Betreff
Flüchtlinge - Sachstandsbericht
Vorlage
50/0616/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31.03.2021 insgesamt 10.037 Flüchtlinge.

Dies sind 162 Flüchtlinge weniger als zum 31. Dezember 2020 und 825 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 516 mehr als Ende März 2018 und 194 mehr als Ende März 2019 sowie 249 mehr als Ende März 2020. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.568 Flüchtlinge und damit 10 mehr als zum letzten Stichtag am 31. Dezember 2020 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.066 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 241 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (seit dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und Eritrea). Aus Iran, Irak, Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive spricht, kommen 375 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 899 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 278 Personen gestiegen, gegenüber dem 31. März 2018 sind 153, gegenüber dem 31. März 2019 sind 139 und gegenüber dem 31. März 2020 sind jeweils 36 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.403 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. März 2021 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 7 bei.

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (März 2021):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 11.756 gestellte Erst- und Folgeanträge im März 2021 gegenüber 11.567 im Dezember 2020, 10.576 im September 2020, 5.576 im Juni 2020,  8.069 im März 2020, 9.851 im Dezember 2019, 12.536 im September 2019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 62.717 im März 2021 abgebaut werden, im März 2020 waren 56.223 Verfahren anhängig, sodass hier wieder ein Anstieg verzeichnet werden kann. Im März 2021 hat das BAMF 20.165 Entscheidungen getroffen, davon 4.719 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im März 2021 23,4 %, Im Dezember 2020 43,3 %, im September 2020 46,2 %, im Juni 2020 44,1 %, im März 2020  42,5 %, im Dezember 2019 40,3 %, im September 2019  37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 7 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak, Somalia und Afghanistan) ist als Anlage 4 zu TOP 7 beigefügt.