Sachverhalt:
Gemäß
§ 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und
der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der
Haushaltssatzung einzuleiten.
1.
Das
Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am
03.11.2020 eingeleitet und auf der digitalen Kämmerertagung am 05.02.2021
fortgesetzt.
Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind
Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinde im Rahmen der
Benehmensherstellung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.
2.
Gemäß §
55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher
Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.03.2021 besteht für die
Gemeinden Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.
3.
Die
Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit
Schreiben vom 16.02.2021 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2021
Stellung genommen. Dieses Schreiben wird mit einer Stellungnahme des Kreises gemeinsam
rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses vorgelegt.
4.
Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung,
insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt unter Berücksichtigung der
Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.
Die nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzsituation der Kommunen im
Zeitvergleich und im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswirkungen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes dar. Insgesamt hat sich die
finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinde positiv entwickelt.
Im Einzelnen:
a)
Umlagegrundlagen
In 2021
steigen die Umlagegrundlagen um 22,6 Mio. Euro und somit um rd. 3%. Abgesehen von dem durch
Sondereinflüsse geprägten Jahr 2018 liegen die Umlagegrundlagen deutlich über
dem Vorjahr und erreichen damit einen
Höchstwert, der die gute finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinde
widerspiegelt.
b) Steuerkraft
Ausgehend von
2020 erhöht sich die Steuerkraft unwesentlich um 0,73 %, was einem Betrag
i.H.v. 5,35 Millionen Euro entspricht. Auch die Steuerkraft entwickelt sich
weiter positiv und bestimmt die
Ertragsstärke der Städte und Gemeinde.
c) Schlüsselzuweisungen
Nach
geringeren Erträgen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen in 2020 i.H.v. 8,7
Mio. Euro verdreifachen sich die Schlüsselzuweisungen in 2021 fast auf rd. 26
Mio. Euro.
Der
Rhein-Kreis Neuss erhält rd. 46,301 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen und somit
83,48 Tsd. Euro mehr als 2020.
d) Abrechnung ELAG
Die
letztmalige Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz des Landes
fällt mit 19,5 Mio. Euro um fast 3 Mio. Euro geringer aus als 2020, sorgt
jedoch für eine geringere Belastung der Kommunen. Im Gegensatz dazu zahlt der
Rhein-Kreis Neuss 4,1 Mio. € an das Land.
e) Allgemeine
Investitionspauchale
Die Allgemeine Investitionspauschale, die in den Vorjahren zu Gunsten anderer Zuweisungen jeweils geringere Steigerungsraten zu verzeichnen hatte, erfährt im GFG 2021 eine leicht überproportionale Erhöhung und steigt um rd. 1,27 Mio. Euro (+ 6,8%). Ihr liegt die maßgebliche Bevölkerungszahl zum 31.12.2019 zugrunde.
f)
Aufwands-/Unterhaltungspauschale (neu ab 2019)
Die
nicht umlagewirksame Aufwands-/Unterhaltungspauschale steigt mit einem Plus von
rd. 212 Tsd. Euro um
7,75 %. Der Kreis erhält keine Aufwands-/Unterhaltungspauschale und muss den
Unterhaltungsaufwand für das Anlagevermögen aus allgemeinen Finanzmitteln
realisieren.
g) Sportpauschale
Die Sportpauschale
verzeichnet im Vergleich zu 2020 (+ 3,27% zu 2019) das Doppelte an Steigerung
und zwar ein Plus von 6,94 %. Auch hier erhalten die Kreise keine Zahlungen des
Landes.
h) Schul-/Bildungspauschale
Die Schul-/Bildungspauschale erfährt eine Erhöhung um fast 7 % (2020= + 3,17%). Die an den Rhein-Kreis Neuss gezahlte Schul- und Bildungspauschale beläuft sich auf 2,9 Mio. €.
i) Hebesätze Gewerbesteuer
Hebesätze Grundsteuer B
Bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer gibt es bis auf eine Ausnahme keinerlei Veränderung in den Jahren 2017 bis einschließlich 2021. Die Stadt Kaarst hat den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2019 um 5 Prozentpunkte gesenkt.
Die Hebesätze der Grundsteuer B bleiben in den Jahren 2019 bis 2021 außer in Grevenbroich unverändert. In Grevenbroich erfolgt für 2021 eine Anhebung um 125 Prozentpunkte.
j) HSK/HSP (Stärkungspakt)
Von den acht kreisangehörigen Städten und der Gemeinde hat eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, eine Kommune nimmt am Stärkungspakt teil.
k) Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage
Die
Entwicklung des Eigenkapitals belegt weiterhin die Verbesserung der
hauswirtschaftlichen Situtaion der Kommunen in den letzten Haushaltsjahren.
Lediglich die Stadt Grevenbroich verfügt über keine Ausgleichsrücklage.
Bei der Allgemeinen Rücklage verbleibt es bis auf eine Kommune bei den Werten von 2020. Die Stadt Grevenbroich rechnet bei ihrer Haushaltsplaung 2021 mit einem Abbau der Allgemeinen Rücklage um 26,10 Mio. €. Im Übrigen zeigt sich ein durchaus konstantes Bild.
Da nicht alle Haushaltsdaten vorlagen, erfolgte die Aufstellung „Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage auf folgender Datenbasis:
l) Ergebnisfehlbeträge/Ergebnisüberschüsse in Mio. €
* Ohne
Jahresergebnisse Gebäudemanagement, ISN, AöR, Liegenschaften und Vermessung
Neuss, Tiefbaumanagement Neuss und Städtische Friedhofe Neuss (insgesamt + 7,72
Mio. € in 2017)
Datenbasis
siehe k)
In
der Regel führen die Planungsergebnisse im Haushaltsvollzug zu deutlich
positiveren Jahresabschlüssen. Sie spiegeln sich in der Entwicklung des
Eigenkaiptals wider.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die Kommunen bei der Kreisumlage gegenüber dem in 2020
festgesetzten Hebesatz in 2021 unter Berücksichtigung des
Veränderungsnachweises nominal rd. 6,3 Mio. € weniger Kreisumlage aufbringen
müssen, bezogen auf das Ist-Aufkommen 2020
lediglich rd. 3 Mio. € zusätzlich zu zahlen sind, was mit Rückblick auf die
gestiegenen Umlagegrundlagen vertretbar erscheint.