Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Soziales und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Sprache, (Aus-) Bildung und Arbeit sind für
Geflüchtete der Schlüssel für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und
eine gelingende Integration. Insbesondere geflüchtete Menschen mit Duldung und
Gestattung haben einen erschwerten Zugang zu Spracherwerb, Qualifikation,
Ausbildung und Arbeit oder sind bisher davon ausgeschlossen. Diese Gruppe weist
besonderen Unterstützungsbedarf bei gleichzeitig ungenutzten Potentialen auf.
Die Landesregierung NRW setzt mit den Landesinitiativen „Gemeinsam
klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ an der aktuellen Situation
an und möchte:
·
die
Chancen junger geflüchteter Menschen auf nachhaltige Integration erhöhen, damit
sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können
·
junge
Menschen, insbesondere geflüchtete Menschen mit Duldung und Gestattung bei
ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützen
·
Ausbildungsabbrüche
verhindern
·
Unterstützung
an den individuellen Bedarfs- und Lebenslagen sowie persönlichen Potentialen
der Menschen ausrichten
Die Initiativen richten sich an geflüchtete Menschen mit Duldung
(primäre Zielgruppe) und Gestattung (sekundäre Zielgruppe) im Alter von 18 bis
27 Jahren mit individuellem Unterstützungsbedarf, um diese in Ausbildung und
Arbeit zu bringen und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Ausgeschlossen sind
Personen, die sich noch in den Landesaufnahmeeinrichtungen befinden sowie
Gefährder und ausreisepflichtige Personen mit schweren Straftaten.
Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Landesinitiative kreisweit, unter
Beteiligung aller kreisangehörigen Kommunen, um.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI)
Rhein-Kreis Neuss kooperiert als geschäftsführende Stelle (gfS) zum Zwecke der Umsetzung
des Teilhabemanagements im Rahmen der Initiativen „Gemeinsam klappt`s“ des
MKFFI und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des MKFFI und des MAGS mit
der Gemeinnützigen Beschäftigungsförderungsgesellschaft (bfg) Rhein-Kreis
Neuss. Dort sind die vom Land geförderten Teilhabemanager und –managerinnen
(THM) verortet. Das KI hat die fachliche Verantwortung und Weisungsbefugnis den
THM gegenüber. Die Geschäftsführende Stelle (KI) bereitet den Einsatz der THM
vor, begleitet und koordiniert das Teilhabemanagement. Es finden regelmäßige
Besprechungen der geschäftsführenden Stelle mit dem Teilhabemanagement statt.
Sowohl die Antragsstellung für das Teilhabemanagement bei der Bezirksregierung
Arnsberg als auch die Konzeption erfolgte über das Kommunale
Integrationszentrum Rhein-Kreis Neuss.
Aufgabe des Teilhabemanagements
ist die Erfassung aller Menschen mit Duldung im Alter von 18 bis 27 Jahren im
gesamten Rhein- Kreis Neuss, d. h. an den Standorten Neuss, Meerbusch, Kaarst,
Korschenbroich, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen und Dormagen. Das
Teilhabemanagement im Rhein-Kreis Neuss ist erste Anlaufstelle für die
Zielgruppe, spricht die Zielgruppe an und führt sie dem Programm zu. Es
ermittelt Bedarfe der Zielgruppe, erfasst Angebote für die Zielgruppe, vermittelt
diese in die Maßnahmen der Landesinitiative und steuert die Angebote vor Ort.
Die regionale Zuständigkeit des Personalschlüssels 1:100 wird wie folgt
festgelegt: eine Teilhabemanagerin ist zuständig für Neuss und Dormagen, ein/e
Teilhabemanager/in ist zuständig für Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich, die
dritte Teilhabemanagerin ist zuständig für Grevenbroich, Jüchen und
Rommerskirchen. Das Teilhabemanagement wird seit dem 01.05.2020 durchgeführt
und ist laut Bewilligungsbescheid bis zum 31.12.2021 durchzuführen.
Zwei Teilhabemanagerinnen in Vollzeit haben im Mai 2020 ihre Arbeit
aufgenommen, die dritte Teilhabemanagerin startete am 15.09.2020 in Vollzeit.
Pandemiebedingt wurden die ersten persönlichen Gespräche ab Mitte Juni 2020
durchgeführt und mit der Zuführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die
Landesinitiative begonnen.
Teilhabemanagement – Aufgaben und komplexer Unterstützungsbedarf der Zielgruppe
Zu den Aufgaben des Teilhabemanagements zählen:
§
Quantitative
und qualitative Erfassung der Zielgruppe
§
Datenbank-Führung
§
Analyse
der Bedarfe und Angebote vor Ort
§
Klassisches
Case-Management in Form einer rechtskreisübergreifenden Einzelfallberatung
§
Verweisberatung
und Vermittlung in Angebote
§
Individuelle
Bedarfs- und Zielvereinbarung
§
Falldokumentation
§
Netzwerkarbeit
Konkret bedeutet das, dass im Rahmen des
Case-Managements rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung unter Berücksichtigung
der lebensweltlichen Situation erfolgt, insbesondere hinsichtlich der
Ermittlung individueller Bedarfe, der Stabilisierung der persönlichen
Lebenssituation, und der Steigerung der Motivation. Den Teilnehmenden werden
Wege der Qualifizierung, der Ausbildung und Beschäftigung aufgezeigt und ihnen
soll – sofern möglich – der Zugang zu Qualifizierung, Ausbildung und
Beschäftigung ermöglicht werden.
Hierbei werden auch die Fördermöglichkeiten
und -angebote (z. B. Förderbausteine der Landesinitiativen) mit den
Teilnehmenden besprochen und ggf. die Teilnehmenden in diese
Förderangebote/Förderbausteine vermittelt. Die Fähigkeiten, Interessen und
Wünsche der Teilnehmenden finden hierbei Berücksichtigung, gemeinsam werden
alle weiteren Schritte besprochen und Ziele festgelegt.
Um einen Überblick über die im Rhein-Kreis Neuss vorhandenen Angebote
und Anlaufstellen zu erlangen, ist das Teilhabemanagement auf verschiedene
Akteure, die im Bereich der Integration von Geflüchteten tätig sind,
zugegangen, kooperiert nun mit diesen Akteuren und steht im regelmäßigen
Austausch. Dazu zählen zum Beispiel: Jugendmigrationsdienst,
Caritas, Diakonie, HWK-Lotse, IHK-Lotse, Kompass D, Ehrenamt, Agentur für
Arbeit, Jobcenter, Psychosoziale Zentren, Volkshochschulen, Weiterbildungskollegs,
Arbeitgeber usw.
Das Teilhabemanagement wird in seiner Arbeit unterstützt und
wissenschaftlich begleitet durch FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich und ISR – Institut für Stadt- und
Regionalentwicklung der Frankfurt University of Applied Sciences.
Unter dieser Leitung finden zudem Veranstaltungen statt, an denen Teilhabemanagerinnen
und Teilhabemanager aus ganz NRW teilnehmen und in den Austausch treten.
Primäre Zielgruppe im Rhein-Kreis Neuss - Ausgangslage 31.12.2019
Laut Rückmeldungen der Ausländerbehörden im Rhein-Kreis Neuss mit Stand
September 2019 war die Verteilung im Kreis wie folgt:
Kommune |
Anzahl Geduldeter |
Anzahl Gestatteter |
gesamt |
|
|
|
|
Dormagen |
47 |
64 |
111 |
Grevenbroich |
63 |
45 |
108 |
Jüchen |
17 |
14 |
31 |
Kaarst |
36 |
44 |
80 |
Korschenbroich |
34 |
30 |
64 |
Meerbusch |
41 |
46 |
87 |
Neuss |
59 |
42 |
101 |
Rommerskirchen |
11 |
19 |
30 |
|
|
|
|
Summe |
308 |
304 |
612 |
Zugang zu den Geflüchteten – vorrangig Personen mit Duldung
Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sind hierbei auf die
Mitwirkung der Kommunen angewiesen, da sie aus datenschutztechnischen Gründen
keinen Zugang zu den Daten der Geflüchteten haben.
Das Einladungsmanagement erfolgt in Absprache über die Kommunen. Interessierte
Personen werden bei Erscheinen dem THM direkt zugeführt. Hier erfolgt die
Aufnahme ins Projekt (die Teilnahme ist freiwillig) und das Ausfüllen der
datenschutzrechtlichen Hinweise und Einwilligungserklärungen (GIB Daten-bank,
Klientendatei, Austausch persönlicher Daten/ notwendiger Informationen mit
zuständigen Ausländerbehörden, Kommunen, möglichen Leistungserbringern und
Kooperationspartnern etc.).
In einigen Kommunen erfolgten die Erstgespräche, als dies
pandemie-bedingt möglich war, direkt in den Unterkünften der potenziellen
Teilnehmenden. Es wurden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und die Bewohner
und Bewohnerinnen, die zur Zielgruppe gehören, durch die Kommune dorthin
eingeladen. So konnten auch einige potenzielle Teilnehmende, die nicht zum
Termin erschienen sind, mit Hilfe der Hausmeister aufgesucht werden und ggfs.
in die Initiative überführt werden.
Teilnehmende, die durch das erste Einladungsmanagement nicht erreichbar
waren, wurden durch erneute Einladungsschreiben seitens der Kommunen
kontaktiert. Darüber hinaus waren Infoveranstaltungen in den Unterkünften und
in der Kommune geplant, die aufgrund der Corona-Entwicklung abgesagt werden
mussten. Angedacht ist, diese Veranstaltungen im Jahr 2021 nachzuholen, sofern
es die Fallzahlen der Pandemie zulassen. Bis zum 31.03.2021 konnte dies jedoch
noch nicht umgesetzt werden.
Einige Teilnehmende konnten durch die Vermittlung über weitere
Kooperationspartner wie Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsberatungsstellen im Rhein-Kreis
Neuss, Beratungs- und Therapieeinrichtungen für Geflüchtete, Ehrenamtler,
Jugendhilfeeinrichtungen etc. gewonnen werden. Den Kooperationspartnern und
Akteuren im Rhein-Kreis Neuss wurden Flyer zur Landesinitiative ausgehändigt.
Zusätzlich wurden sowohl Veranstaltungen mit Trägern als auch
Ehrenamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren durchgeführt, um die
Landesinitiativen vorzustellen und über jene eine weitere Zuführung der Zielgruppe
in das Projekt zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Teilhabemanagment im regelmäßigen
Austausch mit den Kommunen, um sicher zu stellen, dass Informationen über neu
in die Kommunen zugewiesene Personen der Zielgruppe an das Teilhabemanagement weitergegeben
werden. Danach erfolgt, wie oben beschrieben, das Einladungsmanagement.
Seit Anfang Dezember 2020 wurde der bisherige Personenkreis der
Geduldeten um Personen mit Aufenthaltsgestattung erweitert und dieser
Personenkreis vermehrt den Landesinitiativen zugeführt. Die
Freigabebestätigungen (siehe Ausschlusskriterien) der Ausländerbehörden Rhein-Kreis
Neuss und Neuss werden im Nachgang eingeholt, in Dormagen erfolgt die
entsprechende Rückmeldung der Ausländerbehörde im Vorfeld an die Kommune.
Aktueller Aufnahme -Stand 31.03.2021
Kommune |
Anzahl
Geduldeter |
Anzahl
Gestatteter |
Aufenthaltstitel |
gesamt |
|
|
|
|
|
Dormagen |
14 |
21 |
35 |
|
Grevenbroich |
26 |
14 |
40 |
|
Jüchen |
7 |
7 |
1 |
15 |
Kaarst |
15 |
2 |
17 |
|
Korschenbroich |
26 |
9 |
35 |
|
Meerbusch |
19 |
15 |
1 |
35 |
Neuss |
4 |
5 |
9 |
|
Rommerskirchen |
11 |
7 |
18 |
|
|
|
|
|
|
Summe |
122 |
80 |
2 |
204 |
Insgesamt konnten 122 Personen mit Duldung, 80 Personen mit Gestattung
und zwei Personen mit Aufenthaltstitel der Landesinitiative bis zum 31.03.2021
zugeführt werden. 19 Personen wurden aufgrund mangelnder Mitwirkung, fehlender Kontaktaufnahme-Möglichkeiten
und dadurch fehlender Daten nach Rücksprache wieder aus der Datenbank
abgemeldet. Somit befanden sich tatsächlich zum 31.03.2021 185 Personen in der
Landesinitiative.
Zum 31.03.2021 befanden sich 53 geduldete Personen mit
Beschäftigungsverbot im Projekt. Fast ausschließlich liegen die Gründe für das
Beschäftigungsverbot bei der fehlenden Mitwirkungspflicht zur
Identitätsklärung. Ein Großteil der Teilnehmenden gibt an, keine Kontakte ins
Heimatland zu haben und somit nicht in der Lage zu sein, die fehlenden
Dokumente beizubringen. Hierbei spielt die Angst vor Abschiebung eine große
Rolle.
Seitens des KI und des Teilhabemanagements haben 2020 diesbezüglich mit
der Ausländerbehörde RKN in Grevenbroich (zuständig für die Kommunen
Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Rommerskirchen)
mehrere Gespräche stattgefunden. Die Ausländerbehörde ist an die Bundesgesetze
gebunden.
Die tägliche Arbeit des Teilhabemanagements zeigt, dass bei einigen
Teilnehmenden große Sprachdefizite der deutschen Sprache vorhanden sind und teilweise
auch keine lateinische Alphabetisierung vorhanden ist. Für diese Zielgruppe
gibt es kaum Regelangebote. Vorhandene Angebote fanden aufgrund der Pandemie
nicht statt. Im Rahmen des Förderbaustein 4 ist nun ab Mai der Start eines
Sprachkurses mit Ziel A1/A2 geplant. Dies alles hat auch Auswirkungen auf die
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und die damit
beantragten Förderbausteine 1 bis 4 und die Zuweisung in die Förderbausteine.
Im Rhein-Kreis Neuss wirken bei der Umsetzung der Förderbausteine
folgende Maßnahmeträger mit:
Arbeiterwohlfahrt OV Neuss e.V. (AWO Berufshilfe)
Caritas
Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH
Katholische
Jugendagentur Düsseldorf gGmbH (KJA)
Technologiezentrum
Glehn GmbH (TZG)
Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V. (BFZ
Schlicherum)
Volkshochschule (VHS) der Stadt Grevenbroich
Volkshochschule (VHS) der Stadt Dormagen
Die meisten
Maßnahmenträger konnten bzw. wollten nicht ohne Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung
Arnsberg, der erst mit Datum 02.10.2020 erteilt wurde, starten. Daher haben
sich viele beantragte Starttermine verschoben. Lediglich die Caritas und das
TZG sind im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit dem Förderbaustein 1
(Coaching) früher an den Start gegangen.
Bis zum 31.03.2021 wurden insgesamt 109 TN den Förderbausteinen
zugewiesen.
Förder-
baustein zugewiesene Abbruch
TN
Arbeiterwohlfahrt OV Neuss e.V. (AWO Berufshilfe) FB
1 16
Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH FB 1 19 2
Katholische Jugendagentur Düsseldorf gGmbH (KJA) FB 1 12 2
Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) FB 1 42 5
Katholische Jugendagentur Düsseldorf gGmbH (KJA) FB 2 6
Volkshochschule (VHS) der Stadt Grevenbroich FB 3 14 2
Der Förderbaustein 3, nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses, hatte am
09.11.2020 begonnen, musste jedoch coronabedingt unterbrochen werden und wird
seit dem 01.03.2021 wieder fortgeführt.
Kommune |
FB |
Akteur |
Geplanter
Starttermin |
Grevenbroich |
FB 1 |
AWO Berufshilfe |
01.12.2020 |
Grevenbroich |
FB 1 |
AWO Berufshilfe |
01.09.2021 |
Dormagen |
FB 1 |
Caritas |
01.04.2020 |
Neuss/Kaarst |
FB 1 |
Caritas |
01.04.2020 |
Dormagen |
FB 1 |
KJA |
01.10.2020 |
Grevenbroich |
FB 1 |
KJA |
01.10.2020 |
Jüchen |
FB 1 |
TZG |
20.11.2020 |
Korschenbroich |
FB 1 |
TZG |
20.11.2020 |
Meerbusch |
FB 1 |
TZG |
01.11.2020 |
Meerbusch |
FB 1 |
TZG |
01.06.2020 |
Roki |
FB 1 |
TZG |
01.01.2021 |
Neuss |
FB 2 |
BfZ Schlicherum |
03.05.2021 |
Dormagen |
FB 2 |
KJA |
01.11.2020 |
Grevenbroich |
FB 2 |
KJA |
01.11.2020 |
Neuss |
FB 2 |
KJA |
01.11.2020 |
Jüchen |
FB 2 |
TZG |
Voraussichtlich
Mitte Juni 2021 |
Korschenbroich |
FB 2 |
TZG |
Voraussichtlich
Mitte Juni 2021 |
Meerbusch |
FB 2 |
TZG |
Voraussichtlich
Mitte Juni 2021 |
Grevenbroich |
FB 3 |
VHS Grevenbroich |
09.11.2020 |
Grevenbroich |
FB 4 |
AWO Berufshilfe |
Geplant war
01.04.2021, wird nicht durchgeführt (nicht genügend TN)* |
Neuss |
FB 4 |
BfZ Schlicherum |
03.05.2021 |
Dormagen |
FB 4 |
VHS Dormagen |
01.09.2021 |
Dormagen |
FB 4 |
VHS Dormagen |
Geplant war
01.04.2021, wird nicht durchgeführt (nicht genügend TN)** |
Neuss |
FB 4 |
KJA |
01.05.2021 |
* FB 4 bei der AWO Berufshilfe ab 01.04.2021 ist nicht zustande gekommen,
da bisher aufgrund der besonderen Ausrichtung auf das Friseurhandwerk nicht
genügend TN gefunden werden konnten. Bei den wenigen vorhandenen
Interessenten sind keine deutschen Sprachkenntnisse vorhanden. Ein
Alternativangebot kann die AWO-Berufshilfe derzeit noch nicht einrichten. * * Die VHS Dormagen sieht zurzeit noch keine Perspektive für einen
Kursstart im FB 4 „Vorbereitungskurs Lager-Logistik“. Regulär hätte die VHS
ausreichend TN aus den eigenen Integrationskursen in den FB 4-Baustein vermitteln
können. Aufgrund der corona-bedingten Beschränkungen bei der Ausrichtung von
Integrationskursen bzw. des Ausfalls von Integrationskursen konnte diese
Personengruppe der Landesinitiative nicht zugeführt werden. Aufgrund der
Corona-Pandemie waren an den Volkshochschulen bisher nur Kurse in Präsenz möglich,
die einen Berufsbezug haben. Reine Alphabetisierungskurs oder Sprachkurse
(Integrationskurse) durften nicht in Präsenz durchgeführt werden. Ein Kursstart in Förderbaustein 4 der Landesinitiativen im Bereich
Lager/Logistik mit dem Ziel „Ausbildung“ wird zusätzlich erschwert, weil die
Ausbildungsplätze in diesem Bereich pandemiebedingt um rund ein Drittel
reduziert wurden. |
Trotz der dargestellten Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hat
sich das Teilhabemanagement im Rhein-Kreis Neuss gut etablieren und die
Landesinitiative umsetzen können. Dadurch wurden bereits vorhandene Strukturen
sinnvoll ergänzt und von der Personengruppe der Geduldeten und Gestatteten, für
die bislang kein entsprechendes Unterstützungsangebot zugänglich war,
angenommen. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den geflüchteten
Personen kristallisieren sich im Beratungsprozess weitere Unterstützungsbedarfe
heraus, z.B. therapeutische Anbindungen, Kinderbetreuung (KITA-Platz),
Schuldnerberatung. Die Teilnehmenden konnten den entsprechenden Organisationen
bzw. Einrichtungen zugeführt werden. Das Teilnahmemanagement wird von der
Zielgruppe gerne angenommen, da viele der Teilnehmenden durch die
Kontaktbeschränkungen außerhalb der Unterkünfte und/oder Arbeitsstellen kaum
bis keine sozialen Kontakte pflegen können. Hier ist das Teilhabemanagement als
Anlaufstelle enorm wichtig.