Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Stadt Jüchen durch den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
51/0638/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule von der Stadt Jüchen auf den Rhein-Kreis Neuss“ ab dem 01.01.2022.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Jüchen ist Trägerin von derzeit drei Grundschulen an fünf Standorten. Am Angebot der OGS nehmen zurzeit rund 465 Kinder teil. Nach Satzung der Stadt sind für die Teilnahme Elternbeiträge zu berechnen und zu erheben. Der Kreis wurde von der Stadt gebeten, diese Aufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen.

Das Kreisjugendamt erhebt in eigener Zuständigkeit die Elternbeiträge für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege für die Kommunen Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen. Die Abwicklung erfolgt für rund 3.000 Betreuungsplätze, so dass erforderliches Fachwissen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vollumfänglich vorhanden ist. Von Vorteil ist für die Eltern ebenso wie für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, dass in den meisten Fällen kein Zuständigkeitswechsel bei Schuleintritt der Kinder erforderlich sein wird. Auch sind ggf. Geschwisterkinder weiterhin in einer Kindertagesstätte. Eltern müssen in diesen Fällen nur noch gegenüber einer Behörde ihr Einkommen nachweisen, die ihr bekannt und vertraut ist.

Der Personalbedarf für die Sachbearbeitung der Elternbeiträge OGS Jüchen liegt derzeit bei 0,35 Vollzeitäquivalente. Auch der vergleichsweise geringe Personalbedarf spricht für eine Kooperation.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung liegt im Entwurf als Anlage vor. Der Rhein-Kreis Neuss soll ab dem Schuljahr 2021/2022, frühestens aber zum 01.01.2022, für die in Trägerschaft der Stadt Jüchen befindlichen Grundschulen die Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz in seine Zuständigkeit übernehmen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: