Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 21.01.2021 zum Thema "Haushaltsentwurf 2021"
Vorlage
010/0224/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Produktbereich Innere Verwaltung, 5422 0000 Mieten und Pachten für Gebäude (S. 122):

Vorwort

Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt und fördert eine nachhaltige und klimagerechte Entwicklung. Einen Beitrag hierzu kann die Elektromobilität leisten.

 

Deshalb beabsichtigt der Rhein-Kreis Neuss, sich am Ausbau der E- Mobilität zu beteiligen.

Das Dezernat VI/65 plant konkret an vier Standorten die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur auf kreiseigenen Grundstücken. An jedem Standort soll jeweils eine abrechnungsfähige Ladesäule mit zwei Ladepunkten errichtet werden.

Mit der Möglichkeit, auf seinen Grundstücken Bürgerinnen und Bürgern, die Nutzung der Ladeinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen anzubieten, steigert der Rhein-Kreis Neuss zusätzlich die Attraktivität seines Standortes.

Ziel ist es, eine Ladeinfrastruktur anzubieten, ohne, dass der Kreisverwaltung mit der Abwicklung und Abrechnung von Energielieferung sowie der Instandhaltung und Instandsetzung der Ladeinfrastruktur ein größerer Aufwand sowie ein unkalkulierbares Kostenrisiko entsteht.

 

zu 1.) Wo sollen diese Ladesäulen errichtet werden? Wer soll sie künftig nutzen können?

 

Die vier E-Ladesäulen sollen wie folgt errichtet werden:

 

1.    Auf dem Grundstück/ Parkplatz des Berufsbildungszentrums Grevenbroich auf der Bergheimer Str. 53, 41515 Grevenbroich

2.    Auf dem Parkplatz des Gesundheitsamtes in Grevenbroich, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich

3.    Auf dem Parkplatz des Berufsbildungszentrums Weingartstraße, Weingartstraße 59-61, 41464 Neuss

4.    Auf dem Parkplatz der Sporthalle des Berufsbildungszentrums Hammfelddamm, Hammfelddamm 2, 41460 Neuss

 

Hinweis

Die geplante Ladesäule Nr. 4 (Hammfelddamm Neuss) wird wegen der aktuellen Nutzung der Sporthalle BTI als Corona - Impfstraße voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

 

Die Ladesäulen sind öffentlich zugänglich, sodass sie von allen Bürger*innen mit E-Auto oder Plug-In Hybrid genutzt werden können.

 

zu 2.) Kauf versus Miete: Was würde der Kauf der Ladesäulen kosten? Wieso befürwortet die Verwaltung ein Leasing?

 

Die Kosten für den Kauf einer Ladesäule liegen zwischen 4.600 – 7.100 € pro Ladesäule. Hinzukommen weitere Kosten für

·         die Errichtung der Ladesäule inkl. Fundament

·         Installationskosten für Tiefbau sowie Elektrofachbetrieb

·         einen Abrechnungsservice mit den Ladekunden

·         eine Kundenhotline 24/7 zur Hilfe bei möglichen Störungen

·         Wartungs-, Reparatur- und Inspektionskosten

·         Personalaufwand beim Rhein-Kreis Neuss für die Organisation und Durchführung der vorgenannten Punkte.

Durchgeführte Kostenvergleichsrechnungen haben ergeben, dass die finanzielle Förderung einer E-Ladesäule auf kreiseigenen Grundstücken günstiger ist, als der Kauf und die selbstständige Errichtung (selbst nach Abzug einer möglichen Förderung durch Bund und Land).

Derzeit ist nicht mehr als 1 Ladevorgang pro Ladesäule täglich zu erwarten. So würde sich selbst bei hohen Preisen für den Ladekunden der Betrieb der Ladesäule nicht amortisieren.

Deshalb betrachtet der Rhein-Kreis Neuss zurzeit das „Mieten, Leasen oder ähnlich“ der E-Ladesäulen als aussichtsreichste Möglichkeit, die E-Mobilität auf kreiseigenen Grundstücken zu fördern.

 

 

zu 3.) Bei welchem Anbieter werden die Säulen gemietet? Wurden Vergleichsangebote eingeholt?

 

Es erfolgte eine Markterkundung zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe. Auf Basis dieser Ergebnisse wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt.

Zurzeit (Stand 28.01.2021) läuft ein Vergabeverfahren, das noch nicht beendet ist. Der Rhein-Kreis Neuss befindet sich in den Verhandlungen bezüglich der Vertragsbedingungen und der Preise. Es wurde noch kein Zuschlag erteilt.

Hinweis

Im laufenden Vergabeerfahren wird auch darüber verhandelt, ob anstelle einer „Mietzahlung“ ein Finanzierungszuschuss vereinbart werden kann. Dies hätte weitere Vorteile für den Rhein-Kreis Neuss.

 

 

zu 4.) Sind in den Mietkosten die Kosten für die elektrische Installation und den Stromverbrauch enthalten?

Gemäß Ausschreibung werden mit den zu zahlenden Preisen sämtliche Kosten abgegolten. Von Ökostrom, über die Errichtung der Ladesäulen inkl. Fundamente und Anschlusskosten bis hin zum Betreiben der Ladesäulen mit Kundenservice, Abrechnungsservice, Reparatur und Wartung.

 

 

zu 5.) Ist eine Refinanzierung der Investition durch die Nutzer vorgesehen (kostenpflichtige Ladevorgänge)?

 

Die Ladevorgänge sind für die Ladekunden kostenpflichtig, den Ertrag erhält jedoch nicht der Rhein-Kreis Neuss, sondern das Unternehmen, dem die Ladesäulen gehören. Das Unternehmen ist der Betreiber, der Rhein-Kreis Neuss ist Partner und Förderer der E-Mobilität. Dies wird durch Aufbringung des Rhein-Kreis Neuss-Logos auf der Ladesäule auch nach außen kommuniziert.
Der Rhein-Kreis Neuss selbst trägt kein wirtschaftliches Risiko.

 

Erläuterungen zum Produktsachkonto 52911320 „Strukturwandel“ (S. 503)

Im Jahr 2019 wurden 479.922,77 € ausgegeben für:

·         ALU-Valley 4.0

·         Wirtschaftsportrait RKN

·         Workshops/ Fachveranstaltungen

·         Personalkosten ZS 6

·         Verwaltungskosten

 

Im Jahr 2020 wurden aus diesem Sachkonto – insbesondere bedingt durch Corona - insgesamt 118.945,- € ausgegeben, für

·         ALU-Valley 4.0

·         Launch Center für die Lebensmittelwirtschaft

·         Kompetenzregion Wasserstoff Düssel.Rhein.Wupper

·         Workshops/ Fachveranstaltungen

·         Vorbereitung Wirtschaftsraumanalyse

·         Personalkosten ZS 6

·         Verwaltungskosten

 

Die verbliebenen Mittel sollen vollständig nach 2021 übertragen werden, da einerseits aus den Aktivitäten des Jahres 2020 im Bereich „Strukturwandel“ finanzielle Verpflichtungen bestehen und darüber hinaus zahlreiche Projekte – mit und ohne Förderung durch Strukturwandelmittel von Bund und Land – weitergeführt, umgesetzt und neu entwickelt werden, wie z.B.:

·         ALU-Valley 4.0 rheinisches Revier

·         Launch Center für die Lebensmittelwirtschaft

·         Global Entrepreneurship Center

·         Reviermanagement Gigabit

·         Modellstandort Gigabit, 5 G und autonomes Fahren

·         Campus Changeneering

·         Wirtschaftsrauanalyse Rhein-Kreis Neuss

·         Freiraumkonzept Strukturwandel

·         Gesamtregionales Radwegenetz

·         Wasserstoffstrategie

 

Generell ist noch anzumerken, dass der Strukturwandelprozess nach Verzögerungen in den letzten Jahren in diesem Jahr erheblich an Dynamik zulegen wird und sicherlich weitere – noch in der Entwicklung befindliche Projekte – hinzukommen werden.

Die benannten Projekte binden derzeit einen Betrag von rund 1,4 Mio. €.

 

 

 

Erläuterungen zum Produktsachkonto 52911020 „Kreisentwicklung“ (S. 503)

Der Ansatz dient dazu flexibel in sich fortlaufend ergebenen Projektthemen agieren zu können, sobald sich ein finanzieller Aufwand ergibt (z. B. durch Beauftragung von gutachterlichen Leistungen, Veranstaltungen oder Beteiligungen des Kreises an Gemeinschaftsprojekten). Die Projekte konkretisieren sich aus der laufenden Arbeit von Verwaltung und Politik.

Im Jahr 2019 wurden 13.042,50- € ausgegeben, insbesondere für die Strategieentwicklung.

 

In 2020 wurden aus dem Sachkonto „Kreisentwicklung“ insgesamt 8.000,- € ausgegeben, insbesondere für das Thema Radverkehr.

 

Grundsätzlich ist hierbei festzuhalten, dass Corona bedingt im letzten Jahr weniger Projektideen entwickelt werden konnten, die ggfs. in eine finanzielle Wirksamkeit für den Kreis münden.

Darüber hinaus gibt es gibt es Überschneidungen mit dem Haushaltsansatz für den Bereich „Strukturwandel“, z.B. bei der “Wirtschaftsraumanalyse“.

Aktuell können sich z. B. aus der laufenden kreisweiten Fokusberatung zur nachhaltigen Mobilität Folgeprojekte ergeben, die Finanzbedarf auslösen. Gleiches gilt für die geplante Klimawandelvorsorgestrategie und die Betrachtung der regionaler Verkehrsthemen Im Raum Kreis Mettmann/Düsseldorf/Rhein-Kreis Neuss. Der Prozess ist durch Corona und die Neuausrichtung der Stadt Düsseldorf ins Stocken geraten, wird aber 2021 wieder aufleben.