Betreff
Wiederherstellung der A61 zwischen AK Wanlo und AK Jackerath nach Beendigung des Braunkohleabbaus
Vorlage
61/0438/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Nach den geänderten Rahmenvorgaben für die weitere Abbautätigkeit für den Tagebau Garzweiler II ist die Wiederherstellung der A 61 in ihrer ursprünglichen oder einer nach Osten versetzten Lage nicht mehr umsetzbar.

 

Die neue Leitentscheidung der Landesregierung für das Rheinische Revier trifft diesbezüglich folgende Formulierung:

 

„Durch den bundesgesetzlichen Kohleausstieg verändert sich die Geometrie des Tagebaus Garzweiler II deutlich. Das nach Ende der Auskohlung verbleibende Restloch, das im Wesentlichen die Lage des Restsees bestimmt, wird deutlich weiter östlich liegen, als bei der Ursprungsplanung des Tagebaus in 1995 vorgesehen. Dies gilt ebenfalls für die bisherigen Betrachtungen aufgrund der letzten Leitentscheidung 2016. In Folge erscheinen heute weder die damals vorgesehene Wiederherstellung der A 61 in ungefähr alter Trassenlage noch die zuletzt angedachte Variante eines nach Osten erweiterten Trassenkorridors umsetzbar. Die Landesregierung wird daher Gespräche mit der Bundesregierung führen, die zum Ziel haben, eine leistungsfähige Erschließung des Raums unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktion der A 61 sowie eines aktuellen Immissionsschutzes sicherzustellen.“