Betreff
Stationsbericht 2020 des VRR
Vorlage
61/0411/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Stationsbericht des VRR zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der VRR legt mit dem Stationsbericht 2020 zum vierzehnten Mal eine umfassende Darstellung des Zustandes der Stationen im VRR vor. Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht Eigentümer der Stationen oder deren Zugänge.

 

Der Stationsbericht kann unter dem beigefügten Link abrufen werden. https://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=6536

 

Mittels fünf dafür geschulten Profitestern, die zeitweise von 7 Aushilfs-Profitestern unterstützt wurden hat der VRR die Stationen überprüft. Jede Station wird in der Regel 4 x pro Jahr (jeweils quartalsweise) geprüft, sodass zirka 1.200 Prüfungen vorgenommen werden. Davon abweichend wurde aufgrund von Corona in 2020 nur im 3. und 4. Quartal geprüft.

 

Im Vergleich zu den Vorjahren wurde im Jahr 2020 erstmals eine vollständig neue Erhebungs- und Bewertungssystematik angewandt, welche die Erwartungshaltung des Fahrgastes vermehrt in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken soll. Die wichtigsten Neuerungen in diesem Zusammenhang sind nachfolgend dargestellt:

 

-          Erwartungshaltung des Fahrgastes rückt in den Fokus (Schaffung einer „Ideal-Station“ aus Kundensicht)

-          Betrachtung der Stationen als Gesamteinheiten; keine Unterscheidung mehr zwischen Bahnsteigen und Zugängen

-           Bewertung unabhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten

-          Mindestausstattungsmerkmale sowie eine qualitative Bewertung hinsichtlich Schadensfreiheit und Sauberkeit als Kriterien

-          Bezifferung der „Ideal-Station“ mit 100 %; prozentuale Abzüge für auftretende Mängel bzw. fehlender Ausstattung bei jeder einzelnen Station auf Basis der Erhebungen durch den VRR

-           Barrierefreiheit wird erstmals berücksichtigt

-           Bewertung in den Kategorien „Aufenthaltsqualität“, „Fahrgastinformation“ und „Barrierefreiheit“ sowie in einer gewichteten Gesamtbewertung

-           vierstufige Ergebnisdarstellung löst Ampelfarben-Systematik ab

 

Die Gesamtbewertung der Stationen wird anhand folgender Stufen vorgenommen:

 

·         Ausgezeichnet

·         Ordentlich

·         Entwicklungsbedürftig

·         Nicht tolerierbar

 

Im Jahr 2020 lag das Verhältnis zwischen den Stationen, die in der Gesamtbewertung eine tendenziell positive Wirkung beim Fahrgast erzielen, zu den Bahnhöfen und Haltepunkten, die in der Außenwahrnehmung eher negativ bewertet wurden, bei ca. 40 % zu 60 %.

 

Zwischen dem VRR und den Infrastrukturbetreibern als Eigentümer der Stationen gibt es keine direkten vertraglichen Beziehungen.

 

Im VRR-Gebiet weist die Mehrheit der insgesamt 294 betrachteten Stationen einen optimierungsbedürftigen Charakter auf. Insbesondere in der Kategorie Aufenthaltsqualität befinden sich rund 75 % der Stationen in einem verbesserungswürdigen oder gar unzureichenden Zustand. Die Fahrgastinformation ist an den Bahnhöfen und Haltepunkten überwiegend gut: Nahezu 95 % der Stationen erreichten eine zufriedenstellende bis hervorragende Bewertung. Die Kategorie der Barrierefreiheit wiederrum ist sehr differenziert zu betrachten. Zwar besitzen ca. 60 % aller Stationen einen stufenfreien Zugang zu den Bahnsteigen über Aufzüge oder Rampen sowie eine ausreichende Bahnsteighöhe von mindestens 76 Zentimetern über Schienenoberkante, dennoch besteht bei ca. 40 % der Stationen ein erhöhter bis sehr hoher Handlungsbedarf. Aufgrund der neuen Bewertungssystematik ist ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen an dieser Stelle nicht möglich.

 

Die Bewertung der einzelnen Stationen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss (Einzelkriterien/Gesamtbewertung) ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Für den Rhein-Kreis Neuss schneiden die Haltepunkte der Regiobahn auf Kaarster Stadtgebiet insgesamt sehr positiv ab. Mit der höchsten Qualitätsstufe „Ausgezeichnet“ werden die Haltepunkte in Büttgen und Kleinenbroich bewertet. Unzureichende Haltepunkte der Kategorie „Nicht tolerierbar“ sind die Stationen Frimmersdorf, Jüchen und Neuss Rheinpark-Center.

 

Die Bewertung der Einzelkriterien im Kreisgebiet folgt der verbundweiten Verteilung. Während durchweg sehr positive Bewertungen im Bereich Fahrgastinformation bestehen, ergibt sich ein differenziertes Bewertungsbild in den Kategorien Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit. Die Zuständigkeiten für die Bahnhofsgebäude und Zugangsbereiche unterscheiden sich bei den einzelnen Stationen (DB Station & Service, Kommune, Private (s. Anlage).

 

Neben den dargestellten Bewertungen der Stationen im Verbundraum wurde im Stationsbericht, wie auch bereits in den Vorjahren, die Beleuchtungssituation an den Bahnhöfen und Haltepunkten gesondert betrachtet. Weiterhin sind Informationen zu den Bahnhofsgebäuden sowie zu den Zuständigkeiten in den Zugangsbereichen enthalten. Beiträge zu den Themengebieten Fahrgastbefragungen, Fahrgastinformation sowie Vertrieb sind dabei ebenso Bestandteil des Stationsberichtes wie ein umfassender Überblick über die Modernisierungsmaßnahmen bzw. dem barrierefreien Ausbau der Stationen.