Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
A.
Allgemeines
Bis zum
31.12.2020 sind 5.713 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.543
Anträge). Die Zahl der Väter die Elternzeit – und damit auch Elterngeld- in
Anspruch nehmen ist erstmals leicht gesunken. Der Anteil der Väter, die
Elterngeld beziehen, ist von 26,34 % in 2019 auf 24,65 % in 2020 gesunken.
Die
Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 3,07 % (Vorjahr 5,14 %). In 2020 sind 3
Klagen und 1 Berufung erhoben worden.
In 2020 wurden
38.952.196,06 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben
um 1.132.084,08 €. Durchschnittlich wurde ein Betrag von 741,06 € monatlich
gezahlt.
Die
durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 25,54 Kalendertagen
(Landesdurchschnitt: 33,71 Kalendertage)
Der Beratungsaufwand
ist durch die Einführung des Elterngeld Plus stark gestiegen. So sind
persönliche Beratungen (aufgrund der Corona-Pandemie seit
März 2020 nur noch telefonisch) in einem
Umfang von 20 bis 30 Minuten keine Seltenheit.
B.
Auswirkung der Pandemie
Aufgrund
der Covid-19-Pandemie wurden rückwirkend zum 01. März 2020 Sonderregelungen im
Bundeselterngeldgesetz erlassen. Im Wesentlichen handelt es sich hier um
- die Verschiebung des Elterngeldbezuges durch Eltern mit systemrelevanten
Berufen
- keine Minderung des Elterngeldes bei Einkommensersatzleistungen, insbesondere
Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und Verdienstausfallentschädigung nach dem
Infektionsschutzgesetz.
Die
Sonderregelungen waren zunächst bis zum 31.12.2020 befristet, wurden aber nun
bis zum 31.12.2021 verlängert.
C.
Reform des Bundeselterngeldgesetzes
Für
dieses Jahr ist noch eine Reform des Bundeselterngeldgesetzes geplant, die
voraussichtlich zum 01.09. in Kraft treten soll. Als Neuerungen sind
vorgesehen:
-Eltern von Frühchen sollen einen Monat länger Elterngeld erhalten
-Grenze für Spitzenverdiener, die keinen Anspruch auf Elterngeld haben, soll
von 500.000 auf 300.000 € gesenkt werden
-Umfang der erlaubten Teilzeit-Tätigkeit während des Elterngeldbezuges soll von
30 auf 32 Wochenstunden erhöht werden
-flexiblere Handhabung bei den Partnerschaftsbonusmonaten, wenn beide Eltern in
Teilzeit arbeiten
D. Aufteilung Elterngeld auf die Kommunen
Hinsichtlich
der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im
Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.