Sachverhalt:
Mit
Verfügung vom 13.04.2021 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die eingereichten
Förderunterlagen zur o. a. Straßenbaumaßnahme an den Rhein-Kreis Neuss
zurückgesandt.
Grund
für die Rücksendung der Unterlagen ist
fehlendes Planungsrecht für die geplante Maßnahme und der noch nicht
abgeschlossene Grunderwerb.
Für
den Bau des Radweges werden Grundstücksteilflächen in einer Größenordnung von
insgesamt ca. 10.570 qm benötigt, die sich im Eigentum der Stadt Korschenbroich
bzw. von 9 privaten Eigentümern befinden.
Die
Stadt Korschenbroich hat im Rahmen der Planungsabstimmung die Bereitstellung
der benötigten Flächenanteile zugesichert.
Des
Weiteren konnten von 2 Eigentümern die benötigten Flächenanteile erworben
werden.
Eine
Einigung mit den übrigen Grundstückseigentümern ist trotz intensiver
Verhandlungen wegen überzogener Forderungen bzw. fehlender Verkaufs- und
Tauschbereitschaft bisher noch nicht erzielt worden.
Sobald
seitens der Stadt Korschenbroich im Rahmen eines angedachten parallelen Bebauungsplan-
und Flächennutzungsplanänderungsverfahrens Planungsrecht für die Realisierung
der Straßenbaumaßnahme geschaffen wurde und die Grunderwerbsverhandlungen
abgeschlossen sind, wird der Förderantrag erneut bei der Bezirksregierung
eingereicht.
Ein
Nachteil im Hinblick auf eine mögliche Förderung ergibt sich lt. schriftlicher
Bestätigung der Bezirksregierung durch die Zurückstellung der Maßnahme nicht.