Betreff
Der Niedergermanische Limes auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe
Vorlage
40/0271/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Zum Welterbeprojekt des Niedergermanischen Limes wurde in den Sitzungen des Kulturausschusses am 01.02.2016 und 17.10.2017 berichtet.

 

Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit den zuständigen Institutionen in den Niederlanden und Rheinland-Pfalz eine Aufnahme des Niedergermanischen Limes in die UNESCO-Welterbeliste zu erreichen, um einen wichtigen Lückenschluss für das UNESCO-Welterbe „Frontiers of the Roman Empire“ zu vollziehen, von dem bereits Einzelabschnitte den Welterbestatus besitzen: im Norden der Hadrian´s Wall in England und der Antoine Wall in Schottland sowie im Süden der Obergermanisch-Raetische Limes in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern.

 

Am 16.04.2015 wurde im LVR-LandesMuseum Bonn diesbezüglich eine Vereinbarung der Staatsregierung der Niederlande (mit drei betroffenen holländischen Provinzen) und den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Im Fortgang hat am 03.09.2015 das damalige nordrhein-westfälische Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr die betroffenen rheinischen Anrainerkommunen eingeladen und von dem gemeinsamen Ziel offiziell unterrichtet. Dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde die Ausarbeitung des Antrags und die Koordinierung der Maßnahmen übertragen.

 

In den Jahren 2015 bis 2019 wurden durch das LVR-Amt umfangreiche Bestandserhebungen an den potenziellen Welterbestätten durchgeführt, um die Einzelbestandteile des künftigen Welterbes hinsichtlich der Kriterien für den außergewöhnlichen universellen Wert (outstanding universal value) zu prüfen. Ferner war festzustellen, dass die übergreifenden Bedingungen der Authenzität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) an den Plätzen gegeben sind, sowie sicherzustellen, dass die Vorgaben zu Schutz und Management erfüllt werden.

 

Zur Evaluierung der Arbeitsergebnisse wurde vom 25. – 28. März eine Bereisung der potenziellen Welterbestätten mit externen Expertinnen und Experten durchgeführt, mit denen auch der zu diesem Zeitpunkt vorliegende Entwurf des Nominierungsdossiers diskutiert wurde. Teil des Dossiers ist darüber hinaus ein strategischer Vermittlungsplan, dessen grundsätzliches Ziel es ist, eine einheitliche Vermittlungsarbeit aller Projektbeteiligten zu gewährleisten.

 

Der so erarbeitete Sachstand wurde als Katalog der nordrhein-westfälischen Fundplätze des künftigen Welterbes „Niedergermanischer Limes“ bei einer Informationsveranstaltung im LVR-Römermuseum Xanten am 20.05.2019 durch Frau Ministerin Ina Scharrenbach gemeinsam mit Frau Landesdirektorin Ulrike Lubek den Vertreterinnen und Vertretern der rheinischen Anrainerkommunen vorgestellt. Die Anwesenden erhielten Informationen zum Umgang mit dem künftigen Welterbe in Planung und Vermittlung, wurden über die verbleibenden Schritte im Nominierungsprozess unterrichtet und aufgefordert, Anregungen bis Mitte des Jahres 2019 einzubringen. In den Monaten Juli bis September 2019 erfolgten die Zusammenstellung aller Antragsbestandteile und die Übermittlung des Dossiers an das Welterbezentrum in Paris zur Vorprüfung der förmlichen Richtigkeit, die im November 2019 beschieden wurde. In enger Kooperation mit den niederländischen und rheinland-pfälzischen Projektbeteiligten erfolgte dann die endgültige schriftliche Ausarbeitung.

 

Das vollständige Dossier besteht aus vier Bänden:

Band I ist der eigentliche Nominierungsantrag, der in der von der UNESCO geforderten Form u. a. die Angaben zur Bestimmung und Beschreibung des beantragten Welterbegutes und die Begründung der Eintragung enthält. Darüber hinaus werden dort Erhaltungszustand, sich auf das Welterbe auswirkende Faktoren sowie Schutz, Verwaltung und Überwachung des Welterbes beschrieben. Die Bände IIa und IIb stellen den beschreibenden Katalog der Bestandteile des beantragten Welterbes in den Niederlanden und Deutschland mit Kartenmaterial und Bebilderung dar. Band III besteht aus dem Managementplan, der die gesetzlichen Instrumente, Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege, die Vermittlung sowie die Nutzung und Entwicklung der Welterbestätte „Lower Geman Limes“ verwirklicht werden soll, erläutert. Satz, Layout und Druck des Nominierungsdossiers wurden durch den LVR übernommen. Am 9. Januar 2020 erfolgte die offizielle Übergabe des beiliegenden vierbändigen Dossiers bei der UNESCO.

 

Nach Prüfung des Dossiers auf technische Vollständigkeit erfolgte im September 2020 die Bereisung der Niederlande, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Noch bis Ende Februar 2021 kann auf Fragen der Gutachter geantwortet werden, dann ist das Antragsverfahren abgeschlossen.

 

Da die UNESCO-Welterbesitzung im Sommer 2020 coronabedingt ausgefallen ist, könnte sich das weitere Verfahren verzögern. Ob der Antrag bei der nächsten Sitzung behandelt wird, steht noch nicht fest.

 

Auf Neusser Stadtgebiet würden zwei Standorte den Status Welterbe erlangen, das ehemalige Legionslager Novaesium in Neuss-Gnadental und der Bereich am Reckberg mit Kleinkastell und Wehrturm sowie die Stadt Dormagen mit dem Auxiliarkastell Durnomagus.

 

Im November 2020 fand im Rahmen einer Videokonferenz das erste Treffen des Lenkungskreises der Limes-Kommunen statt. Neben der Mitteilung des Sachstandes wurde der als Anlage beigefügte Entwurf der Kooperationsvereinbarung vorgestellt. Seitens des Rhein-Kreises Neuss ist eine Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung beabsichtigt.