Betreff
Vorstellung des Rettungsdienstbedarfsplans
Vorlage
32/0473/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz bitte die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung und Festschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 gemäß § 12 Rettungsgesetz NRW einzuleiten.


Sachverhalt:

Gemäß § 12 des Rettungsgesetzes NRW vom 24.11.1992 in der zurzeit geltenden Fassung stellen die Kreise Bedarfspläne für den Rettungsdienst auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen.

 

Der Bedarfsplan ist kontinuierlich, spätestens alle 4 Jahre, zu aktualisieren. Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan ist zum 25.03.2015 in Kraft getreten. Bedingt durch die Aufgaben des Kreisordnungsamtes im Rahmen der Corona-Lage konnte die Arbeit am Rettungsdienstbedarfsplan im Jahre 2020 nicht wie vorgesehen vorangetrieben werden.

 

Bei der Aufstellung des Bedarfsplanes ist mit den Städten Dormagen und Neuss als Trägern von Rettungswachen sowie den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Einvernehmen zu erzielen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, trifft die Bundesregierung die notwendigen Festlegungen.

 

Die erörternden Gespräche mit den Städten Neuss und Dormagen sowie den Verbänden werden derzeit terminiert.

 

Der von der Verwaltung erstellte Entwurf des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes 2020 ist als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung vorgestellt. Damit wird das Verfahren zur Aufstellung und Abstimmung durch die Kreisverwaltung eingeleitet.

Nach Beratung in den Fraktionen ist vorgesehen, den Bedarfsplan in der kommenden Sitzung des Ausschusses abschließend zu erörtern mit dem Ziel einer Verabschiedung im Kreistag.