Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßen- und Radwegeneubauprogramm 2022 bis 2026 für den Ausbau der Kreisstraßen und Radwege als Anweisung zur Kenntnis.

Die abschließende Beschlussfassung obliegt dem Kreisausschuss.

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2022 – 2026 besteht aus 12 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 53,06 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,92 Mio. EUR. Die 12 Maßnahmen bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2022 - 2026 eingeplant sind.

Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.

Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.

 

Hiervon ist insbesondere das große Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath betroffen. Für die Maßnahme liegt das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung noch nicht vor. Das Planfeststellungsverfahren ist allerdings weit fortgeschritten. Alle weiteren Details sind den Ausführungen in TOP 7 zu entnehmen.

 

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.