Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss der beigefügten
"Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und
Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule von der Stadt Jüchen
auf den Rhein-Kreis Neuss“ ab dem 01.01.2022 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Stadt Jüchen ist Trägerin von
derzeit drei Grundschulen an fünf Standorten. Am Angebot der OGS nehmen zurzeit
rund 465 Kinder teil. Nach Satzung der Stadt sind für die Teilnahme
Elternbeiträge zu berechnen und zu erheben. Der Kreis wurde von der Stadt
gebeten, diese Aufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu
übernehmen.
Das Kreisjugendamt erhebt in eigener
Zuständigkeit die Elternbeiträge für Kinder in Kindertagesstätten und
Kindertagespflege für die Kommunen Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen.
Die Abwicklung erfolgt für rund 3.000 Betreuungsplätze, so dass erforderliches
Fachwissen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vollumfänglich vorhanden
ist. Von Vorteil ist für die Eltern ebenso wie für die Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter, dass in den meisten Fällen kein Zuständigkeitswechsel bei
Schuleintritt der Kinder erforderlich sein wird. Auch sind ggf.
Geschwisterkinder weiterhin in einer Kindertagesstätte. Eltern müssen in diesen
Fällen nur noch gegenüber einer Behörde ihr Einkommen nachweisen, die ihr
bekannt und vertraut ist.
Der Personalbedarf für die
Sachbearbeitung der Elternbeiträge OGS Jüchen liegt derzeit bei 0,35
Vollzeitäquivalente. Auch der vergleichsweise geringe Personalbedarf spricht
für eine Kooperation.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
liegt im Entwurf als Anlage vor. Der Rhein-Kreis Neuss soll ab dem Schuljahr
2021/2022, frühestens aber zum 01.01.2022, für die in Trägerschaft der Stadt
Jüchen befindlichen Grundschulen die Berechnung und Geltendmachung der
Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) nach dem
Kinderbildungsgesetz – KiBiz in seine Zuständigkeit übernehmen.