Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss
nimmt den Stationsbericht des VRR zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der VRR legt mit dem Stationsbericht 2020 zum vierzehnten Mal eine
umfassende Darstellung des Zustandes der Stationen im VRR vor. Der Rhein-Kreis
Neuss ist nicht Eigentümer der Stationen oder deren Zugänge.
Der Stationsbericht kann unter dem beigefügten Link abrufen werden. https://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=6536
Mittels fünf dafür geschulten Profitestern, die zeitweise von 7
Aushilfs-Profitestern unterstützt wurden hat der VRR die Stationen überprüft.
Jede Station wird in der Regel 4 x pro Jahr (jeweils quartalsweise) geprüft,
sodass zirka 1.200 Prüfungen vorgenommen werden. Davon abweichend wurde
aufgrund von Corona in 2020 nur im 3. und 4. Quartal geprüft.
Im Vergleich zu den Vorjahren wurde im Jahr 2020 erstmals eine
vollständig neue Erhebungs- und Bewertungssystematik angewandt, welche die
Erwartungshaltung des Fahrgastes vermehrt in den Mittelpunkt der Betrachtung
rücken soll. Die wichtigsten Neuerungen in diesem Zusammenhang sind nachfolgend
dargestellt:
-
Erwartungshaltung
des Fahrgastes rückt in den Fokus (Schaffung einer „Ideal-Station“ aus
Kundensicht)
-
Betrachtung
der Stationen als Gesamteinheiten; keine Unterscheidung mehr zwischen
Bahnsteigen und Zugängen
-
Bewertung unabhängig von den jeweiligen
Zuständigkeiten
-
Mindestausstattungsmerkmale
sowie eine qualitative Bewertung hinsichtlich Schadensfreiheit und Sauberkeit
als Kriterien
-
Bezifferung
der „Ideal-Station“ mit 100 %; prozentuale Abzüge für auftretende Mängel bzw.
fehlender Ausstattung bei jeder einzelnen Station auf Basis der Erhebungen
durch den VRR
-
Barrierefreiheit wird erstmals berücksichtigt
-
Bewertung in den Kategorien
„Aufenthaltsqualität“, „Fahrgastinformation“ und „Barrierefreiheit“ sowie in
einer gewichteten Gesamtbewertung
-
vierstufige Ergebnisdarstellung löst
Ampelfarben-Systematik ab
Die Gesamtbewertung der Stationen wird anhand folgender Stufen
vorgenommen:
·
Ausgezeichnet
·
Ordentlich
·
Entwicklungsbedürftig
·
Nicht
tolerierbar
Im Jahr 2020 lag das Verhältnis zwischen den Stationen, die in der
Gesamtbewertung eine tendenziell positive Wirkung beim Fahrgast erzielen, zu
den Bahnhöfen und Haltepunkten, die in der Außenwahrnehmung eher negativ
bewertet wurden, bei ca. 40 % zu 60 %.
Zwischen dem VRR und den Infrastrukturbetreibern als Eigentümer der
Stationen gibt es keine direkten vertraglichen Beziehungen.
Im VRR-Gebiet weist die Mehrheit der insgesamt 294 betrachteten
Stationen einen optimierungsbedürftigen Charakter auf. Insbesondere in der
Kategorie Aufenthaltsqualität befinden sich rund 75 % der Stationen in einem
verbesserungswürdigen oder gar unzureichenden Zustand. Die Fahrgastinformation
ist an den Bahnhöfen und Haltepunkten überwiegend gut: Nahezu 95 % der Stationen
erreichten eine zufriedenstellende bis hervorragende Bewertung. Die Kategorie
der Barrierefreiheit wiederrum ist sehr differenziert zu betrachten. Zwar
besitzen ca. 60 % aller Stationen einen stufenfreien Zugang zu den Bahnsteigen
über Aufzüge oder Rampen sowie eine ausreichende Bahnsteighöhe von mindestens
76 Zentimetern über Schienenoberkante, dennoch besteht bei ca. 40 % der
Stationen ein erhöhter bis sehr hoher Handlungsbedarf. Aufgrund der neuen
Bewertungssystematik ist ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen an dieser
Stelle nicht möglich.
Die Bewertung der einzelnen Stationen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss
(Einzelkriterien/Gesamtbewertung) ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Für den Rhein-Kreis Neuss schneiden die Haltepunkte der Regiobahn auf
Kaarster Stadtgebiet insgesamt sehr positiv ab. Mit der höchsten Qualitätsstufe
„Ausgezeichnet“ werden die Haltepunkte in Büttgen und Kleinenbroich bewertet.
Unzureichende Haltepunkte der Kategorie „Nicht tolerierbar“ sind die Stationen
Frimmersdorf, Jüchen und Neuss Rheinpark-Center.
Die Bewertung der Einzelkriterien im Kreisgebiet folgt der
verbundweiten Verteilung. Während durchweg sehr positive Bewertungen im Bereich
Fahrgastinformation bestehen, ergibt sich ein differenziertes Bewertungsbild in
den Kategorien Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit. Die Zuständigkeiten
für die Bahnhofsgebäude und Zugangsbereiche unterscheiden sich bei den
einzelnen Stationen (DB Station & Service, Kommune, Private (s. Anlage).
Neben den dargestellten Bewertungen der Stationen im Verbundraum wurde
im Stationsbericht, wie auch bereits in den Vorjahren, die
Beleuchtungssituation an den Bahnhöfen und Haltepunkten gesondert betrachtet.
Weiterhin sind Informationen zu den Bahnhofsgebäuden sowie zu den Zuständigkeiten
in den Zugangsbereichen enthalten. Beiträge zu den Themengebieten
Fahrgastbefragungen, Fahrgastinformation sowie Vertrieb sind dabei ebenso
Bestandteil des Stationsberichtes wie ein umfassender Überblick über die
Modernisierungsmaßnahmen bzw. dem barrierefreien Ausbau der Stationen.