Beschlussempfehlung:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum war
die Verwaltung in der letzten Sitzung des Sportausschusses gebeten worden,
1. die Möglichkeiten darzustellen, wie junge
Leistungssportler und Leistungssportlerinnen in ihrer dualen Karriere
unterstützt werden und
2.
über
eigene Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten von bei ihr beschäftigten
Mitarbeitern/Auszubildenden, die im
Leistungssport aktiv sind, zu berichten.
Über die zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Landesregierung NRW
geschlossene Kooperationsvereinbarung „zur Förderung der Dualen Karriere für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler“ wurde bereits berichtet.
Über diese Kooperation hinaus sieht sich der Rhein-Kreis Neuss in der
Verantwortung, allen Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern eine Option
zu bieten, die Vereinbarung von Leistungssport und beruflicher Ausbildung zu
ermöglichen. Dabei ist das Interessenspektrum der Athletinnen und Athleten
ebenso divers, wie ihre schulische Qualifikation. Aufgrund dessen sollten die
Erleichterungen für Leistungssportler und Leistungssportlerinnen um die bereits
bestehenden Ausbildungsberufe des Rhein-Kreises Neuss ergänzt werden.
Ausbildungsberufe und Studiengänge im Rhein-Kreis Neuss
Das Angebot des Rhein-Kreises Neuss bezieht sich auf die
Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der inneren Verwaltung. Die
Zulassungsvoraussetzungen für die Athletinnen und Athleten reichen vom
Hauptschulabschluss bis hin zur allgemeinen Hochschulreife:
Ausbildungsberufe und Studiengänge |
Zulassungsvoraussetzung |
1. Bachelor of Laws (duales Studium) HSPV |
allgemeine Hochschulreife oder die anerkannte
Fachhochschulreife |
2. Bachelor of Arts (VBWL) (duales Studium) HSPV |
allgemeine Hochschulreife oder die anerkannte
Fachhochschulreife |
3. Bachelor of Arts (Verwaltungsinformatik) (duales
Studium) |
allgemeine Hochschulreife oder die anerkannte
Fachhochschulreife |
4. Verwaltungswirt und Verwaltungswirtin (Ausbildung) Studieninstitut
Düsseldorf |
Fachoberschulreife |
5. Fachinformatiker und Fachinformatikerin (Ausbildung)
IHK |
mindestens die Fachoberschulreife |
6. Bauzeichner und Bauzeichnerin (Ausbildung) IHK |
Mindestens Hauptschulabschluss
Typ A |
7. Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerin (Ausbildung) IHK |
Mindestens Hauptschulabschluss
Typ A |
8. Fachangestellter und Fachangestellte für Medien- und
Informationsdienste (Ausbildung Archiv) IHK |
Fachoberschulreife oder einen als
gleichwertig anerkannten Bildungsstand |
9. Kreisumweltoberinspektoranwärter und
Kreisumweltoberinspektoranwärterin (Umweltamt, nur bei Bedarf) |
abgeschlossenes Fachhochschulstudium
oder abgeschlossener Bachelorabschluss in einer geeigneten Fachrichtung -> also keine Schulabgänger |
10. Kreisvermessungsoberinspektoranwärter und
Kreisvermessungsoberinspektoranwärterin |
abgeschlossenes Fachhochschulstudium
oder abgeschlossener Bachelorabschluss in einer geeigneten Fachrichtung -> also keine Schulabgänger |
11. Sozialpädagogik (Jugendamt, duales Studium) -individuelle Träger- |
Fachhochschulreife/Abitur |
Für das Angebot einer leistungssportfreundlichen Ausbildung im
Rhein-Kreis Neuss sowie zur Gestaltung entsprechender Beschäftigungs- und
Beamtenverhältnisse wurde folgendes Unterstützungskonzept entwickelt:
Zielgruppe
·
Das Angebot
richtet sich an alle Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten ab NK2 und
hervorragende Landeskader (Landeskader plus).
Hochschule und Berufsschulen
·
Eine
Streckung der Ausbildungszeit von 3 auf 4 - 5 Jahre ist an der HSPV NRW möglich
und ein wesentlicher Bestandteil der Förderung, um berufliche Interessen mit
den Anforderungen des Leistungssports bestmöglich zu vereinbaren.
·
Eine ähnliche
Kooperationsvereinbarung mit Berufsschulen und Studieninstituten wird
angestrebt.
·
Ermöglichung von
Flexibilität bei der Erbringung von Klausurleistungen (z.B. Vorschreiben,
Nachschreiben; adäquate Ersatzleistung z.B. Hausarbeit, mündliche Prüfung) je
nach Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in den verschiedenen
Berufsfeldern.
Bewerbungsprozess
·
Bewerberinnen und
Bewerber aus dem betreffenden Personenkreis des Leistungssports durchlaufen das
Auswahlverfahren und werden nach den Kriterien der Bestenauslese
berücksichtigt.
·
Durch
Online-Bewerbungstests und individuell abgestimmte Vorstellungstermine kommt
der Rhein-Kreis Neuss den Sportlerinnen und Sportlern bei der Terminfindung
entgegen, um Trainings- und Wettkampfzeiten nicht zu beeinträchtigen.
Betriebliche Regelungen
·
Leistungssportlern
und Leistungssportlerinnen bietet sich beim Rhein-Kreis Neuss die Möglichkeit
flexibler Arbeitszeitgestaltung in einem großzügigen täglichen Rahmen sowie
durch ein Gleitzeitkonto mit einem Spielraum von minus 16 bis plus 32 Stunden
·
Ausstattung mit
einem für die Ausbildungszeit kostenlos zur Verfügung gestellten Notebook
·
Für die Zeiträume
der Wettkampfvorbereitung und der Teilnahme stehen kompetente Ansprechpartner und
Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung für alle dienstlichen Themen und zur
Nachbearbeitung von Studieninhalten via Zoom oder WebEx ortsunabhängig zur
Verfügung.
Freistellungsoptionen
- Den Leistungssportlerinnen und
Leistungssportlern wird ermöglicht, den ihnen zustehenden Jahresurlaub so
aufzuteilen, wie es einer bestmöglichen Koordination von Leistungssport
und Berufsleben entspricht. Dies kann entweder in größeren Blöcken (z.B.
wochenweise), oder aber durch einzelne Tage erfolgen.
- Für die Teilnahme an Kaderlehrgängen
oder Wettkämpfen können bis zu 5 Arbeitstage Sonderurlaub genehmigt
werden, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10 Tage (einschl. Reisetage).
- Auf der Grundlage von § 26 Absatz 2
der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlVO NRW) ist der Rhein-Kreis
Neuss bestrebt, bei Bedarf eine großzügige Regelung für darüber hinaus
gehende Freistellungen bei Fortzahlung der Besoldung zu ermöglichen,
sofern es sich um Wettkampfteilnahmen im Zusammenhang mit Olympischen
Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, internationalen
sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen
auf Bundesebene sowie an Europapokalwettbewerben handelt.
Der Verdienstausfall kann für Athletinnen
und Athleten des Perspektiv- oder Olympiakaders durch die Stiftung Deutsche
Sporthilfe übernommen werden. Deren Förderkonzept sieht entsprechende Verdienstausfallzahlungen
für Verbandsmaßnahmen vor.
·
Der Rhein-Kreis
Neuss unterstützt die Leistungssportler und Leistungssportlerinnen durch die
Bereitstellung eines sportaffinen Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin bzw.
einer Vertrauensperson (Ausbildungsleitung und Amt 52).
·
Der angestellte
Athlet bzw. Athletin wird zum Markenbotschafter oder Botschafterin der
Leistungssportregion Rhein-Kreis Neuss.
·
Eine
Übernahme von Athletinnen und Athleten in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach
erfolgreicher Bachelorprüfung ist erklärtes Ziel des Rhein-Kreises Neuss. In
den übrigen Berufsfeldern soll auf den Grundlagen des TVöD und TVAöD ebenfalls
eine Weiterbeschäftigungsperspektive geboten werden.
Stand heute beschäftigt der Rhein-Kreis
Neuss fünf ehemalige Leistungssportler und Leistungssportlerinnen (und heutige
Trainer und Trainerinnen) sowie eine aktuelle Bundeskaderathletin.