Betreff
Anfrage der SPD Kreistagsfraktion/Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Abstimmung des Rhein-Kreises Neuss mit der Stadt Korschenbroich bezüglich des weiteren Vorgehens in Sachen K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich
Vorlage
66/0701/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Bei der Umbaumaßnahme K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich ist beabsichtigt, die Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern und attraktiver zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist eine durchgehende und richtungsgetrennte Radfahrführung mittels Radfahrschutzstreifen und Querungshilfen in Anlehnung an den Umbau der K 8 innerhalb der Ortslage Glehn geplant.

Konkret ist vorgesehen den vorhandenen westlichen kombinierten Geh- und Radweg aufzulösen, die überbreite Nebenanlage zu reduzieren und die gewonnene Mehrbreite der vorhandenen Fahrbahn zuzuschlagen. Die so von ca. 6,50 m auf 7,50 m aufgeweitete Fahrbahn erhält beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen. Die optische Nutzbreite der Fahrbahn für den motorisierten Verkehr wird auf 4,50 m begrenzt.

 

Die Stadt Korschenbroich hat auf eine aktuelle Anfrage der Verwaltung von Juni 2021 wie folgt geantwortet: „ Die Stadt Korschenbroich strebt nach wie vor eine Verbesserung der örtlichen Situation für den Radverkehr an. Die mit einem kompletten Ausbau verbundenen Probleme sind bekannt und wurden von den Bürger*innen in einer vor Jahren durchgeführten Informationsveranstaltung abgelehnt. Als Grund wurden vor allem die wegfallenden Abstellmöglichkeiten für den ruhenden Verkehr genannt. Dies wurde von der Politik damals auch so gesehen. Nichtsdestotrotz würde die Politik gerne eine verbesserte Führung, wie beispielsweise einen Mehrweckstreifen haben. Hierzu sollten weitere gemeinsame Überlegungen angestellt werden. Hierzu müssen sicherlich die Antragsunterlagen für die Förderung überarbeitet werden.“

 

Die grundsätzliche Problematik der Maßnahme ist unstrittig: Die Interessenskollision zwischen dem Radfahrer und dem ruhenden Verkehr.

Diese Interessenskollision konnte trotz vieler Gespräche und Vorstellung der Planung bei der Stadtverwaltung Korschenbroich, der Kirche, dem Kreisverband ADFC sowie im Rahmen einer Bürgerinformationsversammlung vor Ort nicht gelöst werden.

Die Anlage von Radfahrschutzstreifen sind aus planerischer Sicht das sicherste System, gehen aber zu Lasten des ruhenden Verkehrs. In diesem Zusammenhang darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass die Neuanlage von Parkmöglichkeiten infolge der entfallenden Stellflächen auf der Fahrbahn durch die Radfahrschutzstreifen nicht förderfähig ist und die anfallenden Kosten von der Stadt Korschenbroich zu tragen sind, da es sich hier nicht um eine verdrängte Verkehrsanlage handelt.

Grundsätzlich ist die heutige Führung der Fahrradfahrer und Fußgänger in der Ortsdurchfahrt Kleinenbroich verkehrssicher, da ein baulich abgesetzter kombinierter Zweirichtungsrad- und Gehweg westlich sowie eine separate Gehweganlage östlich der Nordstraße/Hochstraße bereits vorhanden sind. Diese entsprechen allerdings nicht mehr den Ansprüchen einer modernen, regelkonformen und getrennten Rad- und Fußgängerführung. Das Rad- und Fußgängerunfallgeschehen auf der K 4 (Nordstraße / Hochstraße) ist unauffällig.

 

Ein Vorziehen von Einzelmaßnahmen aus der Planung wie zum Beispiel Querungs-

hilfen oder Markierungen macht ohne die entsprechende gleichzeitige bauliche Umsetzung der Rad –und Fußgängerführung fachlich keinen Sinn und ist verkehrsrechtlich nicht anordnungsfähig und wäre zudem auch förderschädlich.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die S-Bahnunterführung keine direkte und durchgehende Radverkehrsführung mit Schutzstreifen, aufgrund der nicht ausreichenden Fahrbahnbreite von 6 m zulässt. Die Bahnunterunterführung ist ausschließlich für den Fahrverkehr freigegeben und für den Fußgänger gesperrt. Zusätzlich ist eine von der Straße abgesetzte separate Unterführung für den fußläufigen Verkehr in einer Breite von 4,0 m vorhanden. Die bisherige Radwegplanung sieht eine indirekte Radverkehrsführung durch die Mitbenutzung der abgesetzten Fußgängerunterführung vor.

Demzufolge ist die grundsätzliche Förderfähigkeit der Radwegmaßnahme in punkto S-Bahnunterführung mit der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Berücksichtigung der heute geltenden verschärften Anforderungen an eine moderne Radverkehrsführung erneut zu klären.