Betreff
Haushaltsentwicklung 2021 und finanzielle Lage nach § 2 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
Vorlage
20/0821/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2021 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Zur bisherigen Haushaltsentwicklung 2021 wird auf die als Anlage beigefügte Hochrechnung zum 31.12.2021 verwiesen.

 

Die vom Kreistag am 24.03.2021 beschlossene Haushaltssatzung wurde bekanntlich erst am 23.08.2021 durch die Aufsichtsbehörde  genehmigt. Bis zu diesem Zeitpunkt unterlag die Haushaltswirtschaft des Rhein-Kreises Neuss somit den Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW i.V.m § 53 KrO NRW. Der Haushalt 2021 wird erst seit Anfang September in Gänze ausgeführt.

 

Am 24.03.2021 beschloss der Kreistag im Übrigen, dass die Kreisumlage – sollte sich im Haushaltsvollzug ein Überschuss abzeichnen - in dieser Höhe nicht erhoben wird. Eine Prognose über die Haushaltsentwicklung 2021 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht valide genug, um zu entscheiden, ob und in wieweit ein Teilbetrag Kreisumlage nicht zu erheben ist. Wie bereits im März 2021 beschlossen, wird die Verwaltung hierzu in der Kreistagssitzung am 15.12.2021 erneut berichten. Basis wird hier die vorläufige Ergebnisrechnung zum Stichtag 30.11.2021 bilden, die dann eine aussagekräftigere Prognose ermöglichen wird.