Sachverhalt:
Zur Anfrage der
Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 04.05.2021 wird wie
folgt Stellung genommen:
Die Untere
Umweltbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat die Einsatzkräfte bei der
Brandbekämpfung fachlich vor Ort unterstützt. Dabei wurde auch Umweltalarm
ausgelöst.
Durch den Brand und die
Löscharbeiten sind schädliche Stoffe in die Umwelt gelangt. Messungen in der Luft wurden durchgeführt.
Dabei konnten nur Gerüche festgestellt werden. Die Messwerte waren im Bereich
der Nachweisgrenze und somit unkritisch.
Im benachbarten
Wohnbereich Auf dem Berg/An der Hecke wurden Partikelniederschläge
festgestellt. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, Gartenmöbel und
Spielgeräte im Außenbereich mit Handschuhen und haushaltsüblicher Seifenlösung
zu reinigen. Wischproben wurden gezogen und analysiert. Dabei wurden keine
relevanten Emissionen nachgewiesen.
Vom abfließenden
Löschwasser wurden Proben gezogen. Das Löschwasser sammelte sich größtenteils
in zwei auf dem Nachbargrundstück befindlichen Bodenmulden, wo es versickerte.
Die Analysen der Proben vom abfließenden Löschwasser zeigten erhebliche
Überschreitungen von Prüf- und Schwellenwerten insbesondere bei Schwermetallen
und Kohlenwasserstoffen auf.
Auch aus den
Bodenmulden wurden Proben gezogen. Organoleptisch wurde in der Filterschicht
eine erhebliche Verunreinigung und ein stechender Geruch festgestellt.
Wasserwirtschaftlich
sind ein zeitnaher Austausch der Filterschicht in den Bodenmulden sowie die
Errichtung und Beprobung von Grundwassermessstellen erforderlich. Ob sich
daraus ein weitergehender Handlungsbedarf zum Grundwasserschutz ergibt, hängt
von den Grundwasseruntersuchungsergebnissen ab.
Die verunreinigte
Filterschicht muss ordnungsgemäß entsorgt werden; für dafür notwendige
Untersuchungen werden die gezogenen Bodenproben verwendet. Nach Beendigung der
Löscharbeiten und kriminalpolizeilicher Freigabe wurde vor Ort mit dem Ziel,
die bisherige Tätigkeit schnellstmöglich wieder aufzunehmen, bereits mit
Aufräumarbeiten begonnen. Dies wurde gestoppt und die Einschaltung eines
Gutachters zur Entwicklung eines Entsorgungskonzeptes aufgegeben. Dabei wurden
zwischenzeitlich bestätigte Entsorgungswege für ausgebrannte Karossen und den
Metallschrott aufgezeigt. Für die anderen Abfallfraktionen (Brandschutt,
Altreifen, Altbatterien) können die Entsorgungswege erst nach Vorlage der
Deklarationsanalytik festgelegt werden. Die Entsorgungswege werden anschließend
von der Unteren Umweltbehörde überwacht.
Nach Entfernung der
Brandrückstände ist eine Überprüfung des Betriebsgeländes nebst Probennahme aus
offenen Fugen, ähnlichen möglichen Versickerungsstellen und verunreinigtem
Untergrund nebst Untersuchung vorgesehen. Über etwaig notwendige weitere
Maßnahmen wird aufgrund der Untersuchungsergebnisse entschieden.
Die Brandstelle
befindet sich nicht in einer Wasserschutzzone, aber in deren Nähe. Deshalb
wurde vorsorglich das Wasserwerk Broichhof informiert.
In räumlicher Nähe
befinden sich mehrere private Trinkwasserbrunnen. Beeinträchtigungen der
Trinkwassergewinnung sind wegen Lage und/oder Entfernung zwar unwahrscheinlich,
gleichwohl wurde aus Gründen äußerster Vorsorge vom Gesundheitsamt empfohlen,
zurzeit nur gekauftes Wasser aus Flaschen zum Trinken zu verwenden und das
privat gewonnene Trinkwasser auf evtl. auftretende Veränderungen zu
kontrollieren. Ergänzende Trinkwasseruntersuchungen sind geplant.
Mit dem umweltrechtlichen
Instrumentarium des Rhein-Kreises kann die gewerbliche Nutzung der Fläche nicht
untersagt werden. Die Umweltbehörde hat die Einhaltung umweltrechtlicher
Vorgaben im Visier und stellte erkannte Verstöße in der Vergangenheit
konsequent ab. Die gewerbliche Nutzung muss von der Stadt Neuss als Untere
Bauaufsichtsbehörde beschieden werden. Auf Anforderung wurde von dort
berichtet, dass die auch in der Vergangenheit erfolgten Bemühungen anlässlich
des Brandes intensiviert wurden.
Der Kreis und die
Städte Neuss und Kaarst sind insbesondere bemüht die Situation zu