Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP, UWG/Freie Wähler und Zentrum "Einführung des FlexTickets der VRR bei im Rhein-Kreis Neuss verkehrenden Verkehrsunternehmen"
Vorlage
61/0485/XVII/2021
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Kreistagsfraktionen CDU, FDP, UWG/Freie Wähler und Zentrum im Rhein-Kreis Neuss für den Mobilitätsausschuss am 15. April 2021 (siehe Anlage) wird nach Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss wie folgt berichtet:

In Anbetracht der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Tätigkeiten im Homeoffice, ist anzunehmen, dass Mitarbeitende und Arbeitgeber auch in einer Post-Corona-Zeit am flexiblen Arbeiten im Home-Office festhalten. VRR-Marktforschungen ergaben, dass 46% der Voll- und Teilzeitbeschäftigten seit Beginn der Corona-Pandemie mindestens ab und zu im Homeoffice arbeiten, und dass 42% der Unternehmen aktiv darüber nachdenken, die Homeoffice-Regelungen auszuweiten.

Durch die Tätigkeit im Home-Office fahren Mitarbeitende werktags nicht täglich ins Büro. Dadurch könnten Vielfahrer-Abonnements kundenseitig als nicht länger zeitgemäß und finanziell lohnend empfunden werden. Das FlexTicket schließt die Lücke zwischen den Tickets für Vielfahrer- und Gelegenheitskunden; es spricht verschiedene Kundengruppen gleichermaßen an.

Auf Nachfrage bei den im Rhein-Kreis Neuss verkehrenden Verkehrsunternehmen wurde stellvertretend für die Rheinbahn, SWN, NEW, SWK und den BVR folgendes mitgeteilt:

Das FlexTicket soll im Rahmen eines zeitlich begrenzten Angebots für zwei Jahre in der Zeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2023 zunächst bei der Rheinbahn angeboten werden. Da es sich nicht um ein Regeltarifangebot handelt, steht es Verkehrsunternehmen frei, sich zu beteiligen.

Die Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Großkunden-Vertrag mit einem interessierten Unternehmen; dieser Bedarf ist nicht in allen Städten, Gemeinden und Kreisen gegeben. Des Weiteren erfordert eine Umsetzung des FlexTickets nach dem Vorbild der Rheinbahn aktuell kosten- und zeitaufwändige Vorarbeiten (u. a. Prozessabstimmungen und Beauftragungen von Dienstleistern für die Buchungsplattform, Barcodegenerierung und Abrechnung der Käufe), die aufgrund anstehender Projekte, wie die Einführung des NRW-weiten eTarifs, derzeit nicht priorisiert werden können.

Die Verkehrsunternehmen im VRR haben während des o. g. Zeitraums die Möglichkeit, sich am befristeten Angebot zu beteiligen. Nach einem festgelegten Revisionstermin in Q4/2021, bei welchem die bisherige Marktannahme bewertet werden soll, werden die Verkehrsunternehmen über die Teilnahme während des zweijährigen Zeitraums erneut entscheiden. Nach Abschluss des Pilotprojektes und der damit einhergehenden Evaluation zu Kosten und Nutzen, werden die Erfahrungswerte genutzt, um die mögliche Aufnahme in das Angebotsportfolio und auch die Umsetzungsmöglichkeiten in der Fläche zu beschließen.