Beschlussempfehlung:
Der Kreistag entsendet nachfolgende
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Regiobahn
Fahrbetriebsgesellschaft mbH.
|
Mitglied des
Aufsichtsrates |
Stellvertretendes
Mitglied des Aufsichtsrates |
1. |
Kreisdirektor
Brügge |
Dezernent
Vieten |
2. |
… |
… |
Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern. Entsprechend der
Geschäftsanteile entsendet der Rhein-Kreis Neuss zwei stimmberechtigte
Mitglieder. Diese werden gem. § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW und § 113 GO NRW vom
Kreistag bestellt. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der
Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises dazuzählen.
Gem. § 16 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Regiobahn
Fahrbetriebsgesellschaft mbH endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder in
jedem Fall mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.