Sachverhalt:
Produktbereich Innere
Verwaltung, 5422 0000 Mieten und Pachten für Gebäude (S. 122):
Vorwort
Der Rhein-Kreis Neuss
verfolgt und fördert eine nachhaltige und klimagerechte Entwicklung. Einen
Beitrag hierzu kann die Elektromobilität leisten.
Deshalb
beabsichtigt der Rhein-Kreis Neuss, sich am Ausbau der E- Mobilität zu
beteiligen.
Das
Dezernat VI/65 plant konkret an vier Standorten die Errichtung und den Betrieb
einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur auf kreiseigenen Grundstücken.
An jedem Standort soll jeweils eine abrechnungsfähige Ladesäule mit zwei
Ladepunkten errichtet werden.
Mit der
Möglichkeit, auf seinen Grundstücken Bürgerinnen und Bürgern, die Nutzung der
Ladeinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen anzubieten, steigert der
Rhein-Kreis Neuss zusätzlich die Attraktivität seines Standortes.
Ziel ist es, eine Ladeinfrastruktur anzubieten,
ohne, dass der Kreisverwaltung mit der Abwicklung und Abrechnung von
Energielieferung sowie der Instandhaltung und Instandsetzung der Ladeinfrastruktur
ein größerer Aufwand sowie ein unkalkulierbares Kostenrisiko entsteht.
zu 1.) Wo sollen diese Ladesäulen errichtet
werden? Wer soll sie künftig nutzen können?
Die vier E-Ladesäulen sollen wie folgt
errichtet werden:
1.
Auf dem Grundstück/ Parkplatz des Berufsbildungszentrums
Grevenbroich auf der Bergheimer Str. 53, 41515 Grevenbroich
2.
Auf dem Parkplatz des Gesundheitsamtes in Grevenbroich,
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
3.
Auf dem Parkplatz des Berufsbildungszentrums Weingartstraße,
Weingartstraße 59-61, 41464 Neuss
4. Auf dem Parkplatz der Sporthalle des Berufsbildungszentrums
Hammfelddamm, Hammfelddamm 2, 41460 Neuss
Hinweis
Die geplante Ladesäule Nr. 4 (Hammfelddamm Neuss) wird wegen der aktuellen
Nutzung der Sporthalle BTI als Corona - Impfstraße voraussichtlich erst zu
einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
Die Ladesäulen sind öffentlich zugänglich,
sodass sie von allen Bürger*innen mit E-Auto oder Plug-In Hybrid genutzt werden
können.
zu 2.) Kauf versus Miete: Was würde der Kauf
der Ladesäulen kosten? Wieso befürwortet die Verwaltung ein Leasing?
Die Kosten für den Kauf einer Ladesäule liegen
zwischen 4.600 – 7.100 € pro Ladesäule. Hinzukommen weitere Kosten für
·
die Errichtung der Ladesäule inkl.
Fundament
·
Installationskosten für Tiefbau
sowie Elektrofachbetrieb
·
einen Abrechnungsservice mit den Ladekunden
·
eine Kundenhotline 24/7 zur Hilfe
bei möglichen Störungen
·
Wartungs-, Reparatur- und
Inspektionskosten
·
Personalaufwand beim Rhein-Kreis
Neuss für die Organisation und Durchführung der vorgenannten Punkte.
Durchgeführte Kostenvergleichsrechnungen haben
ergeben, dass die finanzielle Förderung einer E-Ladesäule auf kreiseigenen
Grundstücken günstiger ist, als der Kauf und die selbstständige Errichtung
(selbst nach Abzug einer möglichen Förderung durch Bund und Land).
Derzeit ist nicht mehr als 1 Ladevorgang pro
Ladesäule täglich zu erwarten. So würde sich selbst bei hohen Preisen für den Ladekunden
der Betrieb der Ladesäule nicht amortisieren.
Deshalb betrachtet der Rhein-Kreis Neuss
zurzeit das „Mieten, Leasen oder ähnlich“ der E-Ladesäulen als
aussichtsreichste Möglichkeit, die E-Mobilität auf kreiseigenen Grundstücken zu
fördern.
zu 3.) Bei welchem Anbieter
werden die Säulen gemietet? Wurden Vergleichsangebote eingeholt?
Es erfolgte eine Markterkundung zur
Vorbereitung einer Auftragsvergabe. Auf Basis dieser Ergebnisse wurde eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt.
Zurzeit (Stand 28.01.2021) läuft ein
Vergabeverfahren, das noch nicht beendet ist. Der Rhein-Kreis Neuss befindet
sich in den Verhandlungen bezüglich der Vertragsbedingungen und der Preise. Es
wurde noch kein Zuschlag erteilt.
Hinweis
Im laufenden Vergabeerfahren wird auch darüber
verhandelt, ob anstelle einer „Mietzahlung“ ein Finanzierungszuschuss
vereinbart werden kann. Dies hätte weitere Vorteile für den Rhein-Kreis Neuss.
zu 4.) Sind in den Mietkosten die Kosten für
die elektrische Installation und den Stromverbrauch enthalten?
Gemäß Ausschreibung werden mit den zu
zahlenden Preisen sämtliche Kosten abgegolten.
Von Ökostrom, über die Errichtung der Ladesäulen inkl. Fundamente und
Anschlusskosten bis hin zum Betreiben der Ladesäulen mit Kundenservice,
Abrechnungsservice, Reparatur und Wartung.
zu 5.) Ist eine Refinanzierung
der Investition durch die Nutzer vorgesehen (kostenpflichtige Ladevorgänge)?
Die Ladevorgänge sind für die Ladekunden kostenpflichtig,
den Ertrag erhält jedoch nicht der Rhein-Kreis Neuss, sondern das Unternehmen,
dem die Ladesäulen gehören. Das Unternehmen ist der Betreiber, der Rhein-Kreis
Neuss ist Partner und Förderer der E-Mobilität. Dies wird durch Aufbringung des
Rhein-Kreis Neuss-Logos auf der Ladesäule auch nach außen kommuniziert.
Der Rhein-Kreis Neuss selbst trägt kein wirtschaftliches Risiko.
Erläuterungen zum Produktsachkonto
52911320 „Strukturwandel“ (S. 503)
Im Jahr 2019
wurden 479.922,77 € ausgegeben für:
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ALU-Valley
4.0
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Wirtschaftsportrait
RKN
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Workshops/
Fachveranstaltungen
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Personalkosten
ZS 6
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Verwaltungskosten
Im Jahr 2020
wurden aus diesem Sachkonto – insbesondere bedingt durch Corona - insgesamt
118.945,- € ausgegeben, für
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ALU-Valley
4.0
·
Launch
Center für die Lebensmittelwirtschaft
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Kompetenzregion
Wasserstoff Düssel.Rhein.Wupper
·
Workshops/
Fachveranstaltungen
·
Vorbereitung
Wirtschaftsraumanalyse
·
Personalkosten
ZS 6
·
Verwaltungskosten
Die
verbliebenen Mittel sollen vollständig nach 2021 übertragen werden, da
einerseits aus den Aktivitäten des Jahres 2020 im Bereich „Strukturwandel“
finanzielle Verpflichtungen bestehen und darüber hinaus zahlreiche Projekte –
mit und ohne Förderung durch Strukturwandelmittel von Bund und Land –
weitergeführt, umgesetzt und neu entwickelt werden, wie z.B.:
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ALU-Valley
4.0 rheinisches Revier
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Launch
Center für die Lebensmittelwirtschaft
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Global
Entrepreneurship Center
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Reviermanagement
Gigabit
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Modellstandort
Gigabit, 5 G und autonomes Fahren
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Campus
Changeneering
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Wirtschaftsrauanalyse
Rhein-Kreis Neuss
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Freiraumkonzept
Strukturwandel
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Gesamtregionales
Radwegenetz
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Wasserstoffstrategie
Generell ist
noch anzumerken, dass der Strukturwandelprozess nach Verzögerungen in den
letzten Jahren in diesem Jahr erheblich an Dynamik zulegen wird und sicherlich
weitere – noch in der Entwicklung befindliche Projekte – hinzukommen werden.
Die benannten
Projekte binden derzeit einen Betrag von rund 1,4 Mio. €.
Erläuterungen zum Produktsachkonto
52911020 „Kreisentwicklung“ (S. 503)
Der Ansatz
dient dazu flexibel in sich fortlaufend ergebenen Projektthemen agieren zu
können, sobald sich ein finanzieller Aufwand ergibt (z. B. durch Beauftragung
von gutachterlichen Leistungen, Veranstaltungen oder Beteiligungen des Kreises
an Gemeinschaftsprojekten). Die Projekte konkretisieren sich aus der laufenden
Arbeit von Verwaltung und Politik.
Im Jahr 2019
wurden 13.042,50- € ausgegeben, insbesondere für die Strategieentwicklung.
In 2020 wurden
aus dem Sachkonto „Kreisentwicklung“ insgesamt 8.000,- € ausgegeben,
insbesondere für das Thema Radverkehr.
Grundsätzlich
ist hierbei festzuhalten, dass Corona bedingt im letzten Jahr weniger
Projektideen entwickelt werden konnten, die ggfs. in eine finanzielle
Wirksamkeit für den Kreis münden.
Darüber hinaus
gibt es gibt es Überschneidungen mit dem Haushaltsansatz für den Bereich
„Strukturwandel“, z.B. bei der “Wirtschaftsraumanalyse“.
Aktuell können
sich z. B. aus der laufenden kreisweiten Fokusberatung zur nachhaltigen
Mobilität Folgeprojekte ergeben, die Finanzbedarf auslösen. Gleiches gilt für
die geplante Klimawandelvorsorgestrategie und die Betrachtung der regionaler
Verkehrsthemen Im Raum Kreis Mettmann/Düsseldorf/Rhein-Kreis Neuss. Der Prozess
ist durch Corona und die Neuausrichtung der Stadt Düsseldorf ins Stocken
geraten, wird aber 2021 wieder aufleben.