Stand: Mai/Juni 2021
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Strukturwandel
1.1
Wirtschaftsraumanalyse
Am 20.05.2021 wurden von der Economic Trends Research GbR (ETR) und der
scheuvens + wachten planungsgesellschaft mbh die ersten Zwischenergebnisse der
Wirtschaftsraumanalyse im Ausschuss für Strukturwandel und Arbeit vorgestellt.
Darüber hinaus wurden die Zwischenergebnisse der Fachöffentlichkeit im
Rhein-Kreis Neuss am 10.06.2021 in einer digitalen Informationsveranstaltung
präsentiert.
An die Veröffentlichung der Zwischenergebnisse schließt sich eine
öffentliche Beteiligung der Bevölkerung des Rhein-Kreises Neuss an. Bei der
öffentlichen Beteiligung sind die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Kreises
Neuss dazu eingeladen, ihre Ansichten und Anregungen bezüglich der zukünftigen
Entwicklung des Kreises zu äußern. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:
Wo liegen die ganz besonderen Potenziale des Rhein-Kreis Neuss? Welche Chancen
eröffnen der wirtschaftliche Strukturwandel, der Klimawandel und die
Energiewende, Innovationen und die Digitalisierung? Wie können wir diese
Zukunftschancen am besten gestalten, um die wirtschaftliche Entwicklung zu
stärken und die Lebensqualität im Rhein-Kreis Neuss weiter zu erhöhen?
An der Beteiligung können alle Bürgerinnen und Bürger über folgenden
Link https://www.rhein-kreis-neuss.de/wirtschaftsraumanalyse
auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss online teilnehmen. Der Zeitraum
der öffentlichen Beteiligung läuft vom 14.06.2021 bis 02.07.2021.
1.2
Global Entrepreneurship Center
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle als zuständige
Bewilligungsinstitution für den Förderantrag im Rahmen des Sofortprogramm Plus
hat die Flow gGmbH und den Rhein-Kreis Neuss darüber informiert, dass der
vorzeitige Maßnahmenbeginn für das Projekt Global Entrepreneurship Center
genehmigt ist. Mit dem genehmigten, vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann das
Projekt am Standort Areal Böhler nun in seiner ersten Phase in die operative
Umsetzung gehen. Hiermit wird ein erstes Zeichen für die aktive Gestaltung des
Strukturwandels im Rhein-Kreis Neuss gesetzt.
2. Braunkohlenplanung
2.1. Konstituierende
Sitzung des Braunkohlenausschusses
Am 28.05.2021 fand im Rathaus der Stadt Leverkusen die 160. Sitzung des Braunkohlenausschusses (konstituierende Sitzung) statt. Im Rahmen der Sitzung wurde der bisherige Vorsitzende, Herr Stefan Götz (CDU) mit großer Mehrheit wiedergewählt. Zu seinen Stellvertretern wurden erneut Herr Johann Josef Schmitz (SPD), Frau Gudrun Zentis (DIE GRÜNEN) und Herr Ulrich Göbbels (FDP) gewählt.
Vor dem Hintergrund der Leitentscheidung der NRW Landesregierung wird in dieser Sitzungsperiode des Braunkohlenausschusses insbesondere die Schaffung raumordnerischer Grundlagen für den Aussstieg aus der Braunkohlenverstromung im Mittelpunkt der Arbeiten stehen. Hierzu ist unter anderem die Überprüfung und ggf. Änderung der Braunkohlenpläne für die drei Tagebaue (Inden, Hambach, Garzweiler) im Rheinischen Revier nötig. Weiterhin könnte es zu einem Braunkohlenplanänderungsverfahren für die im vergangenen Jahr genehmigte Trasse für die Rheinwassertransportleitung kommen.
Hierüber wurde der Braunkohlenausschuss unterrichtet.
3. Energiewirtschaft
3.1 Gleichstromverbindungen A-Nord und Ultranet
Die Bundesnetzagentur hat die Entscheidungen in den Bundesfachplanverfahren getroffen und somit die Trassenkorridore für die Stromleitungen Ultranet und A-Nord festgelegt. Die Gleichstromleitung A-Nord bildet mit der südlich anschließenden Hybridleitung Ultranet die sogenannte Gleichstromverbindung Korridor A. Damit soll künftig die stetig wachsende Windenergie vom Norden in die Mitte und den Süden Deutschlands transportieren. A-Nord verläuft von Emden-Ost nach Osterath. Die Stromleitung wird als Erdkabel mit einer Kapazität von bis zu 2 GW realisiert. Bei dem Freileitungsvorhaben Ultranet handelt es sich um den südlichen Teil dieses Korridors. Die Leitung verläuft von Osterath nach Philippsburg.
Mit der aktuellen Entscheidung wurden zunächst die Trassenkorridore festgelegt. An die Bundesfachplanung schließen sich nunmehr Planfeststellungsverfahren an, in denen der konkrete Leitungsverlauf festgelegt wird. Mit dem Antrag auf Planfeststellung wird im dritten Quartal 2021 gerechnet.