Betreff
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW: Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans einschließlich Maßnahmenprogramm 2022-2027
Vorlage
68/0590/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

In den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses ist über den jeweiligen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits mehrfach berichtet worden.

 

Seit dem 22.12.2020 werden im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie  der Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 (Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm, Planungseinheitensteckbriefe und Hintergrundpapier Braunkohle) für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur – und  Verbraucherschutz zur Anhörung veröffentlicht.

 

Alle Anhörungsdokumente stehen im Internet unter https://www.flussgebiete.nrw.de/entwurf-des-bewirtschaftungsplans-2022-2027-fuer-nordrhein-westfalen-8914 zur Verfügung.

 

Es besteht nun die Möglichkeit, bis zum 22.06.2021 gegenüber den Bezirksregierungen oder direkt gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Stellungnahme abzugeben. 

 

Mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Abstimmung hat die Verwaltung am 20.01.2021 die kreisangehörigen Kommunen sowie die im Kreisgebiet tätigen Wasser- und Bodenverbände angeschrieben und angeboten, ihre Stellungnahmen bis zur Sitzung des Ausschusses zu übermitteln.

Es liegen Stellungnahmen der Stadt Korschenbroich (Städtischer Entsorgungsbetrieb), des Wasser- und Bodenverbands Nordkanal sowie durchschriftlich die Stellungnahme der Stadt Neuss, die diese direkt an die Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt hat, vor.

 

Auf der Grundlage der kreisinternen Beteiligung und der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet die Verwaltung derzeit eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen zum Bewirtschaftungsplan, zum Hintergrundpapier Braunkohle und den für den Rhein-Kreis Neuss relevanten Planungseinheitensteckbriefe für die folgenden Teileinzugsgebiete: 

Teileinzugsgebiet Rhein/Rheingraben-Nord (PE_RHE_1200 und 1500),

Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord (PE_NIE_1100)

Teileinzugsgebiet Rhein/Erft (PE_ERF_1000, 1100)
Die Verwaltung strebt an, ihre Stellungnahme mit der Sitzungsniederschrift den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben. 

 

Das Maßnahmenprogramm für den 3. Bewirtschaftungszyklus für die in NRW anteiligen Flussgebiete von Rhein, Weser, Ems und Maas zeigt im Vergleich zum letzten Zyklus, dass einige Maßnahmen, die umgesetzt wurden, bereits positive Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der berichtspflichtigen Gewässer haben. Gleichwohl besteht weiterhin Handlungsbedarf.

 

Die Bewirtschaftungsziele und die Programmaßnahmen für die Wasserkörper in den Planungseinheiten werden grundsätzlich begrüßt.

 

Hinsichtlich der in den Planungseinheitenstreckbriefen enthaltenen Maßnahmenvorschlägen für die in den Teileinzugsgebieten Rhein/Rheingraben Nord, Maas/Maas-Nord, Rhein-Erft im Kreisgebiet befindlichen Oberflächenwasserkörper und zugehörigen Grundwasserkörper möchte die Verwaltung das Augenmerk auf die Maßnahmenvorschläge für zwei Gewässersysteme lenken.

    

 

Gewässersystem Norf

In der letzten Sitzung des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses am 25.02.2021 wurde der Abschlussbericht des Arbeitsgremiums Norf vorgestellt. In dem Bericht werden die  derzeitige Grundwassersituation und Handlungsoptionen zur Steuerung des Abflusses darstellt.

 

In den Steckbriefen der Planungseinheiten für das Teileinzugsgebiet Rhein/Erft sind für den in der Planungseinheit PE_ERF_1000, Erftunterlauf, Gillbach u. Norfbach befindlichen Wasserkörper DE_NRW_27494_0 (Norf von Mündung in Erft bis Pulheim) eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen bezüglich der Wasserführung vorgesehen, die bis zum Jahr 2024 umzusetzen sind.  (siehe Anlage A)

 

Das Gewässersystem Norf, ein ehemaliges Entwässerungssystems, wird jedoch perspektivisch durch den Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung des Braunkohletagebaus in den nächsten Jahrzehnten hydraulisch stärker beansprucht werden  als dies heute der Fall ist. Daraus ergeben sich veränderte Anforderungen an das Gewässersystem und Handlungsbedarf in Bezug auf seine Bewirtschaftung. Ziel ist die Entwicklung eines regionalen Leitbildes, das für die zukünftige Entwicklung die Erfordernisse der Gewässerökologie und des Natur- und Artenschutzes, des Trinkwasserschutzes, des Hochwasserschutzes und der Niederschlagswasserbeseitigung, der Siedlungsentwicklung und des Straßenbaus, der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung, aber auch die Themen Freizeit und Erholung berücksichtigt.

 

Dieses Leitbild soll im gesellschaftlichen Konsens entwickelt werden. Als Beispiel für eine intensive, kooperative Zusammenarbeit von Maßnahmenträgern, Behörden, Fachverbänden und der interessierten Öffentlichkeit haben sich bislang sog. Runde Tische bewährt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher die Initiierung Runder Tische zur Entwicklung eines regionalen Leitbildes für das Gewässersystem Norf als Voraussetzung für die Festlegung der wasserwirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen angestrebt.  

 

Lediglich in einem Punkt bestehen seitens der Verwaltung gegen die in den Planungseinheitensteckbriefen aufgeführten Maßnahmenvorschläge Bedenken:

 

Trietbach/Jüchener Bach

In den Steckbriefen der Planungseinheiten für das Teileinzugsgebiet Maas/Maas-Nord wird für den in der Planungseinheit PE_NIE_1100, Obere Niers befindlichen Wasserkörper DE_NRW_286152_4772 (Trietbach von Korschenbroich—Herzbroich bis Giesenkirchen) wird u.a. die Programmmaßnahme Nr. 63 „Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens“ vorgeschlagen. (siehe Anlage B)
In direktem Zusammenhang damit steht auch die für den Jüchener Bach (PE_RHE_1200, Linke Rheinzuflüsse Neuss-Uerdingen, DE_NRW_2751222_0) vorgeschlagene Programmmaßnahme Nr. 70, die u.a. die Prüfung einer Ostumgehung (auf Höhe Kleinenbroich) des Jüchener Bachs vorsieht. (siehe Anlage C)

 

Die Programmmaßnahme Nr. 63 wird beschrieben mit folgendem Wortlaut „Möglichkeiten der Erhöhung der Sümpfungswassermenge prüfen. Möglichkeiten zur Verlegung des Jüchener Bachs in seine alte Trasse prüfen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung möglicher Auswirkungen auf den Grundwasserstand in Korschenbroich. Aufgrund der Problematik hoher Grundwasserstände sind dort schädliche Auswirkungen auf die Bebauung auszuschließen.“

 

Im Hinblick auf die genannte Verlegung des Jüchener Bachs in seine alte Trasse (Anbindung des Jüchener Bachs an den Trietbach) ist festzustellen, dass diese bereits im 2. Bewirtschaftungszyklus bei der Erstellung des Umsetzungsfahrplans aufgrund der weitreichenden potenziellen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter unter Abschätzung von Kosten und Nutzen als nicht realisierbar eingestuft wurde. Diese Einschätzung hat sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Eine Anbindung des Jüchener Bachs an den Trietbach hat wesentliche Auswirkungen auf die wasserwirtschaftliche Gesamtsituation der beiden Gewässer. So würde diese eine wesentliche Verringerung der Wasserführung im Jüchener Bach stromunterhalb des Abzweigs zum Trietbach bis zum Trockenfallen nach sich ziehen ebenso wie im Nordkanal, der aus dem Jüchener Bach gespeist wird. Daraus ergibt sich die Besorgnis der Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands dieser berichtspflichtigen Gewässer. Dies hat umso größere Bedeutung, da beide Gewässer Abwasser einer Reihe von kommunalen Einleitungen einschließlich der Einleitung des Gruppenklärwerks Nordkanal in Kaarst aufnehmen.

Von entscheidender Bedeutung für die Einschätzung der Maßnahme sind ebenso die begrenzten Abflussmengen sowohl im Jüchener Bach als auch im Trietbach, die beide vollständig von der Einleitung von Ökowasser abhängen. Unter Berücksichtigung der natürlichen Aussickerung aus den Gewässern werden die zur Verfügung stehenden, durch die bergrechtlichen Regelungen bestimmten Abflussmengen im Jüchener Bach und im Trietbach für nicht ausreichend erachtet, um eine durchgehende Bespannung des Trietbachs nach einer Anbindung des Jüchener Bachs zu erreichen.

Weiterhin ist hinsichtlich der Wirksamkeit einer solchen Maßnahme im Hinblick auf die Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu bedenken, dass im 4. Monitoringzyklus das ökologische Potenzial bzw. der ökologische Zustand des Trietbachs und des Jüchener Bachs mit schlecht und der Niers und des Nordkanals mit unbefriedigend bewertet worden ist. Aufgrund des Fehlens von Strahlquellen wird eine Wiederbesiedelung und damit ökologische Aufwertung von Trietbach und Jüchener Bach nach einer Anbindung auch in dieser Hinsicht in Frage gestellt.

Aufgrund der bisherigen Abschätzung der ökologischen Wirksamkeit in Relation zu den erwartenden Kosten und unter Berücksichtigung der potenziellen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sollte die Maßnahme der Anbindung des Jüchener Bachs an den Trietbach aus hiesiger nicht weiter verfolgt werden. Diese Bewertung der Maßnahme wird von den für einen Gewässerausbau zuständigen, betroffenen Wasserverbänden Erftverband und Niersverband geteilt.