Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis
Neuss verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die offenen
Ganztagsangebote im und für den Zeitraum 01.01.-31.01.2021 aus. Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen
wurde.
Sachverhalt:
Aufgrund der
Corona-Pandemie hat das Land NRW nach dem Ende der Weihnachtsferien 2020/2021
den Präsenzunterricht an den Schulen ausgesetzt. Mit Ausnahme der
Notbetreuungen gab es auch keine offenen Ganztagsangebote.
Die
Landesregierung hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass die
für den Monat Januar 2021 anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen der
offenen Ganztagschulen jeweils zur Hälfte vom Land und von den kommunalen
Schulträgern übernommen werden. Die Haushaltsmittel für die hälftige Erstattung
der Beiträge durch das Land wurden am 21.01.2021 vom Haushalts- und
Finanzausschuss des Landtages bereit gestellt.
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Kreises hat die Stadt Dormagen, die auf der Grundlage einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Elternbeiträge für den offenen Ganztag
an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss erhebt, den Einzug der Beiträge für
Januar 2021 ausgesetzt. Nach Mitteilung der Stadt Dormagen wären im Januar 2021
für den offenen Ganztag an Kreisschulen Beiträge in Höhe von 4.388,00 €
angefallen.
Zur Wahrung der
Antragsfrist 10.02.2021 hat die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung des
Kreistages bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erstattung von 2.194,00 €
(50% der Elternbeiträge für Januar 2021) beantragt.