Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2021 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Haushalt 2021 wurde vom
Kreistag am 24.03.2021 beschlossen. Mit Verfügung vom 23.08.2021 hat die
Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung und ihre Anlagen für das
Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis genommen und gemäß § 56 Abs. 2 KrO NRW die in §
6 der Haushaltssatzung festgelegte Kreisumlage von 34,56 v.H. der für 2021
geltenden Umlagegrundlagen genehmigt.
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Kreistages zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2021 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) Stellung nehmen und eine Gesamtübersicht einschließlich Hochrechnung zum 31.12.2021 vorlegen.