Betreff
Schnellbuskonzept VRR
Vorlage
61/0787/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Beschlüsse in den Gremien der Stadt Meerbusch fasst der Kreistag folgenden Vorrats-Beschluss:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, alle für die Umsetzung des Schnellbuskonzeptes des VRR erforderlichen Handlungen vorzunehmen.


Sachverhalt:

Das Land NRW hat großes Interesse am Ausbau von Schnellbussystemen und hat seinen Zweckverbänden dafür Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die Schnellbuslinien dienen insbesondere der Sicherung und Weiterentwicklung des ÖPNV im ländlichen Raum und verbinden schienenferne Orte mit einer schnellen und zuverlässigen Direktverbindung mit den nächstgrößeren Städten und den dortigen Bahnhöfen.

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat ein Regionales Schnellbussystem entwickelt, dass das Schienenpersonenverkehrs-Netz (SPNV-Netz) ergänzen und neue Verbindung für Orte, die nicht an den SPNV angebunden sind, schaffen soll.

 

Insgesamt 80 Linienvorschlägen wurden gutachterlich geprüft und 7 dieser Linien wurden als umsetzbar bewertet. Damit die Fördergelder für 2020 und 2021 gesichert werden können, hat der VRR im letzten Sitzungsblock entsprechende Vorratsbeschlüsse gefasst (Anlage).

 

Bestandteil des Schnellbuskonzeptes des VRR ist eine Linie die den Rhein-Kreis Neuss als Aufgabeträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) betrifft. Für eine kurzfristige Inbetriebnahme kommt die Linie X49 Kempen - Vorst - Anrath - Willich - Meerbusch-Osterath - Haus Meer in Frage. Es handelt sich um eine Verlängerung und Leistungsaus-weitung der bestehenden Linie SB82 und damit verbunden auch einer Leistungsausweitung auf der Linie 071.

 

Da der Hauptteil der Verkehrsleistung auf dem Gebiet des Kreises Viersen erbracht werden wird, ist der Kreis Viersen, der die Umsetzung der Linie befürwortet, zuständig für die Vergabe nach VO 1370/2007. Eine Zustimmung durch den Rhein-Kreis Neuss ist erforderlich. Sofern die Leistungen von einem Verkehrsunternehmen erbracht wird, das bereits heute im Rahmen einer (Direkt-) Vergabe betraut ist, könnten die Verkehrsleistungen in diese eingebettet werden.

 

Die Möglichkeiten der Vergabe werden derzeit vom VRR rechtlich geprüft. Es wurde bereits eine Finanzierung durch den VRR von 0,50 € pro Mehrverkehrskilometer und pro Jahr beschlossen.

 

Unter Berücksichtigung der VRR-Finanzierung sowie der prognostizierten Fahrgeldeinnahmen und Betriebskosten ergibt sich für die Umsetzung der Schnellbuslinie eine finanzielle Deckungslücke, die durch die betroffene Kommune zu schließen ist. Da noch Gespräche über die Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge geführt werden, ist die Deckungslücke derzeit nicht genau zu beziffern.