Betreff
Verpflichtung von sachkundigen Bürgern
Vorlage
VI/0355/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.

Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Ausschusses für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde (So wahr mir Gott helfe).“

 

Die förmliche Verpflichtung erfolgt in der ersten Präsenzsitzung des Ausschusses.