Betreff
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2020 zum Thema Waldmehrungsprogramm
Vorlage
61/0278/XVII/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

Der Antrag der Kreistagsfraktionen vom 02. Dezember 2020 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Antrag wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.12.2020 in den Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss verwiesen.

 

Der im Antrag formulierte Beschlussvorschlag gliedert sich in insgesamt 6 Punkte zu denen

die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:

 

Zu 1.

„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis März 2021 einen aktuellen Bericht zum

Waldzustand im Rhein-Kreis Neuss dem Planungs-, Klima- und Umweltausschuss zur

Beratung vorzulegen, der im Sinne eines Katasters u. a. auch Auskunft über die

Eigentumsverhältnisse, den Baumbestand und die Art der forstwirtschaftlichen Nutzung gibt.“

 

Stellungnahme:

Der Waldzustand in NRW wird jährlich im Rahmen der sogenannten Waldzustandserhebung

durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW erhoben. Die Ergebnisse werden jeweils im

Herbst als Waldzustandsbericht veröffentlicht und sind für den Rhein-Kreis Neuss

anwendbar.

Ca. 40 % der Waldfläche befinden sich in zumeist klein- bis kleinstparzelliertem Eigentum

zahlreicher privater Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen. Nur ein Teil dieser Waldbesitzer

und Waldbesitzerinnen lässt sich durch die Untere Forstbehörde betreuen.

Die Kreisforstdienststelle ist nicht Untere Forstbehörde; diese Funktion nimmt der

Landesbetrieb Wald und Holz NRW wahr. Als Untere Forstbehörde ist dieser Landesbetrieb

zuständig für die Genehmigungen nach dem Landesforstgesetz (z. B. Erstaufforstungen und

Waldumwandlungen) sowie die Einhaltung der Verpflichtung zur Wiederaufforstung nach

Waldnutzung oder durch Schadereignisse (z. B. Sturm, Insektenbefall). Eine - wenn

überhaupt bestehende - Zuständigkeit für die Erstellung eines Waldkatasters wäre demnach

auch bei der Unteren Forstbehörde anzusiedeln.

Neben den kreiseigenen Waldflächen werden die Waldflächen der Kommunen Neuss, Kaarst,

Jüchen und Rommerskirchen sowie der Kreiswerke Grevenbroich GmbH durch die

Kreisforstdienststelle betreut.

 

Zu 2.

„Die Waldvermehrung wird mit dem Ziel fortgesetzt, deutlich nachvollziehbar nicht mehr zu

den waldärmsten Kreisen Deutschlands zu zählen.“

 

Stellungnahme:

Das Ziel der Waldvermehrung wird im Rhein-Kreis Neuss seit dem Grundsatzbeschluss des

Kreistages 1988 mit Erfolg umgesetzt. Die derzeitige Waldvermehrung durch den Kreis

umfasst eine Fläche von über 225 ha. Die Anstrengungen des Kreises zur Waldvermehrung

wurden mit dem Beschluss zur „Waldagenda 21 - Gemeinsam für mehr Wald im Kreis Neuss“

(2002) bekräftigt und auf eine breite Basis gestellt (Anlage, Waldagenda 21). Die

Waldagenda definiert unter anderem unter Punkt 1 das Ziel der Waldvermehrung im Rhein-

Kreis Neuss: „Zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet sich der Kreis

Neuss zur Vergrößerung des Waldbestandes. Er setzt sich zum Ziel mit einem langfristig

angelegten Waldvermehrungsprogramm den Waldanteil im Kreis Neuss auf 12 Prozent zu

erhöhen“ (von ca. 8% auf 12% bis zum Jahr 2100).

 

Zu 3.

„Durch den Kreis gefällte Bäume werden ab sofort qualitativ gleichwertig mindestens 1:1

ersetzt.“

 

Stellungnahme:

Die Forderung der gleichwertigen Ersetzung gefällter Bäume durch den Kreis ist durch die

geltenden Gesetze sichergestellt und selbstverständliche Eigenverpflichtung des Rhein-Kreis

Neuss. Im Naturschutzrecht regelt die sogenannte Eingriffsregelung den betr. Ausgleich bzw.

Ersatz (insbesondere §15 Bundesnaturschutzgesetz). Auch im Forstrecht ist der Ersatz in

Anspruch genommener Bäume durch die Verpflichtung zur Wiederaufforstung (insbesondere

§9 Bundeswaldgesetz) geregelt. Bei einer Waldumwandlung fordert der Landesbetrieb Wald

und Holz eine Ersatzaufforstung von mindestens 1:1 der in Anspruch genommenen

Waldfläche.

 

Zu 4.

„Für die Waldvermehrung werden die Mittel für Ankauf oder Pacht von Flächen - abgerufen

und in den nächsten Jahren jährlich um 10% erhöht.“

 

Stellungnahme:

In den letzten Jahren wird es leider immer schwieriger die erfolgreiche Waldvermehrung der

vergangenen Jahre fortzusetzen. Durch die Verengung des Grundstückmarktes (u.a. Flucht in

Sachwerte) ist der Erwerb geeigneter Grundstücke für die Waldvermehrung zu

angemessenen Preisen (Verkehrswert) kaum noch möglich. In 2020 konnte bisher, nur in

Folge eines Presseaufrufs von Landrat Petrauschke, ein Grundstück im Gebiet der Stadt

Meerbusch für die Waldvermehrung erworben werden. Vor diesem Hintergrund können die

im Kreishaushalt zur Waldvermehrung bereitgestellten Mittel regelmäßig nicht in voller Höhe

abgerufen werden. Nicht die Verfügbarkeit der Finanzmittel, sondern die fehlende

Verfügbarkeit der Fläche ist aktuell der limitierende Faktor für die Waldvermehrung.

 

Zu 5.

„Nicht abgerufene Mittel werden zu 80 % für Maßnahmen zur Walderhaltung oder den

Waldumbau genutzt, sofern dies haushaltstechnisch möglich ist. 20% dieser Mittel fließen in

ein neues Förderprogramm des Kreises, welches private Baumpflanzungen unterstützt.“

 

Stellungnahme:

Der für Waldumbau und Walderhaltung notwendigen Mittel werden im Rahmen der jährlichen Haushalte eingeplant. Für im Einzelfall darüber hinausgehende Mittelbedarfe

stehen die Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung (Überplanmäßige Ausgaben) zu

Verfügung.

 

Zu 6.

„Gemeinsam mit den örtlichen Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen, den kreisangehörigen

Kommunen, der Biologischen Station und den anerkannten Umweltverbänden wird seitens

der Kreisverwaltung an einem Runden Tisch eine kreisweite Waldstrategie entwickelt.“

 

Stellungnahme:

Ergänzend zu den Ausführungen zu 1. wird darauf hingewiesen, dass in jüngster

Vergangenheit, insbesondere als Reaktion auf den Klimawandel und den damit verbundenen

Auswirkungen, bereits diverse Strategien zur Behandlung von Wäldern in NRW veröffentlicht

wurden, welche grundsätzlich auch für die Behandlung der Wälder im Kreisgebiet

Anwendung finden können.

 

So finden die aktuellen Erkenntnisse über die erwartete Zukunftsfähigkeit der Baumarten

bereits Eingang im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung. Unter Berücksichtigung der

Verfügbarkeit am Markt werden derzeit in verstärktem Maße z.B. Roteichen, Spitzahorne und

Sommerlinden angepflanzt.