Betreff
Unterstützung der Dualen Karriere von Kadersportlerinnen und Kadersportlern
Vorlage
52/0654/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sportausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum war die Verwaltung in der letzten Sitzung des Sportausschusses gebeten worden,

1.    die Möglichkeiten darzustellen, wie junge Leistungssportler und Leistungssportlerinnen in ihrer dualen Karriere unterstützt werden und

2.    über eigene Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten von bei ihr beschäftigten Mitarbeitern/Auszubildenden, die im Leistungssport aktiv sind, zu berichten.


Über die zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Landesregierung NRW geschlossene Kooperationsvereinbarung „zur Förderung der Dualen Karriere für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler“ wurde bereits berichtet.

Über diese Kooperation hinaus sieht sich der Rhein-Kreis Neuss in der Verantwortung, allen Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern eine Option zu bieten, die Vereinbarung von Leistungssport und beruflicher Ausbildung zu ermöglichen. Dabei ist das Interessenspektrum der Athletinnen und Athleten ebenso divers, wie ihre schulische Qualifikation. Aufgrund dessen sollten die Erleichterungen für Leistungssportler und Leistungssportlerinnen um die bereits bestehenden Ausbildungsberufe des Rhein-Kreises Neuss ergänzt werden.

 

Ausbildungsberufe und Studiengänge im Rhein-Kreis Neuss

Das Angebot des Rhein-Kreises Neuss bezieht sich auf die Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der inneren Verwaltung. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Athletinnen und Athleten reichen vom Hauptschulabschluss bis hin zur allgemeinen Hochschulreife:

 

Ausbildungsberufe und Studiengänge

Zulassungsvoraussetzung

1.      Bachelor of Laws (duales Studium)

HSPV

allgemeine Hochschulreife oder die anerkannte Fachhochschulreife

2.      Bachelor of Arts (VBWL) (duales Studium)

HSPV

allgemeine Hochschulreife oder die anerkannte Fachhochschulreife

3.      Bachelor of Arts (Verwaltungsinformatik) (duales Studium)
HSPV

allgemeine Hochschulreife oder die anerkannte Fachhochschulreife

4.      Verwaltungswirt und Verwaltungswirtin (Ausbildung)

Studieninstitut Düsseldorf

Fachoberschulreife

5.      Fachinformatiker und Fachinformatikerin (Ausbildung) IHK

mindestens die Fachoberschulreife

6.      Bauzeichner und Bauzeichnerin (Ausbildung)

IHK

Mindestens Hauptschulabschluss Typ A

7.      Vermessungstechniker und  Vermessungstechnikerin (Ausbildung) IHK

Mindestens Hauptschulabschluss Typ A

8.      Fachangestellter und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (Ausbildung Archiv) IHK

Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand

9.      Kreisumweltoberinspektoranwärter und Kreisumweltoberinspektoranwärterin (Umweltamt, nur bei Bedarf)

abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder abgeschlossener Bachelorabschluss in einer geeigneten Fachrichtung       -> also keine Schulabgänger

10.   Kreisvermessungsoberinspektoranwärter und Kreisvermessungsoberinspektoranwärterin
(nur bei Bedarf)

abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder abgeschlossener Bachelorabschluss in einer geeigneten Fachrichtung       -> also keine Schulabgänger

11.   Sozialpädagogik (Jugendamt, duales Studium)

-individuelle Träger-

Fachhochschulreife/Abitur

 

 

Für das Angebot einer leistungssportfreundlichen Ausbildung im Rhein-Kreis Neuss sowie zur Gestaltung entsprechender Beschäftigungs- und Beamtenverhältnisse wurde folgendes Unterstützungskonzept entwickelt:

 

Zielgruppe

·         Das Angebot richtet sich an alle Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten ab NK2 und hervorragende Landeskader (Landeskader plus).

 

Hochschule und Berufsschulen

·         Eine Streckung der Ausbildungszeit von 3 auf 4 - 5 Jahre ist an der HSPV NRW möglich und ein wesentlicher Bestandteil der Förderung, um berufliche Interessen mit den Anforderungen des Leistungssports bestmöglich zu vereinbaren.

·         Eine ähnliche Kooperationsvereinbarung mit Berufsschulen und Studieninstituten wird angestrebt.

·         Ermöglichung von Flexibilität bei der Erbringung von Klausurleistungen (z.B. Vorschreiben, Nachschreiben; adäquate Ersatzleistung z.B. Hausarbeit, mündliche Prüfung) je nach Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in den verschiedenen Berufsfeldern.

 

Bewerbungsprozess

·         Bewerberinnen und Bewerber aus dem betreffenden Personenkreis des Leistungssports durchlaufen das Auswahlverfahren und werden nach den Kriterien der Bestenauslese berücksichtigt.

·         Durch Online-Bewerbungstests und individuell abgestimmte Vorstellungstermine kommt der Rhein-Kreis Neuss den Sportlerinnen und Sportlern bei der Terminfindung entgegen, um Trainings- und Wettkampfzeiten nicht zu beeinträchtigen.

 

Betriebliche Regelungen

·         Leistungssportlern und Leistungssportlerinnen bietet sich beim Rhein-Kreis Neuss die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung in einem großzügigen täglichen Rahmen sowie durch ein Gleitzeitkonto mit einem Spielraum von minus 16 bis plus 32 Stunden

·         Ausstattung mit einem für die Ausbildungszeit kostenlos zur Verfügung gestellten Notebook

·         Für die Zeiträume der Wettkampfvorbereitung und der Teilnahme stehen kompetente Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung für alle dienstlichen Themen und zur Nachbearbeitung von Studieninhalten via Zoom oder WebEx ortsunabhängig zur Verfügung.

 

Freistellungsoptionen

 

  • Den Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern wird ermöglicht, den ihnen zustehenden Jahresurlaub so aufzuteilen, wie es einer bestmöglichen Koordination von Leistungssport und Berufsleben entspricht. Dies kann entweder in größeren Blöcken (z.B. wochenweise), oder aber durch einzelne Tage erfolgen.
  • Für die Teilnahme an Kaderlehrgängen oder Wettkämpfen können bis zu 5 Arbeitstage Sonderurlaub genehmigt werden, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10 Tage (einschl. Reisetage).
  • Auf der Grundlage von § 26 Absatz 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlVO NRW) ist der Rhein-Kreis Neuss bestrebt, bei Bedarf eine großzügige Regelung für darüber hinaus gehende Freistellungen bei Fortzahlung der Besoldung zu ermöglichen, sofern es sich um Wettkampfteilnahmen im Zusammenhang mit Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, internationalen sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene sowie an Europapokalwettbewerben handelt.

 

Der Verdienstausfall kann für Athletinnen und Athleten des Perspektiv- oder Olympiakaders durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe übernommen werden. Deren Förderkonzept sieht entsprechende Verdienstausfallzahlungen für Verbandsmaßnahmen vor.

 

·         Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt die Leistungssportler und Leistungssportlerinnen durch die Bereitstellung eines sportaffinen Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin bzw. einer Vertrauensperson (Ausbildungsleitung und Amt 52).

·         Der angestellte Athlet bzw. Athletin wird zum Markenbotschafter oder Botschafterin der Leistungssportregion Rhein-Kreis Neuss.

·         Eine Übernahme von Athletinnen und Athleten  in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher Bachelorprüfung ist erklärtes Ziel des Rhein-Kreises Neuss. In den übrigen Berufsfeldern soll auf den Grundlagen des TVöD und TVAöD ebenfalls eine Weiterbeschäftigungsperspektive geboten werden.

 

 

Stand heute beschäftigt der Rhein-Kreis Neuss fünf ehemalige Leistungssportler und Leistungssportlerinnen (und heutige Trainer und Trainerinnen) sowie eine aktuelle Bundeskaderathletin.