Betreff
Corona-Impfkampagne im Rhein-Kreis Neuss nach Auslaufen der Impfzentren ab 01.10.2021 - Anfrage der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2021
Vorlage
53/0840/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Mit Anfrage vom 20. September 2021 haben die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur Corona-Impfkampagne im Rhein-Kreis Neuss nach Auslaufen der Impfzentren ab 1. Oktober 2021 gebeten.

 

Zur Beantwortung verweist die Verwaltung zunächst auf ihre Vorlage zu TOP 6 „COVID-19: Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss“ und nimmt ergänzend dazu wie folgt Stellung:

 

1. Wie hoch ist nach jetzigem Stand die Impfquote im Rhein-Kreis Neuss und wie teilt sich die Quote nach Altersgruppen aktuell auf?

Bis zum 25. September haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie durch die mobilen Impfteams bereits 160.745 Personen ihre Erst- und 149.464 Personen ihre Zweitimpfung erhalten. Zudem sind kreisweit in den Arztpraxen 142.817 Personen einmal und 133.900 Personen zweimal geimpft worden. Damit ergib sich insgesamt eine Quote der Erstimpfungen von 67,2 % und der Zweitimpfungen von 62,7 %.

Die Aufteilung der Impfquoten nach Altersgruppen und PLZ-Bereich im Rhein-Kreis Neuss ist in der beigefügten Übersicht mit Datenstand vom 20. September 2021 dargestellt. In dieser Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung sind ausschließlich Impfungen im Impfzentrum, in Krankenhäusern und durch mobile Teams enthalten. Aufgrund abweichender Merkmale beim Impf-Monitoring sind in dieser Auswertung keine Impfungen durch die niedergelassene Ärzteschaft und Betriebsärzteschaft enthalten.

2. Nach Auslaufen des Impfzentrums zu Ende September sind nun welche zusätzlichen Einsatzorte neben den Seniorenheimen für die mobilen Impfeinheiten vorgesehen? Inwieweit sind Hausbesuche geplant?

Ab dem 1. Oktober 2021 soll das Impfgeschehen überwiegend von der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Betriebsärzteschaft übernommen werden. Dies umfasst auch die Auffrischungsimpfungen von vulnerablen Personengruppen sowie die Impfungen von Schülerinnen und Schülern. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen sollen bis zum 31. Oktober 2021 ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das in den Einrichtungen beschäftigte Personal soll auf Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung ebenfalls ein Impfangebot erhalten.

Zur Sicherstellung, dass alle Impfbedarfe gedeckt werden können, richten landesweit alle Kreise und kreisfreien Städte ab dem 1. Oktober 2021 eine „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) ein. Diese soll als Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung fungieren und u.a. im Bedarfsfall mobile und teilstationäre Impfangebote organisieren und koordinieren.

Dies betrifft laufend Impfangebote für schwer erreichbare Personengruppen (bspw. Wohnungs- und Obdachlose) sowie temporär die Regelversorgungsstrukturen ergänzende Impfangebote. Mobile Impfangebote können grundsätzlich auch in Form temporär stationärer Impfstellen erbracht werden. Diese sind jedoch nicht länger als drei Tage am Stück vorzuhalten. Über diesen Zeitraum hinausgehende stationäre Angebote bedürfen der Zustimmung des MAGS. Im Rahmen mobiler Impfangebote können auch Auffrischungsimpfungen erfolgen. Aufsuchende Impfungen im häuslichen Umfeld sind über die Erlasslage nicht erfasst

Die KoCI des Rhein-Kreises Neuss strebt eine Fortführung des mobilen Impfgeschehens in vergleichbarer Form an. Dies umfasst auch die Einbindung diverser (Schwerpunkt-)Standorte, bei denen in den vergangenen Wochen regelmäßig eine hohe Nachfrage verzeichnet werden konnte, wie z.B. in Shopping-Centern.

3. Besteht weiterhin für Vereine und Gemeinden die Möglichkeit, unbürokratisch mobile Impfteams anzufordern? Könnten auch mobile Impfteams in den Schulen eingesetzt werden?

Die KoCI ist grundsätzlich weiterhin für Vorschläge offen und dankbar, wobei die Anforderungen der Erlasslage des Landes NRW bei der Auswahl zu berücksichtigen sind.

Mobil aufsuchende Angebote sind zuvörderst für jene Zielgruppen zu schaffen, bei denen die COVID-19-Impfquoten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung vergleichsweise niedrig sind und die auch in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung regelmäßig schwer über die medizinischen Regelversorgungsstrukturen zu erreichen sind.

Im Rahmen mobil aufsuchender Impfangebote tragen die Kreise und kreisfreien Städte dafür Sorge, dass die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund sind derartige Angebote so auszugestalten, dass prognostisch etwa zehn Impfungen je Stunde und impfender Ärztin bzw. impfendem Arzt durchgeführt werden.

Impfungen in Bildungseinrichtungen können ebenfalls über die KoCI organisiert und das erforderliche ärztliche Personal über die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtkontingentes beauftragt werden. Im Vordergrund sollte dabei die Sicherstellung von Zweitimpfungen stehen. Für die Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet wurden bereits umfängliche Impfangebote im Impfzentrum bzw. durch mobile Teams geschaffen und wahrgenommen, so dass in diesem Bereich keine hohe Nachfrage mehr zu erwarten ist.

4. Mit welchen Maßnahmen und ggf. in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen könnte die Vorbildfunktion von Vereinen im Rahmen einer Impfkampagne öffentlichkeitswirksam zur Steigerung der Impfquote im Kreisgebiet erhöht werden?

 

Mit der bereits zu Jahresbeginn durch die Pressestelle der Kreisverwaltung ins Leben gerufene Impfkampagne „#ärmelhoch“ wirbt der Rhein-Kreis Neuss dafür, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Im Rahmen der Kampagne kommen Menschen aus dem Kreis zu Wort, die schildern, warum sie sich impfen lassen. Die Videos werden über die Social-Media-Kanäle des Kreises auf Facebook, Instagram und YouTube ausgespielt. In den vergangenen Monaten folgten immer wieder neue Videos mit Statements von Menschen aus dem Kreis, wobei auch Vereinstreter in die Kampagne eingebunden worden sind. Zudem wird die Kampagne um zahlreiche Anzeigen in Print- und Online-Veröffentlichen ergänzt.

 

Durch die zahlreichen mobilen Impfaktionen im Rahmen von Veranstaltungen der Sport- und Schützenvereine im Kreisgebiet wurde und wird ebenfalls auf der Vereinsebene angesetzt, um die Vorbildfunktion zu stärken und die Impfbereitschaft zu erhöhen.