Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der Beschlüsse in den Gremien der Stadt Meerbusch fasst
der Kreistag folgenden Vorrats-Beschluss:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, die Verwaltung zu
beauftragen, alle für die Umsetzung des Schnellbuskonzeptes des VRR
erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Das Land NRW hat großes Interesse am Ausbau von Schnellbussystemen und
hat seinen Zweckverbänden dafür Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die
Schnellbuslinien dienen insbesondere der Sicherung und Weiterentwicklung des
ÖPNV im ländlichen Raum und verbinden schienenferne Orte mit einer schnellen
und zuverlässigen Direktverbindung mit den nächstgrößeren Städten und den
dortigen Bahnhöfen.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat ein Regionales
Schnellbussystem entwickelt, dass das Schienenpersonenverkehrs-Netz (SPNV-Netz)
ergänzen und neue Verbindung für Orte, die nicht an den SPNV angebunden sind,
schaffen soll.
Insgesamt 80 Linienvorschlägen wurden gutachterlich geprüft und 7
dieser Linien wurden als umsetzbar bewertet. Damit die Fördergelder für 2020
und 2021 gesichert werden können, hat der VRR im letzten Sitzungsblock
entsprechende Vorratsbeschlüsse gefasst (Anlage).
Bestandteil des Schnellbuskonzeptes des VRR ist eine Linie die den
Rhein-Kreis Neuss als Aufgabeträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs
(ÖSPV) betrifft. Für eine kurzfristige Inbetriebnahme kommt die Linie X49
Kempen - Vorst - Anrath - Willich - Meerbusch-Osterath
- Haus Meer in Frage. Es handelt sich um eine Verlängerung und
Leistungsaus-weitung der bestehenden Linie SB82 und damit verbunden auch einer
Leistungsausweitung auf der Linie 071.
Da der Hauptteil der Verkehrsleistung auf dem Gebiet des Kreises
Viersen erbracht werden wird, ist der Kreis Viersen, der die Umsetzung der
Linie befürwortet, zuständig für die Vergabe nach VO 1370/2007. Eine Zustimmung
durch den Rhein-Kreis Neuss ist erforderlich. Sofern die Leistungen von einem
Verkehrsunternehmen erbracht wird, das bereits heute im Rahmen einer (Direkt-)
Vergabe betraut ist, könnten die Verkehrsleistungen in diese eingebettet
werden.
Die Möglichkeiten der Vergabe werden derzeit vom VRR rechtlich geprüft.
Es wurde bereits eine Finanzierung durch den VRR von 0,50 € pro
Mehrverkehrskilometer und pro Jahr beschlossen.
Unter Berücksichtigung der VRR-Finanzierung sowie der prognostizierten
Fahrgeldeinnahmen und Betriebskosten ergibt sich für die Umsetzung der
Schnellbuslinie eine finanzielle Deckungslücke, die durch die betroffene
Kommune zu schließen ist. Da noch Gespräche über die Qualitätsanforderungen an
die Fahrzeuge geführt werden, ist die Deckungslücke derzeit nicht genau zu
beziffern.