Beschlussempfehlung:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Schul- und Bildungsausschuss befasste
sich in seiner letzten Sitzung im Juni mit der Entwicklung der Schülerzahlen im
Gemeinsamen Lernen im Primarstufenbereich.
In diesem Zusammenhang richteten die
Ausschussmitglieder den Auftrag an die Schulverwaltung, auch die
voraussichtliche künftige Entwicklung der Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen
in der Sekundarstufe II zu ermitteln und diese im nächsten Schulausschuss zu
präsentieren.
Nach Auskunft
der Bezirksregierung Düsseldorf sind die Schülerzahlen und die
Schülerzahlentwicklung kaum einschätzbar und folglich ein solcher
Schulentwicklungsplan nicht aufstellbar. Dennoch wurden alle Schulen der
Sekundarstufe um Übermittlung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im
Gemeinsamen Lernen im aktuellen Schuljahr
2021/2022 sowie um eine Prognose der Zahl der Schülerinnen und Schüler für die
Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 gebeten. Da die schulfachliche Zuständigkeit
für die weiterführenden Schulen nicht beim Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
liegt, war die Übermittlung der Schülerzahlen eine freiwillige Angelegenheit
dieser Schulen. Ergänzend hierzu wurden das Dezernat für Inklusion in der
Sekundarstufe I und II in Düsseldorf sowie die Berufsbildungszentren des
Kreises befragt.
15 der angeschriebenen 40 weiterführenden
Schulen haben nach einer entsprechenden ersten Anfrage geantwortet. Es
herrschte bei den Schulleiter/innen die übereinstimmende Auffassung, dass
Prognosen für die Schuljahre 2022/2023 sowie 2023/2024 nicht möglich seien.
Die Zahl der im abgelaufenem Schuljahr 2020/2021
beschulten Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe
II erhöht sich demnach im laufenden Schuljahr von 19 auf 23. Während die Zahl
an den Gymnasien mit 13 Schülerinnen und Schüler (Stand September 2021) gleich
geblieben ist, hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den
Berufsbildungszentren im Rhein-Kreis Neuss von 6 auf 10 erhöht.
1.
Gesetzliche Voraussetzungen des
Förderbedarfs
Grundsätzlich endet die sonderpädagogische Förderung gemäß §19 Abs. 1 AO-SF mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht nach §§34 Abs. 1, 37 Abs. 1 Schulgesetz oder mit dem Erwerb eines nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlusses nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Jahren. In den folgenden Förderschwerpunkten muss ein Antrag auf Fortsetzung der sonderpädagogischen Unterstützung bei Schulwechsel in die Sekundarstufe II (§19 (1) AO-SF) bei der oberen Schulaufsicht (Dezernat 45) gestellt werden:
· Hören und Kommunikation
· Sehen
· Körperliche und motorische Entwicklung
· Autismus-Spektrum-Störungen in Verbindung mit einem weiteren Förderschwerpunkt
· Geistige Entwicklung
Zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind nur Berufskollegs berechtigt, die über ein Konzept für die Beschulung verfügen, das von der oberen Schulaufsicht genehmigt wurde. Eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist nur im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung möglich.
Die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache werden in der Sekundarstufe II nicht fortgeführt.
Im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde im Verfahren nach den §11-15 AO-SF über einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die Sekundarstufe II allein dann, wenn die Schülerin oder der Schüler nach der Wahl der Eltern ein Berufskolleg als Förderschule besuchen soll.
Spezifische rechtliche Rahmenbedingungen im Berufskolleg
Der Antrag auf Fortsetzung der sonderpädagogischen Unterstützung bei Schulwechsel in die Sekundarstufe II muss für alle Bildungsgänge des Berufskollegs gestellt werden.
Die obere Schulaufsicht weist die Schülerin oder den Schüler einem Berufskolleg zu. Im Rahmen der Antragstellung muss der Ablaufplan Schulwechsel in die Sekundarstufe II eingehalten werden.
2.
Darstellung der IST-Schülerzahlen der
Sekundarstufe II der letzten 3 Schuljahre
Förderschwerpunkte |
SJ 19/20 |
SJ 20/21 |
SJ 21/22 |
ES |
8 |
8 |
8 |
KM |
2 |
2 |
2 |
HK |
3 |
3 |
3 |
GE
(zieldifferent) |
12 |
6 |
10
|
SUMME |
24 davon: 19
Gym und 6 BTI |
19 davon: 13
Gym und 6 BTI |
23 davon: 13
Gym und 10 BTI |
2.1
Abgänge aus dem Gemeinsamen Lernen nach der
Sekundarstufe I
Förderschwerpunkte |
SJ 18/19 |
SJ 19/20 |
SJ 20/21 |
Lernen |
19 |
23 |
26 |
Geistige
Entwicklung |
3 |
7 |
7 |
Summe |
22 |
30 |
33 |
Die
Schülerzahlen resultieren aus dem Schulinformationssystem –und Planungssystem
(SchIPS) Nordrhein-Westfalen.
2.2
Aufnahmezahlen aus dem Gemeinsamen Lernen
in die Berufspraxisstufe der Förderschulen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Schule |
SJ 19/20 |
SJ 20/21 |
SJ 21/22 |
Sebastianus-Schule |
2 |
0 |
1 |
Schule
am
Nordpark |
0 |
2 |
1 |
Mosaik-Schule |
0 |
0 |
0 |
SUMME |
2 |
2 |
2 |
2.3
Aufnahmezahlen der Berufskollegs von Schülerinnen
und Schüler mit Förderbedarf Geistige Entwicklung
Schule |
SJ 19/20 |
SJ 20/21 |
SJ 21/22 |
BBZ
Dormagen |
0 |
0 |
0 |
BBZ
Grevenbroich |
0 |
0 |
0 |
BTI
Neuss – Hammfeld |
6 |
6 |
4 |
BBZ
Neuss-Weingartstraße |
0 |
0 |
0 |
SUMME |
6 |
6 |
4 |
2.4
Auswertung
Die Differenzauswertung
zwischen Abgängen und Aufnahmen lässt sich nicht zielscharf bestimmen.
Insbesondere ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
statt eines Schulbesuchs in Programmen der Arbeitsagentur gefördert werden, dem
1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder eine Werkstatt besuchen.
3. Darstellung
der Angebote an den Berufskollegs für Schülerinnen und Schüler, die den
Berufseinstieg ohne weitere Unterstützung nicht schaffen
Berufsbildungszentrum
Neuss-Hammfeld
Die Erhöhung der Schülerzahlen im Bereich
der Berufsbildungszentren resultiert ausschließlich aus der Beschulung am BTI
Hammfeld. Zusätzlich werden dort in Einzelfällen Schülerinnen und Schüler mit
Einschränkungen, jedoch ohne sonderpädagogische Förderung beschult.
Berufsbildungszentrum
Neuss-Weingartstraße
Am Berufsbildungszentrum Weingartstraße
werden im laufenden Schuljahr rund 80 Schülerinnen und Schüler, die zu einem
großen Teil emotional-sozial auffällig sind bzw. eine Lernbehinderung aufweisen,
im Bildungsgang „Fachpraktiker im Verkauf“, dies ist eine Maßnahme des
Arbeitsamtes, die an den Verkäuferberuf angelehnt ist, beschult. Ziel für diese
Schülerinnen und Schüler ist die Erlangung des Hauptschulabschlusse nach Klasse
9.
Darüber hinaus werden einzelne Schülerinnen
und Schüler mit emotionaler-sozialer Beeinträchtigung in der Berufsfachschule
sowie ein sehbehinderter und ein hörgeschädigter Schüler an der Schule unterrichtet.
Berufsbildungszentrum
Grevenbroich
Am BBZ Grevenbroich werden im laufenden
Schuljahr zwei Schülerinnen und Schüler mit Hör- bzw. Sehschädigung im
Ausbildungsvorbereitungslehrgang unterrichtet. Weitere acht Schülerinnen und
Schüler erhalten aufgrund einer diagnostizierten Einschränkung (LRS,
Dyskalkulie) einen Nachteilsausgleich. Sie werden zielgleich in
unterschiedlichen Bildungsgängen beschult.
Darüber hinaus ist die Einrichtung des
Bildungsgangs „Fachpraktiker/ Fachpraktikerin in Küche (Beikoch/Beiköchin)“
geplant. Erwartet werden vom Schulleiter für dieses inklusive Bildungsangebot im
Dualen System zwischen 5 und 10 Schülerinnen und Schüler.
Berufsbildungszentrum
Dormagen
Hier befindet sich der Bereich der
inklusiven Beschulung im Aufbau. Die Schule steht in Kontakt mit verschiedenen Förderschulen.
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern den Hauptschulabschluss zu
ermöglichen bzw. diese über Praktika in Betriebe zu integrieren.
4. Prognose
4.1 Problemanalyse einer
Prognose
Mit Ausnahme der kreiseigenen Schulen, die im Bereich der Sekundarstufe II unterrichten (Berufskollegs) sind alle anderen weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Kommunen. Aufgrund der unterschiedlichen kommunalen Schulträger konnte die Abfrage des Zahlenmaterials lediglich auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Beantwortung der Abfrage erfolgte infolge dessen nur lückenhaft und unvollständig. Insbesondere die Abgangszahlen aus dem Gemeinsamen Lernen nach der Sekundarstufe I sowie die Prognose der Schulabgänger im Gemeinsamen Lernen (nur Geistige Entwicklung) wurden nur teilweise mitgeteilt.
Anzumerken ist, dass die schulfachlichen Dezernenten dieser Schulformen bei der oberen Schulaufsicht angesiedelt sind. Diese gaben zu bedenken, dass
- die Schülerzahlen und Schülerzahlentwicklungen nicht einschätzbar seien und
- alle stattfindenden Sekundarstufe II-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung an den allgemeinen Schulen (nicht an Förderschule als Berufspraxisstufe) hoch einzelfallorientierte Abwägungen und Entscheidungen seien.
Einen derartigen Schulentwicklungsplan für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung für die Sekundarstufe II sei bisher nicht aufgestellt worden, da die Entwicklung schwierig sei.
4.2 Prognose
der Schülerzahlen Abgänge aus dem Gemeinsamen Lernen
(nur geistige Entwicklung)
Um
die Einschätzung zu erhalten, erfolgte eine Abfrage in den Schulen. Da diese
freiwillig war, erfolgten für eine Prognose zu wenige Rückmeldungen. Es ist
lediglich absehbar, dass sich die Anzahl der abgehenden Schülerinnen und
Schüler im Förderschwerpunkt Lernen erhöht, im Bereich Geistige Entwicklung
stagniert und im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung allenfalls leicht
ansteigt.
Zukünftig sollen die Berichte über die Entwicklung der Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen im Primarstufenbereich und im Bereich der Sekundarstufe zu einem Bericht zusammengefasst werden.
Digitalisierungs-TÜV
( )
Digitalisierungspotential vorhanden.
( ) Digitalisierungspotential muss geprüft
werden.
( x) Kein Digitalisierungspotential
(derzeit) erkennbar.