Betreff
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den offenen Ganztag im Januar 2021
Vorlage
40/0365/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die offenen Ganztagsangebote im und für den Zeitraum 01.01.-31.01.2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land NRW nach dem Ende der Weihnachtsferien 2020/2021 den Präsenzunterricht an den Schulen ausgesetzt. Mit Ausnahme der Notbetreuungen gab es auch keine offenen Ganztagsangebote.

 

Die Landesregierung hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass die für den Monat Januar 2021 anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen der offenen Ganztagschulen jeweils zur Hälfte vom Land und von den kommunalen Schulträgern übernommen werden. Die Haushaltsmittel für die hälftige Erstattung der Beiträge durch das Land wurden am 21.01.2021 vom Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages bereit gestellt.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreises hat die Stadt Dormagen, die auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Elternbeiträge für den offenen Ganztag an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss erhebt, den Einzug der Beiträge für Januar 2021 ausgesetzt. Nach Mitteilung der Stadt Dormagen wären im Januar 2021 für den offenen Ganztag an Kreisschulen Beiträge in Höhe von 4.388,00 € angefallen.

 

Zur Wahrung der Antragsfrist 10.02.2021 hat die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erstattung von 2.194,00 € (50% der Elternbeiträge für Januar 2021) beantragt.