Betreff
Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
Vorlage
61/0794/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag entsendet nachfolgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH.

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrates

Stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates

 

1.

 

Kreisdirektor Brügge

 

 

Dezernent Vieten

 

2.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Aufsichtsrat der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern. Entsprechend der Geschäftsanteile entsendet der Rhein-Kreis Neuss zwei stimmberechtigte Mitglieder. Diese werden gem. § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW und § 113 GO NRW vom Kreistag bestellt. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises dazuzählen.

 

Gem. § 16 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder in jedem Fall mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.