmen im Programmjahr
2021.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die
Maßnahme zur Verfügung.