Betreff
Projekt "Digitalisierung der Fischerprüfung" erfolgreich abgeschlossen
Vorlage
VI/0705/XVII/2021
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Die Stabsstelle Digitalisierung (SSD) hat gemeinsam mit dem Amt für Sicherheit und Ordnung (32) ein Online-Formular entwickelt, das seit dem 1. August 2021 den bisherigen papierbasierten Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ersetzt. Über dieses Formular ist nicht nur die grundlegende Antragsstellung möglich, sondern auch die elektronische Bezahlung der Gebühr („E-Payment“).

 

Informationen zum Projekt

 

Aufgrund § 31 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Fischereiprüfungsverordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rhein-Kreis Neuss als untere Fischereibehörde für die Durchführung von Fischerprüfungen zuständig. Für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss ist eine erfolgreich absolvierte Fischerprüfung Voraussetzung für die Beantragung und Ausstellung des Fischereischeins, der grundsätzlich zur Fischerei berechtigt. Die Organisation und Durchführung der mehrmals jährlich stattfindenden Fischerprüfungen obliegt innerhalb der Kreisverwaltung dem Amt 32.

 

Bislang war die Anmeldung zur Fischerprüfung lediglich auf dem Schriftweg möglich, indem ein Antragsvordruck von der Homepage des Rhein-Kreises Neuss heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und auf dem Postweg an die Kreisverwaltung versendet wurde. Die Entrichtung der Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung konnte entweder durch eigenständige Überweisung durch die Bürgerinnen und Bürger (Gebührenbescheid) oder durch Lastschrifteinzug seitens des Rhein-Kreises Neuss erfolgen.

 

Im Rahmen der kontinuierlichen Digitalisierungsbestrebungen der Kreisverwaltung wurde durch die SSD ein Projekt zur teilweisen Digitalisierung des Leistungsbereichs angestoßen, welches vor kurzem abgeschlossen werden konnte. Seit dem 1. August 2021 können nun die Anmeldung zur Fischerprüfung, die Genehmigung zum Ablegen der Prüfung bei einer anderen Stadt- bzw. Kreisverwaltung und die Neuausstellung eines verlorengegangenen Zeugnisses digital durch ein Online-Formular beantragt werden. Die für den Abruf dieser drei Leistungen vorgeschriebenen Gebühren können direkt bei Beantragung durch elektronische Bezahlverfahren (SEPA-Lastschrift, PayPal, GiroPay etc.) entrichtet werden.

 

Durch die Optimierungsarbeiten der SSD sind die o. g. Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger ab sofort als Online-Dienste orts- und zeitunabhängig abrufbar und können unkompliziert beantragt werden. Durch die automatische Verbuchung der Gebühreneinnahmen entfällt zudem Aufwand in der Finanzbuchhaltung der Kreisverwaltung. Weitergehende Informationen zur Leistung und die Online-Formulare sind unter www.rhein-kreis-neuss.de/fischerpruefung abrufbar.

 

Die Entwicklung und Implementierung weiterer Online-Formulare mit E-Payment-Anbindung ist in Vorbereitung.