Betreff
TOP 4: Rheinwassertransportleitung
Vorlage
ZS 6/0773/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat die Befüllung des Restsees, sowie die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser mit Rheinwasser nach 2030 als Ziel der Raumordnung festgelegt. Daher war eine raumordnerische Sicherung der Leitungstrasse für eine Rheinwassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf erforderlich.

 

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung gefasst. Am 17.06.2020 wurde der Braunkohlenplan entsprechend durch das MWIDE genehmigt.

 

Die gesicherte Trasse der Rheinwassertransportleitung verläuft von der Entnahmestelle am Rhein im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rhein-km 712,6 bis zum RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf, in unmittelbarer Nähe zum Tagebau Garzweiler.

 

 

Im Januar 2019 legte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihre Empfehlungen für den Ausstieg der Braunkohle aus der Braunkohleverstromung in Deutschland vor.

 

Der Bund ordnete im August 2020 mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung an. Dies war wiederum die Grundlage für die Landesregierung NRW, um mit ihrer Leitentscheidung 2021: „Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ vom 23.03.2021 den Beitrag zur Umsetzung des Ausstiegs aus der Braunkohlengewinnung im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen vorzulegen.

 

Für den Tagebau Hambach haben sich durch den früheren Ausstieg aus der Braunkohle die Bedingungen zum Betrieb im Tagebau wesentlich geändert. Eine Seebefüllung mit Rheinwasser ist durch den frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle bereits ab dem Jahr 2030 vorgesehen, nicht erst ab dem Jahr 2045. Entsprechend ist auch für die Befüllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser ab 2030 eine Trasse für die Zuleitung des Rheinwassers raumordnerisch zu sichern. Die Leitentscheidung schlägt vor, die Mitbenutzung der landesplanerisch bereits genehmigten Trasse für die Rheinwassertransportleitung zum Tagebau Garzweiler II zu prüfen. Dazu ist u. a. die Entnahme im Rhein zu erhöhen, das Entnahme- und Pumpenbauwerk zu vergrößern und das Rohrleitungssystem zu erweitern. Zusätzlich ist ein Verteilbauwerk zu errichten, in welchem die Wasserströme Richtung Tagebau Garzweiler und Richtung Tagebau Hambach getrennt weitergeleitet werden.

 

Im Rahmen des Monitoring Garzweiler II haben die Beteiligten vor dem Hintergrund des beschleunigten Braunkohleausstiegs ein gemeinsames Positionspapier zu den wasserwirtschaftlichen Anforderungen im Nordraum des Rheinischen Reviers erarbeitet. Es beinhaltet grundlegende Anforderungen an die Sicherung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Wasserwirtschaft.

Insbesondere ist hiernach sicherzustellen, dass auch weiterhin ausreichende Wassermengen in guter Qualität für die Trinkwasserversorgung und die sonstigen wasserwirtschaftlichen Belange zur Verfügung stehen.

Das Positionspapier wurde durch den Erftverband in die Beratungen des Braunkohlen-ausschusses eingebracht.

 

In der Sitzung wird Herr Eyll-Vetter von der RWE Power AG die aktuellen Planungen vorstellen.