Sachverhalt:
Hinsichtlich der Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu den
noch offenen Radwegemaßnahmen aus dem Radwegeverkehrskonzept an Kreisstraßen
2013 berichtet die Verwaltung wie folgt:
Kaarst-Vorst,
K4 - Ausstattung der Ortsdurchfahrt in Vorst an der K4 und K34 mit
Schutzstreifen
Nach Mitteilung der
Stadt Kaarst ist aufgrund der Konsequenzen, die sich durch die Anlage eines
Schutzstreifens ergeben würden (Wegfall von Stellplätzen und eine vermutlichen
damit einhergehende Steigerung des Geschwindigkeitsniveaus), ein politischer
Beschluss erforderlich, der in einer der nächsten Ausschusssitzungen angestrebt
wird.
Ohne politischen Beschluss der Stadt Kaarst, ruhen die Planungsaktivitäten
ebenso wie die Entwicklung bzw. Umsetzung einer alternativen Routenführung.
Zudem liegt eine solche in der Zuständigkeit der Stadt.
Ein politischer Beschluss der Stadt ist erforderlich, da Schutzstreifen durch
die örtliche Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall das Ordnungsamt der Stadt
Kaarst, angeordnet werden müssen.
Dormagen,
K12 – Bau einer Radverkehrsanlage zwischen der L380 und B9
Der Rhein-Kreis plant den Bau eines einseitigen Zweirichtungsradweg auf der
Südseite der K12 im Abschnitt zwischen der L380 und der B9.
Aktuell befindet sich die Planung in der finalen Abstimmung mit der Stadt
Dormagen.
Die Maßnahme ist im
Bauprogramm 2022 enthalten. Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch, dass
das Land die Maßnahme ins Förderprogramm Nahmobilität aufnimmt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist im Haushalt 2022 berücksichtigt.
Grevenbroich,
K24 – Bau einer Radverkehrsanlage zwischen der L213 und L375
Aufgrund des schwierigen
und fehlenden Grunderwerbs, werden derzeit keine Planungsaktivitäten initiiert.