Betreff
12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss – ,3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen -
Vorlage
61/0633/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

a) Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzvereinigungen sowie des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus der frühzeitigen Beteiligung zur 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss - und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich / Rommerskirchen -.

 

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. §14 i.V.m. §15 und §17 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. NRW. S. 193, 214) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss - und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI - Grevenbroich / Rommerskirchen - sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.


12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss – ,

3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen -

(Anpassung des Landschaftsplanes zur Durchführung der Erftumgestaltung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie)

 

hier:

 

a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzvereinigungen, des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Bürgerinnen und Bürger,

b) Beschluss des Kreistages zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. NRW. S. 193, 214) die Aufstellung der 12. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt I - Neuss - und der 3. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt VI - Grevenbroich / Rommerskirchen – beschlossen.

 

Gegenstand der Änderungsverfahren ist die Anpassung der Inhalte des Landschaftsplanes innerhalb des vorgelegten Geltungsbereichs der Änderungsverfahren zur beschleunigten Umsetzung der Erftumgestaltung gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Perspektivkonzeptes Erft. Im Zuge der Änderungsverfahren sollen ebenso die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, im Sinne der Vorgaben des Naturschutz-rechtes, bei der Entwicklung einer neuen Erftauenlandschaft umgesetzt werden.

 

Die Inhalte der Vorentwürfe sind im Einzelnen der Anlage 1.1 und Anlage 1.2 zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW erfolgte auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Zeit vom 15.03. bis 16.04.2021. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 (1) LNatSchG NRW) sowie die frühzeitige Beteiligung der Naturschutzvereinigungen gem. § 63 (2) Nr.2 BNatSchG und des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde gem. § 70 LNatSchG erfolgte in der Zeit vom 05.03. bis 16.04.2021.

 

 

In den Anlagen 2.1 und 2.2 sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen den jeweiligen Einwendungen zugeordnet.

 

 

Beratungsergebnis des Planungs-, Klimaschutz und Umweltausschusses:

 

Der Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss hat die vorliegenden LP-Änderungen in der digital geführten Sitzung am 10.06.2021 beraten. Für den folgenden Beschlussvorschlag wurde ein zustimmendes Meinungsbild erzielt.