Sachverhalt:
Bei der Umbaumaßnahme K 4
Ortsdurchfahrt Kleinenbroich ist beabsichtigt, die Verkehrsführung für
Fußgänger und Radfahrer zu verbessern und attraktiver zu gestalten. In diesem
Zusammenhang ist eine durchgehende und richtungsgetrennte Radfahrführung
mittels Radfahrschutzstreifen und Querungshilfen in Anlehnung an den Umbau der
K 8 innerhalb der Ortslage Glehn geplant.
Konkret ist vorgesehen den
vorhandenen westlichen kombinierten Geh- und Radweg aufzulösen, die überbreite
Nebenanlage zu reduzieren und die gewonnene Mehrbreite der vorhandenen Fahrbahn
zuzuschlagen. Die so von ca. 6,50 m auf 7,50 m aufgeweitete Fahrbahn erhält
beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen. Die optische Nutzbreite der Fahrbahn
für den motorisierten Verkehr wird auf 4,50 m begrenzt.
Die Stadt Korschenbroich hat auf eine
aktuelle Anfrage der Verwaltung von Juni 2021 wie folgt geantwortet: „ Die Stadt Korschenbroich strebt nach wie vor
eine Verbesserung der örtlichen Situation für den Radverkehr an. Die mit einem
kompletten Ausbau verbundenen Probleme sind bekannt und wurden von den
Bürger*innen in einer vor Jahren durchgeführten Informationsveranstaltung
abgelehnt. Als Grund wurden vor allem die wegfallenden Abstellmöglichkeiten für
den ruhenden Verkehr genannt. Dies wurde von der Politik damals auch so
gesehen. Nichtsdestotrotz würde die Politik gerne eine verbesserte Führung, wie
beispielsweise einen Mehrweckstreifen haben. Hierzu sollten weitere gemeinsame
Überlegungen angestellt werden. Hierzu müssen sicherlich die Antragsunterlagen
für die Förderung überarbeitet werden.“
Die grundsätzliche Problematik der
Maßnahme ist unstrittig: Die Interessenskollision zwischen dem Radfahrer und
dem ruhenden Verkehr.
Diese Interessenskollision konnte
trotz vieler Gespräche und Vorstellung der Planung bei der Stadtverwaltung
Korschenbroich, der Kirche, dem Kreisverband ADFC sowie im Rahmen einer
Bürgerinformationsversammlung vor Ort nicht gelöst werden.
Die Anlage von Radfahrschutzstreifen
sind aus planerischer Sicht das sicherste System, gehen aber zu Lasten des
ruhenden Verkehrs. In diesem Zusammenhang darf aber nicht unerwähnt bleiben,
dass die Neuanlage von Parkmöglichkeiten infolge der entfallenden Stellflächen
auf der Fahrbahn durch die Radfahrschutzstreifen nicht förderfähig ist und die
anfallenden Kosten von der Stadt Korschenbroich zu tragen sind, da es sich hier
nicht um eine verdrängte Verkehrsanlage handelt.
Grundsätzlich ist die heutige Führung
der Fahrradfahrer und Fußgänger in der Ortsdurchfahrt Kleinenbroich
verkehrssicher, da ein baulich abgesetzter kombinierter Zweirichtungsrad- und
Gehweg westlich sowie eine separate Gehweganlage östlich der
Nordstraße/Hochstraße bereits vorhanden sind. Diese entsprechen allerdings
nicht mehr den Ansprüchen einer modernen, regelkonformen und getrennten Rad-
und Fußgängerführung. Das Rad- und Fußgängerunfallgeschehen auf der K 4
(Nordstraße / Hochstraße) ist unauffällig.
Ein Vorziehen von Einzelmaßnahmen aus
der Planung wie zum Beispiel Querungs-
hilfen oder Markierungen macht ohne
die entsprechende gleichzeitige bauliche Umsetzung der Rad –und Fußgängerführung
fachlich keinen Sinn und ist verkehrsrechtlich nicht anordnungsfähig und wäre
zudem auch förderschädlich.
Ergänzend wird darauf hingewiesen,
dass die S-Bahnunterführung keine direkte und durchgehende Radverkehrsführung
mit Schutzstreifen, aufgrund der nicht ausreichenden Fahrbahnbreite von 6 m
zulässt. Die Bahnunterunterführung ist ausschließlich für den Fahrverkehr
freigegeben und für den Fußgänger gesperrt. Zusätzlich ist eine von der Straße
abgesetzte separate Unterführung für den fußläufigen Verkehr in einer Breite
von 4,0 m vorhanden. Die bisherige Radwegplanung sieht eine indirekte
Radverkehrsführung durch die Mitbenutzung der abgesetzten Fußgängerunterführung
vor.
Demzufolge ist die grundsätzliche
Förderfähigkeit der Radwegmaßnahme in punkto S-Bahnunterführung mit der
Bezirksregierung Düsseldorf unter der Berücksichtigung der heute geltenden
verschärften Anforderungen an eine moderne Radverkehrsführung erneut zu klären.