Betreff
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung einschließlich der Kindertagespflege im Zuge von COVID-19 für den Monat Februar 2021
Vorlage
51/0402/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag bestätigt die am 11.03.2021 gefasste Dringlichkeitsentscheidung.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die Inanspruchnahme von

·         Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2, und 21 bis 24 KiBiz,

·         Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2 und 32 ff KiBiz,

im und für den Zeitraum vom 01. bis 28. Februar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde.

 

Begründung

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 09.03.2021 verwiesen.