Betreff
Junge Pflege
Vorlage
50/0585/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Auswertung Fachstudie „Junge Pflegebedürftige im Rhein-Kreis Neuss“

 

Die Fachstudie „Junge Pflegebedürftige im Rhein-Kreis Neuss“ im Kontext der „Örtlichen Planung“ gem. § 7 APG NRW wurde in 2019 in Auftrag gegeben und mit der Sitzungsvorlage 50/3753/XVI/2020 in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13.02.2020 vorgestellt und beraten.

 

Mit der Vorlage wurde zudem berichtet, dass die Verwaltung eine vertiefende zweite Studie in Auftrag gegeben hat, in der durch Interviews die konkreten Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger abhängig von ihrer jeweiligen individuellen Erkrankung oder Behinderung ermittelt werden und unterschiedliche Bedarfsgruppen definiert werden.

 

Die Zielgruppe umfasste, wie in der Grundstudie, pflegebedürftige Personen unter 65 Jahren. Die Abgrenzung der betrachteten Gruppe orientierte sich an der noch immer häufig verwendeten Abgrenzung „65plus“ als Ende des „Erwerbsalters“ bzw. als Beginn des „Rentenalters“.

 

Der Beginn des Befragungszeitraumes war Oktober 2020. Zum Ende der zunächst vorgesehenen Rücklauffrist - Ende des Jahres 2020 - fand eine Erinnerungsaktion durch die Kreisverwaltung bei den ambulanten Pflegediensten statt und wurde daraufhin bis Mitte März 2021 verlängert.

 

Insgesamt wurden 3300 Fragebögen verteilt. Allerdings haben sich lediglich 67 im häuslichen Kontext betreute sowie 18 vollstationär wohnhafte Personen an der Befragung beteiligt.

Der geringe Rücklauf der Befragung muss vor dem Hintergrund der erschwerten Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie gesehen werden. Die Verbreitung der Befragung sowie die Unterstützung bei der Beantwortung standen verständlicherweise nicht im Fokus der Pflegekräfte. Dies betrifft sowohl die Befragung der Betroffenen in der vollstationären Pflege als auch die Befragung der Betroffenen, die im häuslichen Kontext gepflegt werden und dabei von ambulanten Pflegediensten unterstützt werden.

 

Weiterhin wurde mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ein Verzicht auf Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen nach § 37 SGB XI beschlossen, um die Kontakte zu reduzieren. Die Befragung startete zwar erst im Oktober 2020, somit nachdem die Aussetzung der Pflicht eines Beratungseinsatzes wieder beendet wurde und die Beratungen wieder im vorgeschriebenen Rhythmus aufgenommen werden sollten. Allerdings ist davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund steigender Corona-Fallzahlen in der zweiten und dritten Welle von den Betroffenen der Kontakt zu externen Personen, und damit auch zu Pflegediensten, so weit wie möglich minimiert wurde und die Verbreitung der Fragebögen im Rahmen der Beratungskontakte daher nur eingeschränkt möglich war.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Befragungsergebnisse nicht als repräsentativ anzusehen und eignen sich nicht zur Ermittlung von quantitativen Planungszahlen.

Es soll daher ggf. im Zusammenhang mit der in 2021 anstehenden „Örtlichen Planung“ gem. § 7 APG NRW mit einem modifizierten Untersuchungsdesgin unter besonderer Betrachtung der Angehörigen die Thematik erneut behandelt werden.