„Den Wald mehren - die Natur schützen“ sowie „Erhöhung des Wald- und Biotopanteils im Rhein-Kreis Neuss“ vom 02.12.2021
Beschlussempfehlung:
Keine:
Die Anträge der Kreistagsfraktionen SPD und
Bündnis 90/Die Grünen
„Den Wald mehren - die Natur schützen“ sowie
„Erhöhung des Wald- und Biotopanteils im Rhein-Kreis Neuss“ werden zur Beratung
in die Sitzung des Kreisausschuss gegeben.
Sachverhalt:
Mit Datum vom
02.12.2020 stellt die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90 /Die Grünen
den Antrag „Den Wald
mehren - Die Natur schützen“ zur Beratung im Kreistag (Anlage 1) und mit Datum vom 12.02.2021 den Antrag „Erhöhung des
Wald und Biotopanteils im Rhein - Kreis Neuss“ zur Beratung im Planungs-,
Klimaschutz- und Umweltausschuss sowie im Finanzausschuss (Anlage 2). Beide Anträge wurden im PLKUA am 25.02. 2021 gemeinsam beraten.
Für den Antrag vom 02.12.2020 wurde seitens der Verwaltung eine Vorlage
erstellt, der Antrag vom 12.02.2021 wurde ohne Vorlage seitens der Verwaltung
beraten.
1. Verwaltungsvorlage im PLKUA
am 25.02.2021
Vorlage zum Antrag vom 02.12.2020:
Der im Antrag vom 02.12.2020 formulierte
Beschlussvorschlag gliedert sich in insgesamt 6 Punkte zu denen die Verwaltung
wie folgt Stellung nimmt:
Zu 1.
„Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, bis März 2021 einen aktuellen Bericht zum
Waldzustand im Rhein-Kreis Neuss dem Planungs-, Klima- und Umweltausschuss zur
Beratung vorzulegen, der im Sinne eines Katasters u. a. auch Auskunft über die
Eigentumsverhältnisse, den Baumbestand und die Art der forstwirtschaftlichen
Nutzung gibt.“
Stellungnahme:
Der Waldzustand in
NRW wird jährlich im Rahmen der sogenannten Waldzustandserhebung durch den
Landesbetrieb Wald und Holz NRW erhoben. Die Ergebnisse werden jeweils im
Herbst als Waldzustandsbericht veröffentlicht und sind für den Rhein-Kreis
Neuss anwendbar.
Ca. 40 % der
Waldfläche befinden sich in zumeist klein- bis kleinstparzelliertem Eigentum
zahlreicher privater Waldbesitzer*innen. Nur ein Teil dieser Waldbesitzer*innen
lässt sich durch die Untere Forstbehörde betreuen.
Die
Kreisforstdienststelle ist nicht Untere Forstbehörde; diese Funktion nimmt der
Landesbetrieb Wald und Holz NRW wahr. Als Untere Forstbehörde ist dieser
Landesbetrieb zuständig für die Genehmigungen nach dem Landesforstgesetz (z.B.
Erstaufforstungen und Waldumwandlungen) sowie die Einhaltung der Verpflichtung
zur Wiederaufforstung nach Waldnutzung oder durch Schadereignisse (z.B. Sturm,
Insektenbefall). Eine - wenn überhaupt bestehende - Zuständigkeit für die
Erstellung eines Waldkatasters wäre demnach auch bei der Unteren Forstbehörde
anzusiedeln.
Neben den
kreiseigenen Waldflächen werden die Waldflächen der Kommunen Neuss, Kaarst,
Jüchen und Rommerskirchen sowie der Kreiswerke Grevenbroich GmbH durch die
Kreisforstdienststelle betreut.
Zu 2.
„Die
Waldvermehrung wird mit dem Ziel fortgesetzt, deutlich nachvollziehbar nicht
mehr zu den waldärmsten Kreisen Deutschlands zu zählen.“
Stellungnahme:
Das Ziel der
Waldvermehrung wird im Rhein-Kreis Neuss seit dem Grundsatzbeschluss des
Kreistages 1988 mit Erfolg umgesetzt. Die derzeitige Waldvermehrung durch den
Kreis umfasst eine Fläche von 225 ha. Die Anstrengungen des Kreises zur
Waldvermehrung wurden mit dem Beschluss zur „Waldagenda 21 –Gemeinsam für mehr
Wald im Kreis Neuss“ (2002) bekräftigt und auf eine breite Basis gestellt (Anlage 3, Waldagenda 2100). Die
Waldagenda definiert unter anderem unter Punkt 1 das Ziel der Waldvermehrung im
Rhein-Kreis Neuss: „ Zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
verpflichtet sich der Kreis Neuss zur Vergrößerung des Waldbestandes. Er setzt
sich zum Ziel mit einem langfristig angelegten Waldvermehrungsprogramm den
Waldanteil im Kreis Neuss auf 12 Prozent zu erhöhen“ (von ca. 8% auf 12% bis
zum Jahr 2100).
Zu 3.
„Durch den
Kreis gefällte Bäume werden ab sofort qualitativ gleichwertig mindestens 1:1
ersetzt.“
Stellungnahme:
Die Forderung
der gleichwertigen Ersetzung gefällter Bäume durch den Kreis ist durch die
geltenden Gesetze sichergestellt und selbstverständliche Eigenverpflichtung des
Rhein-Kreis Neuss. Im Naturschutzrecht regelt die sogenannte Eingriffsregelung
den betr. Ausgleich bzw. Ersatz (insbesondere §15 Bundesnaturschutzgesetz).
Auch im Forstrecht ist der Ersatz in Anspruch genommener Bäume durch die
Verpflichtung zur Wiederaufforstung (insbesondere §9 Bundeswaldgesetz)
geregelt. Bei einer Waldumwandlung fordert der Landesbetrieb Wald und Holz eine
Ersatzaufforstung von mindestens 1:1 der in Anspruch genommenen Waldfläche.
Zu 4.
„Für die
Waldvermehrung werden die Mittel für Ankauf oder Pacht von Flächen - abgerufen
und in den nächsten Jahren jährlich um 10% erhöht.“
Stellungnahme:
In den
letzten Jahren wird es leider immer schwieriger die erfolgreiche Waldvermehrung
der vergangenen Jahre fortzusetzen. Durch die Verengung des Grundstückmarktes
(u.a. Flucht in Sachwerte) ist der Erwerb geeigneter Grundstücke für die
Waldvermehrung zu angemessenen Preisen (Verkehrswert) kaum noch möglich. In 2020
konnte bisher, nur in Folge eines Presseaufrufs von Landrat Petrauschke, ein
Grundstück im Gebiet der Stadt Meerbusch für die Waldvermehrung erworben
werden. Vor diesem Hintergrund können die im Kreishaushalt zur Waldvermehrung
bereitgestellten Mittel regelmäßig nicht in voller Höhe abgerufen werden. Nicht
die Verfügbarkeit der Finanzmittel, sondern die fehlende Verfügbarkeit der
Fläche ist aktuell der limitierende Faktor für die Waldvermehrung.
Zu 5.
„Nicht
abgerufene Mittel werden zu 80 % für Maßnahmen zur Walderhaltung oder den
Waldumbau genutzt, sofern dies haushaltstechnisch möglich ist. 20% dieser
Mittel fließen in ein neues Förderprogramm des Kreises, welches private
Baumpflanzungen unterstützt.“
Stellungnahme:
Der für
Waldumbau und Walderhaltung notwendigen Mittel werden im Rahmen der jährlichen
Haushalte eingeplant. Für im Einzelfall darüber hinausgehende Mittelbedarfe
stehen die Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung (Überplanmäßige
Ausgaben) zu Verfügung.
Zu 6.
„Gemeinsam
mit den örtlichen Waldbesitzer*innen, den kreisangehörigen Kommunen, der
Biologischen Station und den anerkannten Umweltverbänden wird seitens der
Kreisverwaltung an einem Runden Tisch eine kreisweite Waldstrategie
entwickelt.“
Stellungnahme:
Ergänzend zu
den Ausführungen zu 1. wird darauf hingewiesen, dass in jüngster Vergangenheit,
insbesondere als Reaktion auf den Klimawandel und den damit verbundenen
Auswirkungen, bereits diverse Strategien zur Behandlung von Wäldern in NRW
veröffentlicht wurden, welche grundsätzlich auch für die Behandlung der Wälder
im Kreisgebiet Anwendung finden können.
So finden die
aktuellen Erkenntnisse über die erwartete Zukunftsfähigkeit der Baumarten
bereits Eingang im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung. Unter Berücksichtigung
der Verfügbarkeit am Markt werden derzeit in verstärktem Maße z.B. Roteichen,
Spitzahorne und Sommerlinden angepflanzt.
2. Empfehlung des PLKUA vom 25.02.2021
Die beiden betr. Anträge wurden gemeinsam, ohne Beschlussempfehlung der
Verwaltung, im PLKUA am 25.02.2021 beraten. Die intensive Diskussion (siehe
Niederschrift zur Sitzung des PLKUA am 25.02.) ergab zu den verschiedenen
Unterpunkten der Anträge kein eindeutiges Meinungsbild. Dem Vorschlag des Vorsitzenden
Herrn Markert zur Anhörung von Fachleuten und damit zur Einbringung weiterer Sachinformationen
zum Thema Waldvermehrung in die nächsten Sitzungen des PLKUA wurde nicht
widersprochen.
Meinungsbild:
Entsprechend der Diskussion wurde ein gemischtes Meinungsbild
festgestellt.