Sachverhalt:
Gemäß § 41 Abs. 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden.
Hiervon hat der Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 mit Beschluss Nr. KT/20201104/Ö12.2.8 Gebrauch gemacht und sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Mobilitätsausschusses berufen.
Diese sind bei Sitzungsteilnahme – soweit noch nicht in vorangegangenen anderen Fachausschüssen des Kreistages geschehen – gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom Ausschussvorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. (Die zurückliegenden beiden Ausschusssitzungen am 04.02.2021 und 15.04.2021 waren als digitale Informationsveranstaltung ohne Mitgliederpräsens abgehalten worden).
Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Mobilitätsausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott
helfe.).“
Hinweis:
Anschließend ist die Verpflichtungsformel von den
verpflichteten sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern jeweils namentlich zu
unterzeichnen.