Betreff
Schulsozialarbeit im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/0741/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Bund hat im Jahr 2012 das Projekt „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ initiiert, um Benachteiligung in Bildung auszugleichen und anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und sozialer und kultureller Teilhabe zu ermöglichen.

 

Dieses Projekt wurde durch das Förderprogramm des Landes NRW „Soziale Arbeit an Schulen“ ersetzt, durch das seit 2015 die Schulsozialarbeit im Kreisgebiet unterstützt und gestärkt wird.

 

Das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ war bis zum 31.12.2020 befristet, im August 2020 hat die Landesregierung beschlossen, die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes dauerhaft über Landesmittel zu finanzieren und das Angebot aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund wird die aktuell gültige Förderrichtlinie angepasst und an der Konzeption der Aufgaben und Zuständigkeiten für die Schulsozialarbeit weitergearbeitet. Mit einer Reform der Schulsozialarbeit im nächsten Jahr wird gerechnet.

 

Der Rhein-Kreis Neuss führt die Schulsozialarbeit mit einer Eigenbeteiligung durch den Rhein-Kreis Neuss und die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 40 % durch, der Anteil der Landesförderung liegt bei 60 %. Mit den bereit gestellten Mitteln des Landes sollen die Kommunen bei ihrer originären Aufgabe, der sozialraumorientierten Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe, unterstützt werden.

 

Aus diesen Finanzmitteln hat der Rhein-Kreis Neuss über die Gemeinnützige Beschäftigungs-förderungsgesellschaft mbH (bfg) als Tochtergesellschaft eine Koordinationsstelle und 26 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit geschaffen.

 

Im Rahmen der anstehenden Reform zur Schulsozialarbeit hat die Stadt Dormagen bereits angekündigt, das bestehende Finanzierungssystem verlassen zu wollen, um eigenverantwortlich über die Landesmittel zu verfügen.

 

Die Schulsozialarbeiter/innen sind an vielen Schulen erste/r Ansprechpartner/in. Sie leisten neben der Initiierung von Anträgen Beratungsarbeit für Schüler/innen, Eltern, Lehrerkollegien und Mitarbeiter/innen des Offenen Ganztages und führen Angebote im Rahmen „klassischer Schulsozialarbeit“ durch. Der Einsatz der Schulsozialarbeiter/innen wird zentral durch die Koordinatoren gesteuert.

 

Frau Pekin-Aras und Herr Mertens (bfg) werden die Wahrnehmung der Aufgaben durch die bfg vorstellen und die wesentlichen Vorteile der zentralen Steuerung aufführen.

 

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(x) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.