Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2020)
Vorlage
51/0270/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

A. Allgemeines

Bis zum 31.12.2020 sind 5.713 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.543 Anträge). Die Zahl der Väter die Elternzeit – und damit auch Elterngeld- in Anspruch nehmen ist erstmals leicht gesunken. Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, ist von 26,34 % in 2019 auf 24,65 % in 2020 gesunken.

Die Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 3,07 % (Vorjahr 5,14 %). In 2020 sind 3 Klagen und 1 Berufung erhoben worden.

In 2020 wurden 38.952.196,06 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben um 1.132.084,08 €. Durchschnittlich wurde ein Betrag von 741,06 € monatlich gezahlt.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 25,54 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 33,71 Kalendertage)

Der Beratungsaufwand ist durch die Einführung des Elterngeld Plus stark gestiegen. So sind persönliche Beratungen (aufgrund der Corona-Pandemie seit März 2020 nur noch telefonisch) in einem Umfang von 20 bis 30 Minuten keine Seltenheit.

B. Auswirkung der Pandemie

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden rückwirkend zum 01. März 2020 Sonderregelungen im Bundeselterngeldgesetz erlassen. Im Wesentlichen handelt es sich hier um

- die Verschiebung des Elterngeldbezuges durch Eltern mit systemrelevanten Berufen
- keine Minderung des Elterngeldes bei Einkommensersatzleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Die Sonderregelungen waren zunächst bis zum 31.12.2020 befristet, wurden aber nun bis zum 31.12.2021 verlängert.

C. Reform des Bundeselterngeldgesetzes

Für dieses Jahr ist noch eine Reform des Bundeselterngeldgesetzes geplant, die voraussichtlich zum 01.09. in Kraft treten soll. Als Neuerungen sind vorgesehen:


-Eltern von Frühchen sollen einen Monat länger Elterngeld erhalten
-Grenze für Spitzenverdiener, die keinen Anspruch auf Elterngeld haben, soll von 500.000 auf 300.000 € gesenkt werden
-Umfang der erlaubten Teilzeit-Tätigkeit während des Elterngeldbezuges soll von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht werden
-flexiblere Handhabung bei den Partnerschaftsbonusmonaten, wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten

 

D. Aufteilung Elterngeld auf die Kommunen

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.