Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Änderung der
Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindertageseinrichtungen
in seiner Sitzung am 30.06.2021 zu beschließen.
Sachverhalt:
Das Kreisjugendamt fördert die
Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich auf der Grundlage des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes NRW und der dazugehörigen
Durchführungsverordnung (DVO).
In der DVO hat sich der Gesetzgeber darauf
beschränkt, das Förderverfahren zwischen dem überörtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) und dem örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) zu regeln. Regelungen zum Verhältnis zwischen
örtlichem Träger und Träger von Kindertageseinrichtungen werden nicht
getroffen.
Daher hat der Kreistag am 12.01.2011,
zuletzt geändert am 23.06.2015, die Satzung des Rhein-Kreises Neuss zur
Förderung von Kindertageseinrichtungen verabschiedet.
In der Satzung werden das Antrags-,
Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren für die KiBiz- Leistungen zwischen
Kreisjugendamt und Träger der Kindertageseinrichtungen verbindlich geregelt.
Insbesondere werden hier auch Termine und Fristen genannt, damit das Kreisjugendamt
seinen Verpflichtungen gegenüber dem Landesjugendamt fristgerecht nachkommen
kann.
Die Reform zum Kinderbildungsgesetz des
Landes NRW ist zum 01.08.2020 in Kraft getreten. Durch die Reform des KiBiz wird
eine Überarbeitung der Satzung notwendig.
Wesentliche Punkte für die Veränderung der
Satzung:
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Durch die Reform hat das KiBiz unter anderem eine
neue Struktur erhalten, dadurch bedingt sind viele gesetzliche Bezüge zu
verändern.
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In § 2 Antragsverfahren – wird der Punkt
„Förderung von Qualifizierungsangeboten gemäß § 46 KiBiz im laufenden
Kindergartenjahr“ aufgenommen.
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Außerdem in § 3 Abs. 2 „Nachmeldungen von Kindern
mit Behinderung,“
und in § 2 Abs. 7
und § 3 Abs. 4 „Nachmeldungen zu Qualifizierungsangeboten.“
Die zu beschließende Satzung sowie eine
Synopse der zurzeit gültigen und der zukünftigen Satzung sind als Anlage
angefügt.