Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2021 zum Thema "Kulturhilfe im Rhein-Kreis Neuss"
Vorlage
40/0475/XVII/2021
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

 

 

 


Sachverhalt:

A. Antrag und Kreistagsbeschluss

 

Die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragten mit Schreiben vom 11.03.2021 (Anlage) die Verwaltung zu beauftragen, ein durch den Rhein-Kreis Neuss getragenes Beratungsangebot für Kulturschaffende über die ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten einzurichten.

 

Der Kreistag hat daraufhin in seiner Sitzung am 24.03.2021 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Einrichtung eines durch den Rhein-Kreis Neuss getragenes – digitales, telefonisches und analoges – Beratungsangebots für Kulturschaffende, die gewöhnlich im Rhein-Kreis Neuss tätig und/oder wohnhaft sind, über die ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen – finanziellen, materiellen und immateriellen – Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, mit dem Ziel, ihnen nach Möglichkeit individuell passende und abrufbare Angebote zu vermitteln, in der Coronapandemie zu prüfen und die Ausführungen dem Kulturausschuss bis zu seiner nächsten Sitzung am 09.06.2021 zukommen zu lassen.

 

Ferner beauftragte der Kreistag die Verwaltung, mit einer weiteren Abfrage bei den kreisangehörigen Kommunen Defizite und Verbesserungspotenziale im bestehenden Angebot sowie Unterstützungspotenziale seitens des Rhein-Kreises Neuss für die Kommunen im Bereich der Kulturhilfe zu erfragen.

 

B. Zuständigkeit der Kommunen

 

Die Gemeinden nehmen die Aufgabe der Kulturförderung und-pflege in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahr. Sie schaffen dabei gemäß § 8 Absatz 1 der Gemeindeordnung innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Beratung für Kulturschaffende.

 

Die Entscheidung, ob eine Kulturberatung für Künstlerinnen und Künstler eingerichtet werden soll, obliegt somit der örtlichen Ebene. Die Kommunen kommen der Kulturberatung vor Ort auch nach.

 

Eine Abfrage bei den Kommunen im Rhein-Kreis Neuss zur Anfrage der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2020 zu kulturpolitischen Maßnahmen während der Coronapandemie im Dezember 2020 hat ergeben, dass die kommunalen Kulturämter Kulturschaffende über Hilfsprogramme informieren, teilweise werden sie dabei von der kommunalen Wirtschaftsförderung, dem Stadtmarketing oder Corona-Beauftragten unterstützt.

 

Mit Schreiben vom 15.03.2021 hat der Rhein–Kreis Neuss bei den kreisangehörigen Kommunen die Notwendigkeit der Einrichtung einer Kulturberatung auf Kreisebene sowie mögliche Defizite und Unterstützungspotenziale im Bereich der Kulturhilfe abgefragt.

 

Die Mehrheit der Kommunen hat zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einrichtung einer solchen Kulturberatungsstelle auf Kreisebene, sieht jedoch den Bedarf dafür nicht, da die Kommunen eigene Beratungen vornehmen und zum Teil Projekte initiieren, um die Kulturschaffenden in der Pandemie zu unterstützen. Es ist kein Fall bekannt, bei dem Künstlerinnen und Künstler einen weitergehenden Beratungsbedarf über die kommunale Beratung hinaus gehabt hätten bzw. eine weitergehende Beratung abgefragt wurde, die nicht geleistet werden konnte. Ferner sollte aus Sicht der Kommunen auch darauf geachtet werden, dass bei Beratungen alle Branchen in der Coronapandemie im Blick gehalten werden.

 

Die Stadt Neuss wies ergänzend darauf hin, dass das Hauptaugenmerk zurzeit darauf liegt, die Künstler nicht nur zu beraten, sondern Programme zu initiieren, welche die Künstlerschaft finanziell angemessen unterstützt. Dies trifft auch für Verträge zu, in denen ein coronabedingtes Ausfallhonorar von 50 % festgelegt ist. Zudem ist eine Beratung und Unterstützung insbesondere dann sinnvoll, wenn man sich persönlich kennt. Dies ist bei den Mitarbeitenden des Kulturamtes der Stadt Neuss und den Kulturschaffenden der Fall. Dies wäre bei einer Beratungsstelle beim Kreis ungleich schwieriger.

 

C. weitere Beratungsstellen für Kulturschaffende

 

Darüber hinaus gibt es neben der kommunalen Beratung auch regionale und landesweite Beratungsstellen, die von Kulturschaffenden genutzt werden können, so zum Beispiel die landesweite Kulturberatungsstelle im Landesbüro für bildende Kunst, die für die Beratung von Künstlerinnen und Künstlern in Nordrhein-Westfalen zuständig ist und vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes getragen wird. Das Landesbüro ist an das Kunsthaus NRW in Kornelimünster angegliedert.

 

Neben dem Region Köln/Bonn e.V. bietet auch der Kulturraum Niederrhein e.V. Beratungen in puncto Förderprogramme und Fortbildungsmöglichkeiten an. Der Verein arbeitet dabei eng mit dem Landesbüro für bildende Kunst  zusammen. Jüngst wurde das Künstler*innenportal www.niederrhein-kunst.de ins Leben gerufen sowie ein Newsletterdienst eingerichtet.

 

Ferner führt auch der Kulturrat NRW individuelle Beratungen von Kulturschaffenden in Nordrhein-Westfalen in einer Corona-Kultur-Sprechstunde durch. Dabei erfolgen Beratungen zu finanziellen Hilfeprogrammen/Entlastungen sowie eine Corona-Krisen-Beratung zur Vorsorge von negativen finanziellen Konsequenzen (Projektförderung, Fundraising).

 

Aufgrund der dortigen großen Nachfrage hat der Kulturrat NRW reagiert und bietet bis zum Sommer 2021 zusätzlich wöchentlich Webinare an. Die Online-Workshops widmen sich den Corona-Hilfen von Bundes- und Landesregierung für freischaffende Künstler*innen aller Kultursparten und für Kultureinrichtungen. Behandelt werden alle Hilfsprogramme, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung verfügbar oder angekündigt sind.

 

D. Ergebnis

 

Gemeinsam mit den Kommunen konnten keine Defizite oder Verbesserungspotenziale in der Kulturberatung festgestellt werden, so dass derzeit für eine zusätzliche Kulturberatung auf Kreisebene mehrheitlich kein Bedarf gesehen wird.

 

Die Fragestellung kann im Rahmen des bevorstehenden Beteiligungsverfahrens bei der Erarbeitung des interkommunalen Kulturentwicklungsplanes nochmals aufgegriffen und dort bei den Kulturschaffenden explizit abgefragt werden. Alternativ könnten im Prozess andere Möglichkeiten der unmittelbaren Unterstützung der Kulturschaffenden seitens des Kreises diskutiert werden.

 

So entstehen für ein dauerhaft beim Rhein-Kreis Neuss angesiedeltes Beratungsbüro voraussichtlich ca. 70.000 € jährliche Kosten. Diese Mittel könnten genutzt werden, um ein Marktangebot aktiv für Künstlerinnen und Künstler der bildenden Kunst im Rhein-Kreis Neuss zu beschaffen.

 

Es wird empfohlen, dies bei der Erarbeitung des interkommunalen Kulturentwicklungsplans zu erörtern.