Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zum
01.01.2020 wurden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die
Aufgaben der Adoptionsvermittlung für alle Kommunen auf die Stadt Neuss
übertragen.
Dem
Jahresbericht im Anhang können Informationen über die Besonderheiten während
der Pandemie, rechtlichen Änderungen, gestiegenen Fallzahlen, sowie allgemeine
Auskünfte zu den unterschiedlichen Adoptionsverfahren entnommen werden.
Wie der Statistik zu entnehmen ist, sind die Fallzahlen
stark angestiegen. Die Aufgaben werden langfristig mit bestehendem Personal
nicht zu bewältigen sein. Eine gemeinsame
Absprache bezüglich der Anpassung hat noch nicht stattgefunden, wird
aber zeitnah erfolgen