Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2021 auf Taschengelderhöhung im FSJ/BFD
Vorlage
40/0456/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Am 16.02.2021 haben die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Finanzausschusses beantragt, das Taschengeld von Personen, die im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) für den Rhein-Kreis Neuss tätig sind, auf 426 € pro Monat und Person zu erhöhen (maximal 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, 2021: 7.100 € monatlich, Anlage). Die Erhöhung des Taschengeldes soll ein Zeichen der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit in unserer Gesellschaft sein.

 

Die Erhöhung wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.03.2021 einstimmig beschlossen (FI/20210311/Ö6).

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat neben den BFD-Stellen in kreiseigenen Schulen im Kreismuseum Zons eine BFD-Stelle eingerichtet. Diese Stelle ist als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst Kultur bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. anerkannt.

 

Die LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. koordiniert auf Basis einer fachlichen und räumlichen Nähe zu den Einsatzstellen und Freiwilligen deren Beratung, Vermittlung, Begleitung und Weiterbildung. Sie ist die Schnittstelle zwischen der Bundesebene und den Beteiligten im Bundesfreiwilligendienst.

 

Die Vereinbarung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, der Einsatzstelle, der LAG Arbeit Bildung Kultur NRW als Träger und den Freiwilligen ab September eines jeden Jahres für ein Jahr geschlossen.

 

Für das nächste, ab September 2021 beginnende Einsatzjahr ist eine Erhöhung des Taschengeldes von 395 € auf 426 € pro Monat vorgesehen. Die LAG Arbeit Bildung Kultur NRW wurde über die notwendige Vertragsanpassung informiert.