Beschlussvorschlag:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßen-und Radwegebauprogramm 2021 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Das aktuelle Kreisstraßen- und Radwegebauprogramm 2021 beinhaltet vier Neubaumaßnahmen:

Hierbei handelt es sich um den Neubau der K 9n Strümp – Osterath Teil 1 (Radwegmaßnahme) und Teil 2 (Straßenbaumaßnahme).

Darüber hinaus ist der Neubau des kombinierten Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße  K42 von Lüttenglehn bis zur L 32 eingeplant.

Des Weiteren steht die Baumaßnahme K 37 Anpassung der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke in Kaarst im Zuge der Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Regiobahn auf der Agenda.

 

 

]   K 9n Strümp – Osterath 1. Teil und 2. Teil

 

Im Rahmen des Programmgesprächs 2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde die kreisseits beantragte Gesamtmaßnahme Neubau der K 9n zwischen der AS-Bovert/A57/L 476 und Buschstraße/Forststraße in Meerbusch-Strümp auf Wunsch und Beteiligung der Stadt Meerbusch in drei Bauabschnitte unterteilt, da die Stadt einerseits den straßenbegleitenden kombinierten Rad- und Gehweg entlang der geplanten K9n vom Kreisverkehr Buschstraße/Forststraße bis zum Meerbusch-Gymnasium im Rahmen der Schulwegsicherung schnellstmöglich realisiert und andererseits auch das dazugehörige Straßenstück zur besseren Erschließung des Gewerbegebietes Bundenrott sowie zur Entlastung der dortigen Wohnbebauung Am Strümper Busch realisieren möchte.

 

Das Planungsrecht für die Radwege- und Straßenbaumaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt) liegt durch den seit 15.11.2010 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 280, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch/Kreisstraße K 9n vor. Der erforderliche Grunderwerb ist ebenfalls abgeschlossen und es liegt nach Aussage der Stadt Meerbusch uneingeschränktes Baurecht für beide Abschnitte vor. Und alle für den Straßen- und Radwegebau erforderlichen Flächen stehen der Stadt Meerbusch zur Verfügung.

Die Erteilung des Bewilligungsbescheides ist der Verwaltung für das Jahr 2021 von Seiten des Zuwendungsgebers in Aussicht gestellt worden. Dies hat die Verwaltung veranlasst, den Baubeginn beider Maßnahmen für die Jahresmitte anzuvisieren.

 

Das Baurecht für den dritten Bauabschnitt liegt noch nicht vor, da der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 281, Meerbusch-Osterath“ Auf dem Kamp/Kreisstraße K 9n“ durch ein Normenkontrollverfahren im Jahr 2015 aufgehoben wurde. Wann mit einem neuen Satzungsbeschluss durch die Stadt Meerbusch zu rechnen ist, kann derzeit nicht belastbar beurteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

]   K 37 Anpassung BÜSA Gümpgesbrücke / Zweigleisigkeit und Elektrifizierung der Regiobahn

 

Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs ist die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke anzupassen.

Aufgrund der Errichtung des 2. Streckengleises und der Elektrifizierung der Regiobahn GmbH in diesem Streckenabschnitt sind die vorhandenen Anlagen der BÜSA und die dortigen Straßenanlagen an die neuen verkehrlichen Verhältnisse anzupassen.

Um die betrieblichen Verhältnisse des Eisenbahn- und Straßenverkehrs beizubehalten, werden zusätzliche Anlagen an der Leit- und Sicherungstechnik der Infrastruktur der Regiobahn GmbH erforderlich. Mit den vorzunehmenden Umbauarbeiten werden die gesetzlichen Forderungen zur Sicherung von Bahnübergängen und des Straßenverkehrs erfüllt.

 

 

]   K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

 

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen.

 

Die Grunderwerbsverhandlungen wurden Ende 2017 abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen.

Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung der Bezirksregierung Düsseldorf im November 2018 aufgrund des weit fortgeschrittenen Planungsstands mit der Priorisierung 1 gemeldet.

Der erforderliche Bewilligungsbescheid wurde der Verwaltung im Dezember 2020 durch den Zuschussgeber erteilt. Die Realisierung der Radwegemaßnahme kann somit im Sommer des Jahres 2021 starten.

 

Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 8,56 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 2,44 Mio. € für die Straßenbaumaßnahme und die Radwegemaßnahmen im Programmjahr 2021.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme zur Verfügung.