Betreff
Rhein-Kreis Neuss Pass
Vorlage
50/0746/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen beschließt, den Rhein-Kreis Neuss Pass in der beschriebenen Form umzusetzen.


Sachverhalt:

Mit beigefügtem Antrag vom 2. Dezember 2020 schlugen die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, eine Ermäßigungskarte (sog. Rhein-Kreis Neuss Pass) für Menschen mit geringen Einkommen zu etablieren. Dieser Pass soll Menschen im Leistungsbezug ermöglichen, attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen verschiedener Unternehmen in Anspruch zu nehmen.

 

Ziel des Rhein-Kreis Neuss Passes soll es sein, allen Menschen unabhängig von ihrer Einkommenslage die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Rhein-Kreis Neuss zu ermöglichen und die Stigmatisierung von Sozialhilfeberechtigten abzubauen.

 

Mit der Familienkarte hat sich im Rhein-Kreis Neuss bereits ein ähnliches Modell etabliert. Allerdings hat jede/r Erziehungsberechtigte/r mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem Wohnsitz im Kreisgebiet Anspruch auf die Familienkarte. Somit ist die Familienkarte einkommensunabhängig und unterstützt dadurch alle Familien (auch finanzschwache). Derzeit gibt es ungefähr 40.000 Karteninhaber der Familienkarte.

 

Ziel der Familienkarte ist es, den Rhein-Kreis Neuss familienfreundlicher zu gestalten und gemeinsame Aktivitäten in der Familie zu fördern. Diese Karte ist demnach ein besonderes Angebot für Familien.

 

Es bestand die Überlegung, ob eine Ausweitung des Personenkreises der Familienkarte auf Sozialhilfeberechtigte eine Umsetzungsmöglichkeit für den Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen darstellen könnte. Allerdings entspricht die geplante Ausweitung des Personenkreises auf Sozialhilfeberechtigte nicht der ursprünglichen Zielsetzung der Familienkarte. Zudem können die Partnerunternehmen selbst entscheiden, welche Vergünstigungen sie für welchen Personenkreis anbieten.

 

In diesem Zusammenhang wurde eine Abfrage bei allen Partnerunternehmen der Familienkarte durchgeführt. Diese Abfrage diente dem Zweck, ein Stimmungsbild bezüglich der möglichen Ausweitung des Personenkreises der Familienkarte zu erhalten. Die Partnerunternehmen müssen abgefragt werden, ob sie unter den geänderten Bedingungen ihre freiwilligen Angebote aufrechterhalten wollen. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Änderung bzw. Ausweitung zum Verlust von Partnerunternehmen führt. Hinzu kommt, dass viele Einrichtungen und Unternehmen in eigener Verantwortung bereits Vergünstigungen und Sondertarife für finanzschwache Personengruppen anbieten.

 

Die Umfrage wurde an ca. 200 Partnerunternehmen gesendet, von denen sich nach Fristablauf von drei Wochen und erneuter Erinnerung 61 Partnerunternehmen zurückgemeldet haben.

Hiervon haben 13 Partnerunternehmen angegeben, dass diese bereits Vergünstigungen für Sozialhilfeberechtigte anbieten. Weitere 20 Partnerunternehmen könnten sich vorstellen in Zukunft auch Vergünstigungen für Sozialhilfeberechtigte anzubieten. Größtenteils aber nur unter der Voraussetzung, dass der Rhein-Kreis Neuss für die entsprechenden Mehrkosten aufkommt oder das die Abrechnung über die Kreisverwaltung erfolgt. Die übrigen 28 Partnerunternehmen können sich eine Ausweitung des Personenkreises in Zukunft nicht vorstellen.

 

Zu beachten ist, dass eine Ausweitung des Personenkreises der Familienkarte zum Verlust der Partnerunternehmen führen und somit das Angebot für Familien reduzieren könnte.

 

Alternativ kann die Umsetzung eines eigenständigen Rhein-Kreis Neuss Passes erfolgen, da durch die Einführung eines neuen Passes keine bisherigen Kooperationspartner verloren gehen würden. Ein erstes Design für einen solchen Pass wurde bereits erstellt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bezüglich der Umsetzung und Ausstellung des Rhein-Kreis Neuss Passes gibt es bereits eine erste denkbare Umsetzungsmöglichkeit. Der Rhein-Kreis Neuss Pass soll von den Kommunen und dem Jobcenter mit Leistungs- oder Weiterbewilligungsbescheiden ohne gesonderte Antragsstellung den Leistungsberechtigten in Papierform ausgestellt werden und dem berechtigten Personenkreis automatisch den Rhein-Kreis Neuss Pass zukommen lassen.

 

 

 

 

 

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(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

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