Betreff
Sachstandsbericht zum Schrottplatz an der Stadtgrenze Neuss/Kaarst
Vorlage
68/0608/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Am 22.April 2021 ereignete sich auf dem Schrottplatzgelände ein Brand. Bei der Brandbekämpfung hat die Untere Umweltbehörde des Rhein-Kreises Neuss die Einsatzkräfte fachlich vor Ort unterstützt. Dabei wurde auch Umweltalarm ausgelöst.

Durch den Brand und die Löscharbeiten sind schädliche Stoffe in die Umwelt gelangt.  Messungen in der Luft wurden durchgeführt. Dabei konnten nur Gerüche festgestellt werden. Die Messwerte waren im Bereich der Nachweisgrenze und somit unkritisch.

Im benachbarten Wohnbereich Auf dem Berg/An der Hecke wurden Partikelniederschläge festgestellt. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, Gartenmöbel und Spielgeräte im Außenbereich mit Handschuhen und haushaltsüblicher Seifenlösung zu reinigen. Wischproben wurden gezogen und analysiert. Dabei wurden keine relevanten Emissionen nachgewiesen.

Vom abfließenden Löschwasser wurden Proben gezogen. Das Löschwasser sammelte sich größtenteils in zwei auf dem Nachbargrundstück befindlichen Entwässerungs-Bodenmulden, wo es versickerte. Die Analysen der Proben vom abfließenden Löschwasser zeigten erhebliche Überschreitungen von Prüf- und Schwellenwerten insbesondere bei Schwermetallen und Kohlenwasserstoffen auf.

Auch aus den Bodenmulden wurden Proben gezogen. Organoleptisch wurde in der Filterschicht eine erhebliche Verunreinigung und ein stechender Geruch festgestellt.

Wasserwirtschaftlich sind eine Schadensumfangsermittlung im Bereich der Bodenmulden, ein Austausch der Filterschicht, eine ordnungsgemäße Entsorgung der verunreinigten Filterschicht sowie die Errichtung und die Beprobung von Grundwassermessstellen erforderlich. Dies ist ordnungsbehördlich veranlasst.

Ob sich aus den Untersuchungen ein weitergehender Handlungsbedarf zum Grundwasserschutz ergibt, hängt von den Ergebnissen ab.

Nach Beendigung der Löscharbeiten und kriminalpolizeilicher Freigabe wurde vor Ort mit dem Ziel, die bisherige Tätigkeit schnellstmöglich wieder aufzunehmen, bereits mit Aufräumarbeiten begonnen. Dies wurde gestoppt und die Einschaltung eines Gutachters zur Entwicklung eines Entsorgungskonzeptes aufgegeben. Dabei wurden zwischenzeitlich bestätigte und weitgehend realisierte Entsorgungswege für ausgebrannte Karossen und den Metallschrott aufgezeigt. Für die anderen Abfallfraktionen (Brandschutt, Altreifen, Altbatterien) können die Entsorgungswege erst nach Vorlage der Deklarationsanalytik und Recherche geeigneter Entsorgungsanlagen festgelegt werden. Die Entsorgungswege werden anschließend von der Unteren Umweltbehörde überwacht.

Nach Entfernung der Brandrückstände ist eine Überprüfung des Betriebsgeländes nebst Probennahme aus offenen Fugen, ähnlichen möglichen Versickerungsstellen und verunreinigtem Untergrund nebst Untersuchung vorgesehen. Auch dies ist ordnungsbehördlich veranlasst. Über etwaig notwendige weitere Maßnahmen wird aufgrund der Untersuchungsergebnisse entschieden.

Die Brandstelle befindet sich nicht in einer Wasserschutzzone, aber in deren Nähe. Deshalb wurde vorsorglich das Wasserwerk Broichhof informiert.

In räumlicher Nähe befinden sich mehrere private Trinkwasserbrunnen. Beeinträchtigungen der Trinkwassergewinnung sind wegen Lage und/oder Entfernung zwar unwahrscheinlich, gleichwohl wurde aus Gründen äußerster Vorsorge vom Gesundheitsamt empfohlen, zurzeit nur gekauftes Wasser aus Flaschen zum Trinken zu verwenden und das privat gewonnene Trinkwasser auf evtl. auftretende Veränderungen zu kontrollieren. Eine erste Probennahme ist erfolgt; Ergebnisse werden in Kürze erwartet und dann bewertet.

Mit dem umweltrechtlichen Instrumentarium des Rhein-Kreises kann die gewerbliche Nutzung der Fläche nicht untersagt werden. Die Umweltbehörde hat die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben im Visier und stellte erkannte Verstöße in der Vergangenheit konsequent ab. Die gewerbliche Nutzung muss von der Stadt Neuss als Untere Bauaufsichtsbehörde beschieden werden. Auf Anforderung wurde von dort berichtet, dass die auch in der Vergangenheit erfolgten Bemühungen anlässlich des Brandes intensiviert wurden.

Ergänzend führt die Stadt Neuss Grunderwerbsverhandlungen.

Herr Landrat Petrauschke, Frau Bürgermeisterin Baum und Herr Bürgermeister Breuer sind in persönlichen Gesprächen, um Situationsverbesserungen zu erreichen.

Eine Situationsverbesserung könnte auch durch eine Umgestaltung/Weiterentwicklung des Areals erfolgen. Diese müsste von der Stadt Neuss als Belegenheitskommune initiiert werden.