Beschlussempfehlung:
Der Kreistag bestätigt die am 11.03.2021 gefasste Dringlichkeitsentscheidung.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis
Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des
Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die
Inanspruchnahme von
·
Angeboten
zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG)
sowie §§ 1, 2, und 21 bis 24 KiBiz,
·
Angeboten
zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24
SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2 und 32 ff KiBiz,
im und für den
Zeitraum vom 01. bis 28. Februar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob
in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde.
Begründung
Es wird auf die in
der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 09.03.2021 verwiesen.