Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Ziel des
Rhein-Kreises Neuss ist es Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung und Lernen zu befähigen
in der normalen Berufswelt Fuß zu fassen.
Gemeinsam mit dem
TZ Glehn, Frau Groth, der stv. Schulleiterin der Martinus-Schule, Frau
Uerscheln und dem Schulleiter der Sebastianus-Schule, Herrn Klein, hat die
Verwaltung folgende Überlegungen für Schülerinnen und Schülern mit dem
Schwerpunkt Lernen und Geistige Behinderung entwickelt:
Berufliche Vororientierung
Für Schülerinnen
und Schüler mit einem Schulabschluss und dem Schwerpunkt Lernen aus der Förderschule
und dem gemeinsamen Lernen solle eine Ausbildung zum / zur Fachpraktiker/
Fachpraktikerin Service für die Bereiche Alltagshilfe, Pflege und Service in sozialen
Einrichtungen gegeben werden.
Schülerinnen und
Schüler, die über einen dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen
Abschluss und das B2 Sprachniveau verfügen, könnten dann 3 x in der Woche im
Haus eines Kooperationspartners wie z. B. Altenheime, Krankenhäuser angeleitet
werden und an zwei Tagen in den Räumen des Technologiezentrums Glehn beschult
werden.
Möglicherweise
könnten diese Schülerinnen und Schüler von dem Schulsozialarbeiter der
Martinus-Schule begleitet werden.
Nach einer zweijährigen
Ausbildung als Fachpraktiker/ Fachpraktikerin Service in sozialen Einrichtungen
besteht dann aufbauend die Möglichkeit eine Ausbildung zum Pflegehelfer/in zu
absolvieren.
Es ist
beabsichtigt, einer Gruppe von 12 Schülerinnen und Schülern dieses Angebot zu
machen. Nach den Zahlen aus dem Gemeinsamen Lernen und den Förderschulen ist
das realistisch.
Dezentrale Berufspraxisstufe
Ein weiteres
Angebot für möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit Schwerpunkt Geistige
Entwicklung im gemeinsamen Lernen und an Förderschulen des Kreises könnte eine
dezentrale Berufspraxisstufe sein.
Hierbei sollen
Schülerinnen und Schüler auf eine zukünftige Tätigkeit auf einem
betriebsintegrierten Arbeitsplatz vorbereitet werden. Hier sind die Bereiche
Küchen-, Pflege- oder Servicebereich in sozialen Einrichtungen denkbar.
Nach Abschluss der
Berufspraxisstufe sollten die Schülerinnen und Schüler dann bei den
Gemeinnützigen Werkstätten angestellt und auf betriebsintegrierten
Arbeitsplätzen in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen etc. eingesetzt werden.
Damit hätten die
Schülerinnen und Schüler eine Anschlussperspektive außerhalb der Tätigkeit in
den Werkstätten. Für die Kosten der betriebsintegrierten Arbeitsplätze müssten
die Einrichtungen ca. 650 – 700 Euro monatlich zahlen.
Finanzierung
Für die im Rahmen
dieser beiden Ausbildungsperspektiven entstehenden Kosten, wie Miete für Räume
in sozialen Einrichtungen, Transport der Schülerinnen und Schüler, Kosten des
TZ Glehn) wurden für den Haushalt 2022 108.000 € beantragt.
Digitalisierungs-TÜV
( ) Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential
muss geprüft werden.
(x ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.