Betreff
Anträge der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
„Den Wald mehren - die Natur schützen“ sowie „Erhöhung des Wald- und Biotopanteils im Rhein-Kreis Neuss“ vom 02.12.2021
Vorlage
61/0384/XVII/2021
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Keine:

Die Anträge der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen

„Den Wald mehren - die Natur schützen“ sowie „Erhöhung des Wald- und Biotopanteils im Rhein-Kreis Neuss“ werden zur Beratung in die Sitzung des Kreisausschuss gegeben.


Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 02.12.2020 stellt die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90 /Die Grünen

den Antrag „Den Wald mehren - Die Natur schützen“ zur Beratung im Kreistag (Anlage 1) und mit Datum vom 12.02.2021 den Antrag „Erhöhung des Wald und Biotopanteils im Rhein - Kreis Neuss“ zur Beratung im Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss sowie im Finanzausschuss (Anlage 2). Beide Anträge wurden im PLKUA am 25.02. 2021 gemeinsam beraten. Für den Antrag vom 02.12.2020 wurde seitens der Verwaltung eine Vorlage erstellt, der Antrag vom 12.02.2021 wurde ohne Vorlage seitens der Verwaltung beraten.

 

1. Verwaltungsvorlage im PLKUA am 25.02.2021

 

Vorlage zum Antrag vom 02.12.2020:

 

Der im Antrag vom 02.12.2020 formulierte Beschlussvorschlag gliedert sich in insgesamt 6 Punkte zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:

 

Zu 1.

„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis März 2021 einen aktuellen Bericht zum Waldzustand im Rhein-Kreis Neuss dem Planungs-, Klima- und Umweltausschuss zur Beratung vorzulegen, der im Sinne eines Katasters u. a. auch Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, den Baumbestand und die Art der forstwirtschaftlichen Nutzung gibt.“

 

Stellungnahme:

Der Waldzustand in NRW wird jährlich im Rahmen der sogenannten Waldzustandserhebung durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW erhoben. Die Ergebnisse werden jeweils im Herbst als Waldzustandsbericht veröffentlicht und sind für den Rhein-Kreis Neuss anwendbar.

Ca. 40 % der Waldfläche befinden sich in zumeist klein- bis kleinstparzelliertem Eigentum zahlreicher privater Waldbesitzer*innen. Nur ein Teil dieser Waldbesitzer*innen lässt sich durch die Untere Forstbehörde betreuen.

Die Kreisforstdienststelle ist nicht Untere Forstbehörde; diese Funktion nimmt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wahr. Als Untere Forstbehörde ist dieser Landesbetrieb zuständig für die Genehmigungen nach dem Landesforstgesetz (z.B. Erstaufforstungen und Waldumwandlungen) sowie die Einhaltung der Verpflichtung zur Wiederaufforstung nach Waldnutzung oder durch Schadereignisse (z.B. Sturm, Insektenbefall). Eine - wenn überhaupt bestehende - Zuständigkeit für die Erstellung eines Waldkatasters wäre demnach auch bei der Unteren Forstbehörde anzusiedeln.

Neben den kreiseigenen Waldflächen werden die Waldflächen der Kommunen Neuss, Kaarst, Jüchen und Rommerskirchen sowie der Kreiswerke Grevenbroich GmbH durch die Kreisforstdienststelle betreut.

 

Zu 2.

„Die Waldvermehrung wird mit dem Ziel fortgesetzt, deutlich nachvollziehbar nicht mehr zu den waldärmsten Kreisen Deutschlands zu zählen.“

 

Stellungnahme:

Das Ziel der Waldvermehrung wird im Rhein-Kreis Neuss seit dem Grundsatzbeschluss des Kreistages 1988 mit Erfolg umgesetzt. Die derzeitige Waldvermehrung durch den Kreis umfasst eine Fläche von 225 ha. Die Anstrengungen des Kreises zur Waldvermehrung wurden mit dem Beschluss zur „Waldagenda 21 –Gemeinsam für mehr Wald im Kreis Neuss“ (2002) bekräftigt und auf eine breite Basis gestellt (Anlage 3, Waldagenda 2100). Die Waldagenda definiert unter anderem unter Punkt 1 das Ziel der Waldvermehrung im Rhein-Kreis Neuss: „ Zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet sich der Kreis Neuss zur Vergrößerung des Waldbestandes. Er setzt sich zum Ziel mit einem langfristig angelegten Waldvermehrungsprogramm den Waldanteil im Kreis Neuss auf 12 Prozent zu erhöhen“ (von ca. 8% auf 12% bis zum Jahr 2100).

 

Zu 3.

„Durch den Kreis gefällte Bäume werden ab sofort qualitativ gleichwertig mindestens 1:1 ersetzt.“

 

Stellungnahme:

Die Forderung der gleichwertigen Ersetzung gefällter Bäume durch den Kreis ist durch die geltenden Gesetze sichergestellt und selbstverständliche Eigenverpflichtung des Rhein-Kreis Neuss. Im Naturschutzrecht regelt die sogenannte Eingriffsregelung den betr. Ausgleich bzw. Ersatz (insbesondere §15 Bundesnaturschutzgesetz). Auch im Forstrecht ist der Ersatz in Anspruch genommener Bäume durch die Verpflichtung zur Wiederaufforstung (insbesondere §9 Bundeswaldgesetz) geregelt. Bei einer Waldumwandlung fordert der Landesbetrieb Wald und Holz eine Ersatzaufforstung von mindestens 1:1 der in Anspruch genommenen Waldfläche.

 

Zu 4.

„Für die Waldvermehrung werden die Mittel für Ankauf oder Pacht von Flächen - abgerufen und in den nächsten Jahren jährlich um 10% erhöht.“

 

Stellungnahme:

In den letzten Jahren wird es leider immer schwieriger die erfolgreiche Waldvermehrung der vergangenen Jahre fortzusetzen. Durch die Verengung des Grundstückmarktes (u.a. Flucht in Sachwerte) ist der Erwerb geeigneter Grundstücke für die Waldvermehrung zu angemessenen Preisen (Verkehrswert) kaum noch möglich. In 2020 konnte bisher, nur in Folge eines Presseaufrufs von Landrat Petrauschke, ein Grundstück im Gebiet der Stadt Meerbusch für die Waldvermehrung erworben werden. Vor diesem Hintergrund können die im Kreishaushalt zur Waldvermehrung bereitgestellten Mittel regelmäßig nicht in voller Höhe abgerufen werden. Nicht die Verfügbarkeit der Finanzmittel, sondern die fehlende Verfügbarkeit der Fläche ist aktuell der limitierende Faktor für die Waldvermehrung.

 

Zu 5.

„Nicht abgerufene Mittel werden zu 80 % für Maßnahmen zur Walderhaltung oder den Waldumbau genutzt, sofern dies haushaltstechnisch möglich ist. 20% dieser Mittel fließen in ein neues Förderprogramm des Kreises, welches private Baumpflanzungen unterstützt.“

 

Stellungnahme:

Der für Waldumbau und Walderhaltung notwendigen Mittel werden im Rahmen der jährlichen Haushalte eingeplant. Für im Einzelfall darüber hinausgehende Mittelbedarfe stehen die Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung (Überplanmäßige Ausgaben) zu Verfügung.

 

Zu 6.

„Gemeinsam mit den örtlichen Waldbesitzer*innen, den kreisangehörigen Kommunen, der Biologischen Station und den anerkannten Umweltverbänden wird seitens der Kreisverwaltung an einem Runden Tisch eine kreisweite Waldstrategie entwickelt.“

 

Stellungnahme:

Ergänzend zu den Ausführungen zu 1. wird darauf hingewiesen, dass in jüngster Vergangenheit, insbesondere als Reaktion auf den Klimawandel und den damit verbundenen Auswirkungen, bereits diverse Strategien zur Behandlung von Wäldern in NRW veröffentlicht wurden, welche grundsätzlich auch für die Behandlung der Wälder im Kreisgebiet Anwendung finden können.

So finden die aktuellen Erkenntnisse über die erwartete Zukunftsfähigkeit der Baumarten bereits Eingang im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit am Markt werden derzeit in verstärktem Maße z.B. Roteichen, Spitzahorne und Sommerlinden angepflanzt.

 

2. Empfehlung des PLKUA vom 25.02.2021

 

Die beiden betr. Anträge wurden gemeinsam, ohne Beschlussempfehlung der Verwaltung, im PLKUA am 25.02.2021 beraten. Die intensive Diskussion (siehe Niederschrift zur Sitzung des PLKUA am 25.02.) ergab zu den verschiedenen Unterpunkten der Anträge kein eindeutiges Meinungsbild. Dem Vorschlag des Vorsitzenden Herrn Markert zur Anhörung von Fachleuten und damit zur Einbringung weiterer Sachinformationen zum Thema Waldvermehrung in die nächsten Sitzungen des PLKUA wurde nicht widersprochen.

 

Meinungsbild:

 

Entsprechend der Diskussion wurde ein gemischtes Meinungsbild festgestellt.