Sachverhalt:
Zur Anfrage der
Kreistagsfraktionen CDU, FDP, UWG/Freie Wähler und Zentrum im Rhein-Kreis Neuss
für den Mobilitätsausschuss am 15. April 2021 (siehe Anlage) wird nach Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen im Gebiet
des Rhein-Kreises Neuss wie folgt berichtet:
In Anbetracht
der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Tätigkeiten im Homeoffice, ist
anzunehmen, dass Mitarbeitende und Arbeitgeber auch in einer Post-Corona-Zeit
am flexiblen Arbeiten im Home-Office festhalten. VRR-Marktforschungen ergaben,
dass 46% der Voll- und Teilzeitbeschäftigten seit Beginn der Corona-Pandemie
mindestens ab und zu im Homeoffice arbeiten, und dass 42% der Unternehmen aktiv
darüber nachdenken, die Homeoffice-Regelungen auszuweiten.
Durch die
Tätigkeit im Home-Office fahren Mitarbeitende werktags nicht täglich ins Büro.
Dadurch könnten Vielfahrer-Abonnements kundenseitig als nicht länger zeitgemäß
und finanziell lohnend empfunden werden. Das FlexTicket schließt die Lücke
zwischen den Tickets für Vielfahrer- und Gelegenheitskunden; es spricht
verschiedene Kundengruppen gleichermaßen an.
Auf Nachfrage
bei den im Rhein-Kreis Neuss verkehrenden Verkehrsunternehmen wurde
stellvertretend für die Rheinbahn, SWN, NEW, SWK und den BVR folgendes
mitgeteilt:
Das FlexTicket
soll im Rahmen eines zeitlich begrenzten Angebots für zwei Jahre in der Zeit
vom 01.05.2021 bis 30.04.2023 zunächst bei der Rheinbahn angeboten werden. Da
es sich nicht um ein Regeltarifangebot handelt, steht es Verkehrsunternehmen
frei, sich zu beteiligen.
Die
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Großkunden-Vertrag mit einem
interessierten Unternehmen; dieser Bedarf ist nicht in allen Städten, Gemeinden
und Kreisen gegeben. Des Weiteren erfordert eine Umsetzung des FlexTickets nach
dem Vorbild der Rheinbahn aktuell kosten- und zeitaufwändige Vorarbeiten (u. a.
Prozessabstimmungen und Beauftragungen von Dienstleistern für die
Buchungsplattform, Barcodegenerierung und Abrechnung der Käufe), die aufgrund
anstehender Projekte, wie die Einführung des NRW-weiten eTarifs, derzeit nicht
priorisiert werden können.
Die
Verkehrsunternehmen im VRR haben während des o. g. Zeitraums die Möglichkeit,
sich am befristeten Angebot zu beteiligen. Nach einem festgelegten
Revisionstermin in Q4/2021, bei welchem die bisherige Marktannahme bewertet
werden soll, werden die Verkehrsunternehmen über die Teilnahme während des
zweijährigen Zeitraums erneut entscheiden. Nach Abschluss des Pilotprojektes
und der damit einhergehenden Evaluation zu Kosten und Nutzen, werden die
Erfahrungswerte genutzt, um die mögliche Aufnahme in das Angebotsportfolio und
auch die Umsetzungsmöglichkeiten in der Fläche zu beschließen.