Sachverhalt:
Der Antrag der
Kreistagsfraktionen vom 02. Dezember 2020 ist als Anlage beigefügt.
Der Antrag wurde
vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.12.2020 in den Planungs-, Klimaschutz- und
Umweltausschuss verwiesen.
Der im Antrag
formulierte Beschlussvorschlag gliedert sich in insgesamt 6 Punkte zu denen
die Verwaltung
wie folgt Stellung nimmt:
Zu 1.
„Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, bis März 2021 einen aktuellen Bericht zum
Waldzustand im
Rhein-Kreis Neuss dem Planungs-, Klima- und Umweltausschuss zur
Beratung
vorzulegen, der im Sinne eines Katasters u. a. auch Auskunft über die
Eigentumsverhältnisse,
den Baumbestand und die Art der forstwirtschaftlichen Nutzung gibt.“
Stellungnahme:
Der Waldzustand
in NRW wird jährlich im Rahmen der sogenannten Waldzustandserhebung
durch den
Landesbetrieb Wald und Holz NRW erhoben. Die Ergebnisse werden jeweils im
Herbst als
Waldzustandsbericht veröffentlicht und sind für den Rhein-Kreis Neuss
anwendbar.
Ca. 40 % der
Waldfläche befinden sich in zumeist klein- bis kleinstparzelliertem Eigentum
zahlreicher
privater Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen. Nur ein Teil dieser Waldbesitzer
und
Waldbesitzerinnen lässt sich durch die Untere Forstbehörde betreuen.
Die
Kreisforstdienststelle ist nicht Untere Forstbehörde; diese Funktion nimmt der
Landesbetrieb
Wald und Holz NRW wahr. Als Untere Forstbehörde ist dieser Landesbetrieb
zuständig für die
Genehmigungen nach dem Landesforstgesetz (z. B. Erstaufforstungen und
Waldumwandlungen)
sowie die Einhaltung der Verpflichtung zur Wiederaufforstung nach
Waldnutzung oder
durch Schadereignisse (z. B. Sturm, Insektenbefall). Eine - wenn
überhaupt
bestehende - Zuständigkeit für die Erstellung eines Waldkatasters wäre demnach
auch bei der
Unteren Forstbehörde anzusiedeln.
Neben den
kreiseigenen Waldflächen werden die Waldflächen der Kommunen Neuss, Kaarst,
Jüchen und
Rommerskirchen sowie der Kreiswerke Grevenbroich GmbH durch die
Kreisforstdienststelle betreut.
Zu 2.
„Die
Waldvermehrung wird mit dem Ziel fortgesetzt, deutlich nachvollziehbar nicht
mehr zu
den waldärmsten
Kreisen Deutschlands zu zählen.“
Stellungnahme:
Das Ziel der
Waldvermehrung wird im Rhein-Kreis Neuss seit dem Grundsatzbeschluss des
Kreistages 1988
mit Erfolg umgesetzt. Die derzeitige Waldvermehrung durch den Kreis
umfasst eine
Fläche von über 225 ha. Die Anstrengungen des Kreises zur Waldvermehrung
wurden mit dem
Beschluss zur „Waldagenda 21 - Gemeinsam für mehr Wald im Kreis Neuss“
(2002) bekräftigt
und auf eine breite Basis gestellt (Anlage,
Waldagenda 21). Die
Waldagenda
definiert unter anderem unter Punkt 1 das Ziel der Waldvermehrung im Rhein-
Kreis Neuss: „Zur
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet sich der Kreis
Neuss zur
Vergrößerung des Waldbestandes. Er setzt sich zum Ziel mit einem langfristig
angelegten
Waldvermehrungsprogramm den Waldanteil im Kreis Neuss auf 12 Prozent zu
erhöhen“ (von ca.
8% auf 12% bis zum Jahr 2100).
Zu 3.
„Durch den Kreis
gefällte Bäume werden ab sofort qualitativ gleichwertig mindestens 1:1
ersetzt.“
Stellungnahme:
Die Forderung der
gleichwertigen Ersetzung gefällter Bäume durch den Kreis ist durch die
geltenden Gesetze
sichergestellt und selbstverständliche Eigenverpflichtung des Rhein-Kreis
Neuss. Im
Naturschutzrecht regelt die sogenannte Eingriffsregelung den betr. Ausgleich
bzw.
Ersatz
(insbesondere §15 Bundesnaturschutzgesetz). Auch im Forstrecht ist der Ersatz
in
Anspruch
genommener Bäume durch die Verpflichtung zur Wiederaufforstung (insbesondere
§9
Bundeswaldgesetz) geregelt. Bei einer Waldumwandlung fordert der Landesbetrieb
Wald
und Holz eine
Ersatzaufforstung von mindestens 1:1 der in Anspruch genommenen
Waldfläche.
Zu 4.
„Für die
Waldvermehrung werden die Mittel für Ankauf oder Pacht von Flächen - abgerufen
und in den
nächsten Jahren jährlich um 10% erhöht.“
Stellungnahme:
In den letzten
Jahren wird es leider immer schwieriger die erfolgreiche Waldvermehrung der
vergangenen Jahre
fortzusetzen. Durch die Verengung des Grundstückmarktes (u.a. Flucht in
Sachwerte) ist
der Erwerb geeigneter Grundstücke für die Waldvermehrung zu
angemessenen
Preisen (Verkehrswert) kaum noch möglich. In 2020 konnte bisher, nur in
Folge eines
Presseaufrufs von Landrat Petrauschke, ein Grundstück im Gebiet der Stadt
Meerbusch für die
Waldvermehrung erworben werden. Vor diesem Hintergrund können die
im Kreishaushalt
zur Waldvermehrung bereitgestellten Mittel regelmäßig nicht in voller Höhe
abgerufen werden.
Nicht die Verfügbarkeit der Finanzmittel, sondern die fehlende
Verfügbarkeit der
Fläche ist aktuell der limitierende Faktor für die Waldvermehrung.
Zu 5.
„Nicht abgerufene
Mittel werden zu 80 % für Maßnahmen zur Walderhaltung oder den
Waldumbau
genutzt, sofern dies haushaltstechnisch möglich ist. 20% dieser Mittel fließen
in
ein neues
Förderprogramm des Kreises, welches private Baumpflanzungen unterstützt.“
Stellungnahme:
Der für Waldumbau
und Walderhaltung notwendigen Mittel werden im Rahmen der jährlichen Haushalte
eingeplant. Für im Einzelfall darüber hinausgehende Mittelbedarfe
stehen die Möglichkeiten
der flexiblen Haushaltsführung (Überplanmäßige Ausgaben) zu
Verfügung.
Zu 6.
„Gemeinsam mit
den örtlichen Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen, den kreisangehörigen
Kommunen, der
Biologischen Station und den anerkannten Umweltverbänden wird seitens
der
Kreisverwaltung an einem Runden Tisch eine kreisweite Waldstrategie
entwickelt.“
Stellungnahme:
Ergänzend zu den
Ausführungen zu 1. wird darauf hingewiesen, dass in jüngster
Vergangenheit,
insbesondere als Reaktion auf den Klimawandel und den damit verbundenen
Auswirkungen,
bereits diverse Strategien zur Behandlung von Wäldern in NRW veröffentlicht
wurden, welche
grundsätzlich auch für die Behandlung der Wälder im Kreisgebiet
Anwendung finden
können.
So finden die
aktuellen Erkenntnisse über die erwartete Zukunftsfähigkeit der Baumarten
bereits Eingang
im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung. Unter Berücksichtigung der
Verfügbarkeit am
Markt werden derzeit in verstärktem Maße z.B. Roteichen, Spitzahorne und
Sommerlinden angepflanzt.