Betreff
• Bericht über die Umsetzung der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt’s“/“Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Vorlage
50/0617/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Ausgangssituation

 

Sprache, (Aus-) Bildung und Arbeit sind für Geflüchtete der Schlüssel für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine gelingende Integration. Insbesondere geflüchtete Menschen mit Duldung und Gestattung haben einen erschwerten Zugang zu Spracherwerb, Qualifikation, Ausbildung und Arbeit oder sind bisher davon ausgeschlossen. Diese Gruppe weist besonderen Unterstützungsbedarf bei gleichzeitig ungenutzten Potentialen auf.

 

Die Landesregierung NRW setzt mit den Landesinitiativen „Gemeinsam klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ an der aktuellen Situation an und möchte:

·         die Chancen junger geflüchteter Menschen auf nachhaltige Integration erhöhen, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können

·         junge Menschen, insbesondere geflüchtete Menschen mit Duldung und Gestattung bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützen

·         Ausbildungsabbrüche verhindern

·         Unterstützung an den individuellen Bedarfs- und Lebenslagen sowie persönlichen Potentialen der Menschen ausrichten

Die Initiativen richten sich an geflüchtete Menschen mit Duldung (primäre Zielgruppe) und Gestattung (sekundäre Zielgruppe) im Alter von 18 bis 27 Jahren mit individuellem Unterstützungsbedarf, um diese in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Ausgeschlossen sind Personen, die sich noch in den Landesaufnahmeeinrichtungen befinden sowie Gefährder und ausreisepflichtige Personen mit schweren Straftaten.

Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Landesinitiative kreisweit, unter Beteiligung aller kreisangehörigen Kommunen, um.

 

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss kooperiert als geschäftsführende Stelle (gfS) zum Zwecke der Umsetzung des Teilhabemanagements im Rahmen der Initiativen „Gemeinsam klappt`s“ des MKFFI und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des MKFFI und des MAGS mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsförderungsgesellschaft (bfg) Rhein-Kreis Neuss. Dort sind die vom Land geförderten Teilhabemanager und –managerinnen (THM) verortet. Das KI hat die fachliche Verantwortung und Weisungsbefugnis den THM gegenüber. Die Geschäftsführende Stelle (KI) bereitet den Einsatz der THM vor, begleitet und koordiniert das Teilhabemanagement. Es finden regelmäßige Besprechungen der geschäftsführenden Stelle mit dem Teilhabemanagement statt. Sowohl die Antragsstellung für das Teilhabemanagement bei der Bezirksregierung Arnsberg als auch die Konzeption erfolgte über das Kommunale Integrationszentrum Rhein-Kreis Neuss.

Aufgabe des Teilhabemanagements ist die Erfassung aller Menschen mit Duldung im Alter von 18 bis 27 Jahren im gesamten Rhein- Kreis Neuss, d. h. an den Standorten Neuss, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen und Dormagen. Das Teilhabemanagement im Rhein-Kreis Neuss ist erste Anlaufstelle für die Zielgruppe, spricht die Zielgruppe an und führt sie dem Programm zu. Es ermittelt Bedarfe der Zielgruppe, erfasst Angebote für die Zielgruppe, vermittelt diese in die Maßnahmen der Landesinitiative und steuert die Angebote vor Ort.

Die regionale Zuständigkeit des Personalschlüssels 1:100 wird wie folgt festgelegt: eine Teilhabemanagerin ist zuständig für Neuss und Dormagen, ein/e Teilhabemanager/in ist zuständig für Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich, die dritte Teilhabemanagerin ist zuständig für Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen. Das Teilhabemanagement wird seit dem 01.05.2020 durchgeführt und ist laut Bewilligungsbescheid bis zum 31.12.2021 durchzuführen.

 

Zwei Teilhabemanagerinnen in Vollzeit haben im Mai 2020 ihre Arbeit aufgenommen, die dritte Teilhabemanagerin startete am 15.09.2020 in Vollzeit. Pandemiebedingt wurden die ersten persönlichen Gespräche ab Mitte Juni 2020 durchgeführt und mit der Zuführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Landesinitiative begonnen.

 

Teilhabemanagement – Aufgaben und komplexer Unterstützungsbedarf der Zielgruppe

 

Zu den Aufgaben des Teilhabemanagements zählen:

 

§  Quantitative und qualitative Erfassung der Zielgruppe

§  Datenbank-Führung

§  Analyse der Bedarfe und Angebote vor Ort

§  Klassisches Case-Management in Form einer rechtskreisübergreifenden Einzelfallberatung

§  Verweisberatung und Vermittlung in Angebote

§  Individuelle Bedarfs- und Zielvereinbarung

§  Falldokumentation

§  Netzwerkarbeit

Konkret bedeutet das, dass im Rahmen des Case-Managements rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung unter Berücksichtigung der lebensweltlichen Situation erfolgt, insbesondere hinsichtlich der Ermittlung individueller Bedarfe, der Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation, und der Steigerung der Motivation. Den Teilnehmenden werden Wege der Qualifizierung, der Ausbildung und Beschäftigung aufgezeigt und ihnen soll – sofern möglich – der Zugang zu Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht werden.

Hierbei werden auch die Fördermöglichkeiten und -angebote (z. B. Förderbausteine der Landesinitiativen) mit den Teilnehmenden besprochen und ggf. die Teilnehmenden in diese Förderangebote/Förderbausteine vermittelt. Die Fähigkeiten, Interessen und Wünsche der Teilnehmenden finden hierbei Berücksichtigung, gemeinsam werden alle weiteren Schritte besprochen und Ziele festgelegt.

 

Um einen Überblick über die im Rhein-Kreis Neuss vorhandenen Angebote und Anlaufstellen zu erlangen, ist das Teilhabemanagement auf verschiedene Akteure, die im Bereich der Integration von Geflüchteten tätig sind, zugegangen, kooperiert nun mit diesen Akteuren und steht im regelmäßigen Austausch. Dazu zählen zum Beispiel:  Jugendmigrationsdienst, Caritas, Diakonie, HWK-Lotse, IHK-Lotse, Kompass D, Ehrenamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Psychosoziale Zentren, Volkshochschulen, Weiterbildungskollegs, Arbeitgeber usw.

 

Das Teilhabemanagement wird in seiner Arbeit unterstützt und wissenschaftlich begleitet durch FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich und ISR – Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Frankfurt University of Applied Sciences.

Unter dieser Leitung finden zudem Veranstaltungen statt, an denen Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager aus ganz NRW teilnehmen und in den Austausch treten.

 

Primäre Zielgruppe im Rhein-Kreis Neuss - Ausgangslage 31.12.2019

 

Laut Rückmeldungen der Ausländerbehörden im Rhein-Kreis Neuss mit Stand September 2019 war die Verteilung im Kreis wie folgt:

 

Kommune

Anzahl Geduldeter

Anzahl Gestatteter

gesamt

 

 

 

 

Dormagen

47

64

111

Grevenbroich

63

45

108

Jüchen

17

14

31

Kaarst

36

44

80

Korschenbroich

34

30

64

Meerbusch

41

46

87

Neuss

59

42

101

Rommerskirchen

11

19

30

 

 

 

 

Summe

308

304

612

 

 

Zugang zu den Geflüchteten – vorrangig Personen mit Duldung

 

Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sind hierbei auf die Mitwirkung der Kommunen angewiesen, da sie aus datenschutztechnischen Gründen keinen Zugang zu den Daten der Geflüchteten haben.

Das Einladungsmanagement erfolgt in Absprache über die Kommunen. Interessierte Personen werden bei Erscheinen dem THM direkt zugeführt. Hier erfolgt die Aufnahme ins Projekt (die Teilnahme ist freiwillig) und das Ausfüllen der datenschutzrechtlichen Hinweise und Einwilligungserklärungen (GIB Daten-bank, Klientendatei, Austausch persönlicher Daten/ notwendiger Informationen mit zuständigen Ausländerbehörden, Kommunen, möglichen Leistungserbringern und Kooperationspartnern etc.).

 

In einigen Kommunen erfolgten die Erstgespräche, als dies pandemie-bedingt möglich war, direkt in den Unterkünften der potenziellen Teilnehmenden. Es wurden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und die Bewohner und Bewohnerinnen, die zur Zielgruppe gehören, durch die Kommune dorthin eingeladen. So konnten auch einige potenzielle Teilnehmende, die nicht zum Termin erschienen sind, mit Hilfe der Hausmeister aufgesucht werden und ggfs. in die Initiative überführt werden.

 

Teilnehmende, die durch das erste Einladungsmanagement nicht erreichbar waren, wurden durch erneute Einladungsschreiben seitens der Kommunen kontaktiert. Darüber hinaus waren Infoveranstaltungen in den Unterkünften und in der Kommune geplant, die aufgrund der Corona-Entwicklung abgesagt werden mussten. Angedacht ist, diese Veranstaltungen im Jahr 2021 nachzuholen, sofern es die Fallzahlen der Pandemie zulassen. Bis zum 31.03.2021 konnte dies jedoch noch nicht umgesetzt werden.

 

Einige Teilnehmende konnten durch die Vermittlung über weitere Kooperationspartner wie Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss, Beratungs- und Therapieeinrichtungen für Geflüchtete, Ehrenamtler, Jugendhilfeeinrichtungen etc. gewonnen werden. Den Kooperationspartnern und Akteuren im Rhein-Kreis Neuss wurden Flyer zur Landesinitiative ausgehändigt.

 

Zusätzlich wurden sowohl Veranstaltungen mit Trägern als auch Ehrenamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren durchgeführt, um die Landesinitiativen vorzustellen und über jene eine weitere Zuführung der Zielgruppe in das Projekt zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Teilhabemanagment im regelmäßigen Austausch mit den Kommunen, um sicher zu stellen, dass Informationen über neu in die Kommunen zugewiesene Personen der Zielgruppe an das Teilhabemanagement weitergegeben werden. Danach erfolgt, wie oben beschrieben, das Einladungsmanagement.

 

Seit Anfang Dezember 2020 wurde der bisherige Personenkreis der Geduldeten um Personen mit Aufenthaltsgestattung erweitert und dieser Personenkreis vermehrt den Landesinitiativen zugeführt. Die Freigabebestätigungen (siehe Ausschlusskriterien) der Ausländerbehörden Rhein-Kreis Neuss und Neuss werden im Nachgang eingeholt, in Dormagen erfolgt die entsprechende Rückmeldung der Ausländerbehörde im Vorfeld an die Kommune.

 

 

Aktueller Aufnahme -Stand 31.03.2021

 

Kommune

Anzahl Geduldeter

Anzahl Gestatteter

Aufenthaltstitel

gesamt

 

 

 

 

 

Dormagen

14

21

35

Grevenbroich

26

14

40

Jüchen

7

7

1

15

Kaarst

15

2

17

Korschenbroich

26

9

35

Meerbusch

19

15

1

35

Neuss

4

5

9

Rommerskirchen

11

7

18

 

 

 

 

 

Summe

122

80

2

204

 

 

Insgesamt konnten 122 Personen mit Duldung, 80 Personen mit Gestattung und zwei Personen mit Aufenthaltstitel der Landesinitiative bis zum 31.03.2021 zugeführt werden. 19 Personen wurden aufgrund mangelnder Mitwirkung, fehlender Kontaktaufnahme-Möglichkeiten und dadurch fehlender Daten nach Rücksprache wieder aus der Datenbank abgemeldet. Somit befanden sich tatsächlich zum 31.03.2021 185 Personen in der Landesinitiative.

 

Zum 31.03.2021 befanden sich 53 geduldete Personen mit Beschäftigungsverbot im Projekt. Fast ausschließlich liegen die Gründe für das Beschäftigungsverbot bei der fehlenden Mitwirkungspflicht zur Identitätsklärung. Ein Großteil der Teilnehmenden gibt an, keine Kontakte ins Heimatland zu haben und somit nicht in der Lage zu sein, die fehlenden Dokumente beizubringen. Hierbei spielt die Angst vor Abschiebung eine große Rolle.

 

Seitens des KI und des Teilhabemanagements haben 2020 diesbezüglich mit der Ausländerbehörde RKN in Grevenbroich (zuständig für die Kommunen Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Rommerskirchen) mehrere Gespräche stattgefunden. Die Ausländerbehörde ist an die Bundesgesetze gebunden.

 

Die tägliche Arbeit des Teilhabemanagements zeigt, dass bei einigen Teilnehmenden große Sprachdefizite der deutschen Sprache vorhanden sind und teilweise auch keine lateinische Alphabetisierung vorhanden ist. Für diese Zielgruppe gibt es kaum Regelangebote. Vorhandene Angebote fanden aufgrund der Pandemie nicht statt. Im Rahmen des Förderbaustein 4 ist nun ab Mai der Start eines Sprachkurses mit Ziel A1/A2 geplant. Dies alles hat auch Auswirkungen auf die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und die damit beantragten Förderbausteine 1 bis 4 und die Zuweisung in die Förderbausteine.

 

Im Rhein-Kreis Neuss wirken bei der Umsetzung der Förderbausteine folgende Maßnahmeträger mit:

 

Arbeiterwohlfahrt OV Neuss e.V. (AWO Berufshilfe)

Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH     

Katholische Jugendagentur Düsseldorf gGmbH (KJA)

Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG)

Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V. (BFZ Schlicherum)

Volkshochschule (VHS) der Stadt Grevenbroich    

Volkshochschule (VHS) der Stadt Dormagen

 

Die meisten Maßnahmenträger konnten bzw. wollten nicht ohne Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg, der erst mit Datum 02.10.2020 erteilt wurde, starten. Daher haben sich viele beantragte Starttermine verschoben. Lediglich die Caritas und das TZG sind im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit dem Förderbaustein 1 (Coaching) früher an den Start gegangen.

 

Bis zum 31.03.2021 wurden insgesamt 109 TN den Förderbausteinen zugewiesen.

 

                                                                         Förder-
                                                                         baustein    zugewiesene     Abbruch

                                                                                                  TN                      

Arbeiterwohlfahrt OV Neuss e.V. (AWO Berufshilfe)                   FB 1             16

Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH                FB 1             19                2

Katholische Jugendagentur Düsseldorf gGmbH      (KJA)  FB 1             12                2

Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG)                        FB 1             42                5

 

Katholische Jugendagentur Düsseldorf gGmbH      (KJA)  FB 2             6

 

Volkshochschule (VHS) der Stadt Grevenbroich               FB 3             14                2


Der Förderbaustein 3, nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses, hatte am 09.11.2020 begonnen, musste jedoch coronabedingt unterbrochen werden und wird seit dem 01.03.2021 wieder fortgeführt.

 

Kommune

FB

Akteur

Geplanter Starttermin

Grevenbroich

FB 1

AWO Berufshilfe

01.12.2020

Grevenbroich

FB 1

AWO Berufshilfe

01.09.2021

Dormagen

FB 1

Caritas

01.04.2020

Neuss/Kaarst

FB 1

Caritas

01.04.2020

Dormagen

FB 1

KJA

01.10.2020

Grevenbroich

FB 1

KJA

01.10.2020

Jüchen

FB 1

TZG

20.11.2020

Korschenbroich

FB 1

TZG

20.11.2020

Meerbusch

FB 1

TZG

01.11.2020

Meerbusch

FB 1

TZG

01.06.2020

Roki

FB 1

TZG

01.01.2021

Neuss

FB 2

BfZ Schlicherum

03.05.2021

Dormagen

FB 2

KJA

01.11.2020

Grevenbroich

FB 2

KJA

01.11.2020

Neuss

FB 2

KJA

01.11.2020

Jüchen

FB 2

TZG

Voraussichtlich Mitte Juni 2021

Korschenbroich

FB 2

TZG

Voraussichtlich Mitte Juni 2021

Meerbusch

FB 2

TZG

Voraussichtlich Mitte Juni 2021

Grevenbroich

FB 3

VHS Grevenbroich

09.11.2020

Grevenbroich

FB 4

AWO Berufshilfe

Geplant war 01.04.2021, wird nicht durchgeführt (nicht genügend TN)*

Neuss

FB 4

BfZ Schlicherum

03.05.2021

Dormagen

FB 4

VHS Dormagen

01.09.2021

Dormagen

FB 4

VHS Dormagen

Geplant war 01.04.2021, wird nicht durchgeführt (nicht genügend TN)**

Neuss

FB 4

KJA

01.05.2021

* FB 4 bei der AWO Berufshilfe ab 01.04.2021 ist nicht zustande gekommen, da bisher aufgrund der besonderen Ausrichtung auf das Friseurhandwerk nicht genügend TN gefunden werden konnten. Bei den wenigen vorhandenen Interessenten sind keine deutschen Sprachkenntnisse vorhanden. Ein Alternativangebot kann die AWO-Berufshilfe derzeit noch nicht einrichten.

* * Die VHS Dormagen sieht zurzeit noch keine Perspektive für einen Kursstart im FB 4 „Vorbereitungskurs Lager-Logistik“. Regulär hätte die VHS ausreichend TN aus den eigenen Integrationskursen in den FB 4-Baustein vermitteln können. Aufgrund der corona-bedingten Beschränkungen bei der Ausrichtung von Integrationskursen bzw. des Ausfalls von Integrationskursen konnte diese Personengruppe der Landesinitiative nicht zugeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie waren an den Volkshochschulen bisher nur Kurse in Präsenz möglich, die einen Berufsbezug haben. Reine Alphabetisierungskurs oder Sprachkurse (Integrationskurse) durften nicht in Präsenz durchgeführt werden.

Ein Kursstart in Förderbaustein 4 der Landesinitiativen im Bereich Lager/Logistik mit dem Ziel „Ausbildung“ wird zusätzlich erschwert, weil die Ausbildungsplätze in diesem Bereich pandemiebedingt um rund ein Drittel reduziert wurden.

 

 

Trotz der dargestellten Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hat sich das Teilhabemanagement im Rhein-Kreis Neuss gut etablieren und die Landesinitiative umsetzen können. Dadurch wurden bereits vorhandene Strukturen sinnvoll ergänzt und von der Personengruppe der Geduldeten und Gestatteten, für die bislang kein entsprechendes Unterstützungsangebot zugänglich war, angenommen. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den geflüchteten Personen kristallisieren sich im Beratungsprozess weitere Unterstützungsbedarfe heraus, z.B. therapeutische Anbindungen, Kinderbetreuung (KITA-Platz), Schuldnerberatung. Die Teilnehmenden konnten den entsprechenden Organisationen bzw. Einrichtungen zugeführt werden. Das Teilnahmemanagement wird von der Zielgruppe gerne angenommen, da viele der Teilnehmenden durch die Kontaktbeschränkungen außerhalb der Unterkünfte und/oder Arbeitsstellen kaum bis keine sozialen Kontakte pflegen können. Hier ist das Teilhabemanagement als Anlaufstelle enorm wichtig.